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							Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       : 11b
Auftraggeber              : Borbet
Typ(en)                   : LS70638
Ausführung(en)            : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅57,1                       Seite 1 von 5



Raddaten


Radtyp                                           :   LS70638
Radausführung                                    :   Lk 100
Radgröße nach Norm                               :   7 J x 16 H2
Einpreßtiefe in mm                               :   38
zulässige Radlast in kg                          :   600
zul. Abrollumfang in mm                          :   2000
Lochkreisdurchmesser in mm                       :   100
Lochzahl                                         :   5
Mittenlochdurchmesser in mm                      :   64,1 mm mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅57,1
Zentrierart                                      :   Mittenzentrierung


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                           :       SEAT
Radbefestigungsteile                         :       Mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundrad-
                                                     schrauben M14x1,5x28,5 , Kegelwinkel 60°
Anzugsmoment in Nm                           :       110
Spurverbreiterung                            :       bis zu 13 mm

Typ:                             1L
ABE / EG-Genehmigung:            F763 ab NT6 bzw. e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74; 81; 85   Toledo                 195/45R16-80                                        A02) bis A10)
              (nur Fahrzeuge mit
               5-Loch-Radanschluß) 215/40R16-82
 110          Toledo 2.0-16V         A01)K03)K35)

                                              205/45R16-83
                                              A01)G01)K11)K22)
e9*95/54*0021*02E   845/790                                                              5/100/57




RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt -Bundesamtes für Prüfungen nach
EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95).
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       : 11b
Auftraggeber               : Borbet
Typ(en)                    : LS70638
Ausführung(en)             : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅57,1          Seite 2 von 5


Typ:                           1M
ABE / EG-Genehmigung:          e9*97/27*0026*.. bzw. e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50; 55; 66; 74; Toledo, Leon      205/50R16-87                     A02) bis A10)
 77; 81; 92; 96;
 110; 125; 132;                    205/55R16-89
 150
                                   225/45R16-89
                                   K01)K32)

                                            205/55R16-89 T M+S

                                            zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
                                            vorne             hinten
                                            205/50R16-87      225/45R16-89   A02) bis A10)
                                                                             V02)
                                            205/55R16-90      225/50R16-91   A01) bis A10)
                                                                             K34)
e9*987/14*0026*27E   995/930                                                 5/100/57,0
                     1030/1020 synchro



Typ:                           6L
ABE / EG-Genehmigung:          e9*98/14*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47; 55; 74; 85; Seat Ibiza        195/45R16-80                              A02) bis A10)
 96; 110         Seat Cordoba      T06)

                                            195/45R16-84 RF

                                            205/45R16-83

                                            215/40R16-82
                                            T08)T37)

                                            215/40R16-86 RF

e9*98/14*0041*18     960/845                                                 5/100/57,0




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Ange
     stellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Bei-
     spielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
     papieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zu-
     lassungsstelle berichtigen zu lassen.
     Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
     Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       : 11b
Auftraggeber      : Borbet
Typ(en)           : LS70638
Ausführung(en)    : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅57,1          Seite 3 von 5



A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
     Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonder-
     räder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
     Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
     Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des
     Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müs-
     sen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei denn,
     daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet wer-
     den.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Weg-
     streckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern
     die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
     Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen
     werden.

K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu
     sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch An-
     bau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu
     sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch An-
     bau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind).
     Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende
     Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
     auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       : 11b
Auftraggeber      : Borbet
Typ(en)           : LS70638
Ausführung(en)    : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅57,1          Seite 4 von 5


K32) Bei der Fahrzeugausführung 1,9 TDI ist im rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum La-
     deluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen. (Kontrollmöglichkeit der ausreichender Frei-
     gängigkeit durch Kreisfahrt).

K34) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
     lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen er-
     forderlich:
     Die waagerechte Radhausausschnittkanten ist vom hinteren Stoßfänger bis zur Türsicke komplett
     umzulegen. Des weiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunststoffblende im Be-
     reich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Radhauskante des Radhauses an
     Achse 2) komplett umzulegen. Insbesondere im Übergangsbereich von waagerechter Radhauskante
     zur vorderen Radhauskante sowie im Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins Rad-
     haus stehen. Die Kunststoffblende muß verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt
     werden muß. Die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte Radhaus-
     kante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.

T06) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg (LI=80). Die Tragfähig-
     keit des ZR-Reifens muss min. 450 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen).

T08) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg (LI=82). Die Tragfähig-
     keit des ZR-Reifens muss min. 475 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen).

T37) Für Fahrzeugausführungen, bei denen in den Fahrzeugpapieren V-Reifen eingetragen sind, sind aus
     Gründen der Tragfähigkeit der Sonderreifen nur ZR-, W- oder Y-Reifen zulässig. Bei ZR-Reifen
     ist statt des Load Index (LI) die entsprechende Tragfähigkeit in kg auf dem Reifen angegeben.

V02) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachge-
     wiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn
     205/50R16 und hinten 225/45R16
     Hersteller:             Typ:
     Bridgestone             RE71, Expedia S-01
     Continental             ContiSportContact, CZ91
     Dunlop                  SP8000, SP9000
     Goodyear                Eagle F1/ GV/ ZR/ GS-D
     Michelin                XGTV, SXGT, MXX3
     Pirelli                 P700-Z, P5000, P Zero Asym.
     Fulda                   alle Profile mit Geschwindigkeitsindex      V und ZR
     Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestä-
     tigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       : 11b
Auftraggeber       : Borbet
Typ(en)            : LS70638
Ausführung(en)     : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅57,1           Seite 5 von 5


V09) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachge-
     wiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn:
     205/55R16 und hinten: 225/50R16
     Hersteller:             Typ:
     Goodyear                Eagle F1 , E-NCT5, E-Ventura
     Pirelli                 P6000, P7000, P Zero Asi.,P700-Z N1 FR
     Continental             ContiSportContact N1, ContiSportContact
     Uniroyal                rallye RTT 2
     Dunlop                  SP Sport 2000 E, SP 2000, SP Sport 2020 E, SP Sport 9000,
                             SP Sport 9090
     Michelin                MXM, MXX3, XGTV, SX GT
     Yokohama                S1-z, AVS, A008P, A510, A520, A509
     Semperit                Direction M800,Direction-Grip M828
     Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestä-
     tigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage 11b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderrä-
der Typ LS70638 des Antragstellers Borbet.

Essen, 10. Februar 2005
RA-000342-A0-015
						
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