Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 1/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R6704.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2025 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1L, 6H, 6HS, 6K, 6K/C Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 40306 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Typ: 1L
ABE / EG-Genehmigung: F763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 110 Toledo 195/45R16 A01) bis A10)
K13)K35)F23)
205/40R16
205/45R16
215/40R16
e9*95/54*'0021*02E 865/790 4/100/57
RA-000575-A0-104-11~SE-4-100-57-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 2/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: 6K
ABE / EG-Genehmigung: G406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 110 Ibiza 195/45R16 A01) bis A10)
K38) F23)
205/40R16
K38)
205/45R16
K16)
215/40R16
K16)
G406/NT13E 850/750(780) 4/100/57
Typ: 6K/C
ABE / EG-Genehmigung: G613
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110 Cordoba 195/45R16 A01) bis A10)
K38) F23)
205/40R16
K38)
205/45R16
K16)
215/40R16
K16)
G613/NT11E 850/750 4/100/57,18
RA-000575-A0-104-11~SE-4-100-57-ET38_53R6704.doc
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Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 3/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: 6K
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0001*.., e9*98/14*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 110 Ibiza 195/45R16 A01) bis A10)
K38) F23)
37 bis 110 Cordoba 205/40R16
K38)
205/45R16
K16)
215/40R16
K16)
44 bis 81 Cordoba Vario 195/45R16 A01) bis A10)
F23)
205/40R16
205/45R16
K55)
215/40R16
K55)
e9*98/14*0001*21E 900/810 4/100/57
Typ: 6H
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0049*.. , e1*98/14*0049*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74 Arosa 195/40R16 A02) bis A10)
E54)
e1*98/14*0049*09E 800/680 4/100/57
Typ: 6HS
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74 Arosa 195/40R16 A02) bis A10)
E54)
e9*98/14*0037*09E 800/690 4/100/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
RA-000575-A0-104-11~SE-4-100-57-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 4/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
E54) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Servolenkung.
F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator
an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit unter-
schiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
RA-000575-A0-104-11~SE-4-100-57-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 5/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- Die waagerechte Radhausausschnittkante ist vom hinteren Stoßfänger bis zur Türsicke
komplett umzulegen.
- Des weiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunststoffblende im Be-
reich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Radhauskante des Rad-
hauses an Achse 2) komplett umzulegen. Insbesondere im Übergangsbereich von waa-
gerechter Radhauskante zur vorderen Radhauskante sowie im Bereich der Türsicke
dürfen keine scharfen Kanten ins Radhaus stehen.
- Die Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt wer-
den muss.
- Die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte Radhaus-
kante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.
K38) Sofern die Radhausauschnittkanten an Achse 2 nicht bereits serienmäßig angestellt sind
(Breite ca. 15 mm), sind diese von der Oberkante des Schwellers bis zum Stoßfänger
komplett umzulegen.
K55) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins Rad-
haus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen nach
außen zuformen.
Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 03.12.2010
RA-000575-A0-104-11~SE-4-100-57-ET38_53R6704.doc