Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 48R6755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 48R6755.03
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2060 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1L, 1M, 6L, 6J, 6JN Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP506397 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Typ: 1L
ABE / EG-Genehmigung: F763 ab NT6; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 85 Toledo 195/45R16 A01) bis A10)
(nur Fahrzeuge mit K03)K35)
5-Loch-Radanschluß) 215/40R16
110 Toledo 2.0-16V
205/45R16
G01)K11)K22)K25)
e9*95/54*0021*02E 845/790 5/100/57
RA-000530-A0-104-07a~SE-5-100-57-ET35_48R6755.doc
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Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: 1M
ABE / EG-Genehmigung: e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150 Toledo, Leon 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
225/45R16
225/50R16
A01)K32)K34)
205/55R16 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00n)
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K34)V00n)
e9*987/14*0026*31 995/930 5/100/57,0
1030/1020 synchro
Typ: 6L
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 96 Seat Ibiza, 195/45R16 A02) bis A10)
Seat Cordoba
205/45R16
A01)K03)K04)
215/40R16
A01)K03)K04)
110 bis 132 Seat Ibiza 195/45R16 A01) bis A10)E06)
E48) K03)K04)
205/45R16
215/40R16
e9*98/14*0041*30E 960/847(0) 5/100/57,0
RA-000530-A0-104-07a~SE-5-100-57-ET35_48R6755.doc
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Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Typ: 6J
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110 Seat Ibiza 195/45R16 A02) bis A10)
195/50R16
A01)K03)K04)M00)
205/45R16
A01)K03)K04)
215/40R16
A01)K01)K04)
215/45R16
A01)K01)K04)
225/40R16
A01)K01)K04)K28)
225/45R16
A01)K01)K04)K28)K51)
e9*2001/116*0067*13 950/800(0) 5/100/57,0
Typ: 6JN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Seat Ibiza 195/45R16 A02) bis A10)
195/50R16
A01)K03)K04)M00)
205/45R16
A01)K03)K04)
215/40R16
A01)K01)K04)
215/45R16
A01)K01)K04)
225/40R16
A01)K01)K04)K28)
225/45R16
A01)K01)K04)K28)K51)
e9*2007/46*0001*00 940/800(0) 5/100/57,0
RA-000530-A0-104-07a~SE-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
RA-000530-A0-104-07a~SE-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
Nr. : RA-000530-A0-104
Anlage-Nr. : 7a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
größe ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
men bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten aufzuweiten.
RA-000530-A0-104-07a~SE-5-100-57-ET35_48R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VI zur ABE-Nr. 46867
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Anlage-Nr. : 7a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 48R6755
K32) Bei der Fahrzeugausführung 1,9 TDI ist im rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der
zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu (Kontrollmöglichkeit ausreichender
Freigängigkeit durch Kreisfahrt).
K34) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
zur seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Rad-
hausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzu-
legen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
Die waagerechte Radhausausschnittkanten ist vom hinteren Stoßfänger bis zur Türsicke
komplett umzulegen. Des weiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und
Kunststoffblende im Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere
Radhauskante des Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen. Insbesondere im Über-
gangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen Radhauskante sowie im Be-
reich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins Radhaus stehen. Die Kunststoffblen-
de muß verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt werden muß. Die ins
Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte Radhauskante vor-
dere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.
K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Rad-
hausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzu-
legen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 7a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 48R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Essen, 22.06.2010
RA-000530-A0-104-07a~SE-5-100-57-ET35_48R6755.doc
RA-000530-A0-104-07a~SE-5-100-57-ET35_48R6755.doc