Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 10e
Seite : 1/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 70738
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast: 700 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeugherstelleroder Marke : Seat (E)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1P,3R, 3RN, 5P, 5PN Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7MS, 7N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
RA-000352-L0-015-10e~SE-5-112-57-ET38.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 10e
Seite : 2/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 7MS
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Alhambra 205/50R17 A01) bis A10)
K03) K04)
225/45R17
K54)
150 Alhambra VR6 225/45R17
K54)
205/50R17 M+S
K03)
e1*2001/116*0036*30 5/112/57,1
Typ: 5P
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147 Altea, Toledo 205/50R17 A01) bis A10)
K03)
215/45R17
225/45R17
K04)
103 bis 155 Altea 4 Freetrack 205/50R17 M+S A02) bis A10)
215/50R17 M+S
A01)K03)
e9*2001/116*0050*31 1140/1096(0) 5/112/57
Typ: 5PN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147 Altea, Toledo 205/50R17 A01) bis A10)
K03)
215/45R17
225/45R17
K04)
103 bis 155 Altea 4 Freetrack 205/50R17 M+S A02) bis A10)
215/50R17 M+S
A01)K03)
e9*2007/46*0012*00 1140/1096 (0) 5/112/57,1
RA-000352-L0-015-10e~SE-5-112-57-ET38.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 10e
Seite : 3/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 1P
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155 Leon 205/50R17 A01) bis A10)
K01)K04)
215/45R17
225/45R17
177 Leon 225/45R17 A01) bis A10)
E07)K01)K04)
e9*2001/116*0052*24 1077/950(0) 5/112/57
Typ: 3R
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Exeo 205/50R17 A02) bis A10)B44)
(Limousine, Kombi) A93)
215/45R17
A93)
225/45R17
A93)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)A93)B44)
M00)
155 Exeo 225/45R17 A02) bis A10)B44)
(Limousine, Kombi) A93)
e9*2001/116*0072*05 1120/1135(0) 5/112/57,1
RA-000352-L0-015-10e~SE-5-112-57-ET38.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 10e
Seite : 4/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 3RN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Exeo 205/50R17 A02) bis A10)B44)
(Limousine, Kombi) A93)
215/45R17
A93)
225/45R17
A93)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)A93)B44)
M00)
e9*2007/46*0011*00 1120/1135(0) 5/112/57,1
Typ: 7N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0435*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110 Alhambra 225/50R17 A02) bis A10)
e1*2007/46*0434*00 1270/1250(0) 5/112/57,1
Typ: 7N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0402*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 125 Alhambra 225/50R17 A02) bis A10)E26)
e1*2007/46*0401*01 1280/1310(1405) 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000352-L0-015-10e~SE-5-112-57-ET38.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 10e
Seite : 5/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1400 kg zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforder-
lich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm
RA-000352-L0-015-10e~SE-5-112-57-ET38.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 10e
Seite : 6/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K54) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder
durch Anbau von Gummileisten -Terotrim-).
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
Die Anlage Nr. 10e mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 04.11.2010
RA-000352-L0-015-10e~SE-5-112-57-ET38.doc