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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. :               22d
Seite :                     1/4                                                                   Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                            CA 70738
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                       Lk 112
Radgröße:                                                           7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                   50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                               112 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                             72,60 mm
Zentrierart:                                                    Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                    700 kg
bei Reifenabrollumfang:                                            2200 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeugherstelleroder Marke                 : SEAT (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                             Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                moment
1P,5P, 5PN                                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
                                            M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7MS                                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      140 Nm
                                            M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.. , e1*98/14*0036*.. , e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Seat Alhambra            205/50R17                                 A02) bis A10)E24)

                                                225/45R17
 150                  Seat Alhambra VR6         205/50R17 M+S

                                                225/45R17
e1*2001/116*0036*30   2WD 1240/1280(1355)                                           5/112/57,1
                      4WD 1240/1330(1405)




RA-000352-L0-015-22d~SE-5-112-57-ET50.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. :               22d
Seite :                     2/4                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                         5P
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147   Altea , Toledo          205/50R17                         A02) bis A10)

                                           215/45R17

                                           225/45R17
103 bis 155            Altea 4 Freetrack   205/50R17 M+S                A02) bis A10)


e9*2001/116*0050*31   1115/1096(0)                                      5/112/57



Typ:                         5PN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147   Altea, Toledo           205/50R17                         A02) bis A10)

                                           215/45R17

                                           225/45R17
 103 bis 155          Altea 4 Freetrack    205/50R17 M+S                A02) bis A10)


e9*2007/46*0012*00    1140/1096 (0)                                     5/112/57,1



Typ:                         1P
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155   Leon                    205/50R17                         A02) bis A10)
                                      E46)

                                           215/45R17
                                           E46)

                                           225/45R17
 177                   Leon                225/45R17                    A02) bis A10)
                                                                        E07)

e9*2001/116*0052*23   1077/950(0)                                       5/112/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.




RA-000352-L0-015-22d~SE-5-112-57-ET50.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. :               22d
Seite :                     3/4                                                       Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.




RA-000352-L0-015-22d~SE-5-112-57-ET50.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. :               22d
Seite :                     4/4                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1400 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
     Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
     ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
     anzuwenden.

E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 22d mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 04.11.2010




RA-000352-L0-015-22d~SE-5-112-57-ET50.doc
						
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