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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47854 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     1/4                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  52R6605


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      52R6605
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                              52R6605.03
Radgröße:                                                     6Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                             35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                              660 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile             Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
1L, 1M, 6L, 6J, 6JN                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50308 120 Nm
                                   M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm


Typ:                          1L
ABE / EG-Genehmigung:         F763 ab NT6; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 110   Toledo                   195/45R16                              A02) bis A10)
              (nur Fahrzeuge mit
               5-Loch-Radanschluß)
e9*95/54*0021*02E   845/790                                                  5/100/57




RA-000502-A0-104-03a~SE-5-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47854 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     2/4                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  52R6605


Typ:                         1M
ABE / EG-Genehmigung:        e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 110   Toledo, Leon             195/55R16                            A02) bis A10)E06)E53)
                                       E48)

                                          215/50R16

                                          205/55R16

e9*987/14*0026*31E    995/930                                               5/100/57,0



Typ:                            6L
ABE / EG-Genehmigung:           e9*98/14*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 110    Seat Ibiza, Cordoba        185/50R16                         A02) bis A10)

                                          195/45R16

e9*98/14*0041*30E     960/847                                               5/100/57,0



Typ:                         6J
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 110    Seat Ibiza             185/55R16                             A02) bis A10)

                                          195/45R16

                                          195/50R16

e9*2001/116*0067*13   950/800(0)                                            5/100/57,0



Typ:                         6JN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77     Seat Ibiza             185/55R16                             A02) bis A10)

                                          195/45R16

                                          195/50R16

e9*2007/46*0001*00    940/800(0)                                            5/100/57,0



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

RA-000502-A0-104-03a~SE-5-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47854 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     3/4                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  52R6605


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.


E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E53) Nicht für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Rädern ab Felgenbreite 6,5
     Zoll ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
     sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen sind.
RA-000502-A0-104-03a~SE-5-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47854 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000502-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     4/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  52R6605



E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
     größe ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
     zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 52R6605 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Essen, 09.03.2010
RA-000502-A0-104-03a~SE-5-100-57-ET35.doc




RA-000502-A0-104-03a~SE-5-100-57-ET35.doc
						
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