Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 1/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R570
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R5705.07
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1C Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2015 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : SEAT (E)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1P, 5P, 5PN Serien-Radschraube, Kugel Ø26, Ge- ZP 50704 120 Nm
winde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7MS Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZP 50792 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
RA-000564-A0-104-33b~SE-5-112-57-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 2/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 7MS
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*..,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Seat Alhambra 195/65R15 M+S A02) bis A10)E04)
195/65R15
E05)
205/60R15
215/60R15
A01)K03)
205/65R15
A01)K49)
225/55R15
A01)K03)K04)K48)K49)
235/55R15
A01)K03)K04)K48)K49)
e1*95/54*0036*06 2WD 1240/1280(1355) 5/112/57
4WD 1240/1330(1405)
Typ: 5P
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 118 Altea, Toledo 195/65R15 A02) bis A10)E04)
205/60R15
A01)K03)K04)
e9*2001/116*0050*31 1115/1086(0) 5/112/57
Typ: 5PN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 118 Altea, 195/65R15 A02) bis A10)E04)
Altea XL,
205/60R15
A01)K03)K04)
e9*2007/46*0012*00 1112/1205 (0) 5/112/57
RA-000564-A0-104-33b~SE-5-112-57-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 3/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Typ: 1P
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 118 Leon 195/65R15 A01) bis A10)E04)
K03)
205/60R15
K01)K04)
215/60R15
K01)K04)
e9*2001/116*0052*24 1077/950(0) 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000564-A0-104-33b~SE-5-112-57-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 4/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausaus-
schnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.
K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer
Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer
3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffra-
dinnenhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
RA-000564-A0-104-33b~SE-5-112-57-ET38_42R570.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45729
Nr. : RA-000564-A0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 5/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R570
Die Anlage Nr. 33b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R570 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 20.10.2010
RA-000564-A0-104-33b~SE-5-112-57-ET38_42R570.doc