Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 1/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R6705.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1L, 1M, 6J, 6JN, 6L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 50397 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Typ: 1L
ABE / EG-Genehmigung: F763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 85 Toledo 195/45R16 A02) bis A10)
215/40R16
110 Toledo 2.0-16V A01)K03)K35)
205/45R16
A01)G01)K11)K22)
e9*95/54*0021*02E 845/790 5/100/57
RA-000576-A0-104-05b~SE-5-100-57-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 2/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ: 1M
ABE / EG-Genehmigung: e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150 Toledo, Leon 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
225/45R16
A01)K32)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00n)
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
V00n)K34)
e9*987/14*0026*31E 995/930 | 1030/1020 allrad 5/100/57,0
Typ: 6L
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 110 Seat Ibiza, 195/45R16 A02) bis A10)
Seat Cordoba
205/45R16
215/40R16
118 bis 132 Seat Ibiza 205/45R16 A02) bis A10)B37)
E06)
215/40R16
e9*2001/116*0041*30E 960/847(0) 5/100/57,0
Typ: 6J
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110 Seat Ibiza, 185/55R16 A02) bis A10)
Seat Ibiza ST M00)
195/45R16
195/50R16
205/45R16
215/40R16
215/45R16
225/45R16
A01)K03)K04)K24)
e9*2001/116*0067*17 950/820(0) 5/100/57,0
RA-000576-A0-104-05b~SE-5-100-57-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 3/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ: 6JN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Seat Ibiza 185/55R16 A02) bis A10)
M00)
195/45R16
195/50R16
205/45R16
215/40R16
215/45R16
225/45R16
A01)K03)K04)K24)
e9*2007/46*0001*00 940/800(0) 5/100/57,0
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000576-A0-104-05b~SE-5-100-57-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 4/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
B37) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1: 4-Kolben-
Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
RA-000576-A0-104-05b~SE-5-100-57-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 5/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
men bzw. auszuschneiden.
K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im Lenkeinschlag-
bereich) zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten. Kontrolle durch Kreisfahrt.
K32) Bei der Fahrzeugausführung 1,9 TDI ist im rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der
zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen. (Kontrollmöglichkeit der
ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).
K34) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
zur seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Rad-
hausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzule-
gen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
Die waagerechte Radhausausschnittkanten ist vom hinteren Stoßfänger bis zur Türsicke
komplett umzulegen. Desweiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunst-
stoffblende im Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Rad-
hauskante des Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen. Insbesondere im Über-
gangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen Radhauskante sowie im
Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins Radhaus stehen. Die Kunststoff-
blende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt werden muß. Die
ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte Radhauskante
vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 29.11.2010
RA-000576-A0-104-05b~SE-5-100-57-ET38_53R6705.doc