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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                5b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      53R6705
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                              53R6705.03
Radgröße:                                                     7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                             650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2100 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
1L, 1M, 6J, 6JN, 6L                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde         ZP 50397 120 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm

Typ:                         1L
ABE / EG-Genehmigung:        F763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 85    Toledo                  195/45R16                              A02) bis A10)

                                         215/40R16
110                 Toledo 2.0-16V       A01)K03)K35)

                                         205/45R16
                                         A01)G01)K11)K22)
e9*95/54*0021*02E   845/790                                                  5/100/57




RA-000576-A0-104-05b~SE-5-100-57-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                5b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Typ:                         1M
ABE / EG-Genehmigung:        e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Toledo, Leon             205/50R16                                            A02) bis A10)

                                                    205/55R16

                                                    225/45R16
                                                    A01)K32)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne                hinten
                                                    205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)
                                                                                            V00n)
                                                    205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                            V00n)K34)
e9*987/14*0026*31E     995/930 | 1030/1020 allrad                                           5/100/57,0



Typ:                         6L
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 110   Seat Ibiza,              195/45R16                                            A02) bis A10)
              Seat Cordoba
                                       205/45R16

                                                    215/40R16
118 bis 132             Seat Ibiza                  205/45R16                               A02) bis A10)B37)
                                                                                            E06)
                                                    215/40R16
e9*2001/116*0041*30E   960/847(0)                                                           5/100/57,0


Typ:                         6J
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 110   Seat Ibiza,             185/55R16                                             A02) bis A10)
              Seat Ibiza ST           M00)

                                                    195/45R16

                                                    195/50R16

                                                    205/45R16

                                                    215/40R16

                                                    215/45R16

                                                    225/45R16
                                                    A01)K03)K04)K24)
e9*2001/116*0067*17    950/820(0)                                                           5/100/57,0



RA-000576-A0-104-05b~SE-5-100-57-ET38_53R6705.doc
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Nr. :                       RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. :                5b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


Typ:                         6JN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77    Seat Ibiza              185/55R16                         A02) bis A10)
                                      M00)

                                        195/45R16

                                        195/50R16

                                        205/45R16

                                        215/40R16

                                        215/45R16

                                        225/45R16
                                        A01)K03)K04)K24)
e9*2007/46*0001*00   940/800(0)                                         5/100/57,0



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



RA-000576-A0-104-05b~SE-5-100-57-ET38_53R6705.doc
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Nr. :                       RA-000576-A0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6705


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.


B37) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1: 4-Kolben-
      Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

RA-000576-A0-104-05b~SE-5-100-57-ET38_53R6705.doc
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
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K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
     men bzw. auszuschneiden.

K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im Lenkeinschlag-
     bereich) zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten. Kontrolle durch Kreisfahrt.

K32) Bei der Fahrzeugausführung 1,9 TDI ist im rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der
     zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen. (Kontrollmöglichkeit der
     ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).

K34) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
     zur seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Rad-
     hausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzule-
     gen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     Die waagerechte Radhausausschnittkanten ist vom hinteren Stoßfänger bis zur Türsicke
     komplett umzulegen. Desweiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunst-
     stoffblende im Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Rad-
     hauskante des Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen. Insbesondere im Über-
     gangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen Radhauskante sowie im
     Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins Radhaus stehen. Die Kunststoff-
     blende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt werden muß. Die
     ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte Radhauskante
     vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.11.2010




RA-000576-A0-104-05b~SE-5-100-57-ET38_53R6705.doc
						
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