Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 75735
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: LK 100
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast: 620 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1L, 1M, 6L, 6J, 6JN Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Typ: 1L
ABE / EG-Genehmigung: F763 ab NT6; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 85 Toledo 205/40R17 A01) bis A10)
(nur Fahrzeuge mit G01)K11)K22)K25)K35)
5-Loch-Radanschluß)
110 Toledo 2.0-16V
e9*95/54*0021*02E 845/790 5/100/57
RA-000598-A0-015-04b~SE-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: 1M
ABE / EG-Genehmigung: e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150 Toledo, Leon 205/45R17 A02) bis A10)B32)
215/45R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)B32)
K32)V00)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)B32)
V00)
e9*98/14*0026*31E 2WD: 995/930 5/100/57,0
4WD: 1030/1010
Typ: 6L
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 110 Seat Ibiza, 195/40R17 A02) bis A10)B32)
Seat Cordoba
205/40R17
215/35R17
A01)K03)K04)K34)
118 bis 132 Seat Ibiza 205/40R17 A02) bis A10)B37)
215/35R17
A01)K03)K04)K34)
e9*98/14*0041*30 960/847(0) 5/100/57,0
RA-000598-A0-015-04b~SE-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: 6J
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110 Seat Ibiza, 195/45R17 A02) bis A10)B32)
Seat Ibiza ST
205/40R17
215/35R17
A01)K03)K04)
215/40R17
A01)K03)K04)
225/35R17
A01)K01)K04)
132 Seat Ibiza 215/35R17 A01) bis A10)B37)
K03)K04)
215/40R17
e9*2001/116*0067*18 950/820(0) 5/100/57,0
Typ: 6JN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Seat Ibiza 195/45R17 A02) bis A10)B32)
205/40R17
215/35R17
A01)K03)K04)
215/40R17
A01)K03)K04)
225/35R17
A01)K01)K04)
e9*2007/46*0001*02 940/800(0) 5/100/57,0
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000598-A0-015-04b~SE-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B32) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 2 :
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø256x22 mm,
B37) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm
B38) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel (Brembo), innenbelüftete Bremsscheibe Ø333x28 mm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
RA-000598-A0-015-04b~SE-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
aufzuweiten.
K32) Bei der Fahrzeugausführung 1,9 TDI ist im rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der
zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen (Kontrollmöglichkeit
ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist anzuwenden.
K34) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
zur seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
anzulegen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
Die waagerechte Radhausausschnittkanten ist vom hinteren Stoßfänger bis zur Türsicke
komplett umzulegen. Desweiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und
Kunststoffblende im Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere
Radhauskante des Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen. Insbesondere im
Übergangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen Radhauskante sowie im
Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins Radhaus stehen. Die
Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt werden
muß. Die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.
RA-000598-A0-015-04b~SE-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011
RA-000598-A0-015-04b~SE-5-100-57-ET38.docx