Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    1/5                                                                    M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                           CA80735
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                       Borbet
Radausführung:                                                       112
Radgröße:                                                          8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              112 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                            72,60 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                   800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                           2300 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat S.A. Martorell / Spanien

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                             Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                moment
1P, 1PN, 5P, 5PN                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
                                            M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7MS                                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      140 Nm
                                            M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.. , e1*98/14*0036*.. , e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150   Seat Alhambra            225/45R17                                 A01)bis A10)
                                                                                 K49)

e1*2001/116*0036*31   2WD 1240/1280(1355)                                           5/112/57,1
                      4WD 1260/1330(1405)




RA-000355-H0-015-06b~SE-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    2/5                                                              M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ:                             5P
ABE / EG-Genehmigung:            e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 118    Altea, Altea XL, Toledo    205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
              (außer Freetrack)           M00)

                                                 205/50R17
                                                 M00)

                                                 215/45R17

                                                 225/45R17
 125 bis 147           Altea, Altea XL, Toledo   205/50R17 M+S              A02) bis A10)
                      (außer Freetrack)          M00)

                                                 215/45R17 M+S

                                                 225/45R17
 77 bis 155            Altea 4 Freetrack         205/50R17 M+S              A02) bis A10)
                                                 M00)

e9*2001/116*0050*35   1140/1096 (0)                                         5/112/57



Typ:                            5PN
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147    Altea, Altea XL, Toledo   205/50R17 M+S                      A02) bis A10)
              (außer Freetrack)          M00)

                                                 205/50R17
                                                 M00)

                                                 215/45R17

                                                 225/45R17
 77 bis 155            Altea 4 Freetrack         205/50R17 M+S              A02) bis A10)
                                                 M00)

e9*2007/46*0012*04    1140/1096 (0)                                         5/112/57




RA-000355-H0-015-06b~SE-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    3/5                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ:                         1P
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155    Leon                   205/50R17 M+S                     A01) bis A10)E07)
                                      M00)                              K03)

                                         205/50R17
                                         E46)M00)

                                         215/45R17
                                         E46)

                                         225/45R17
 177; 195                Leon Cupra      205/50R17 M+S                  A01) bis A10)E07)
                                         M00)                           K03)

                                         225/45R17

e9*2001/116*0052*28     1077/950(0)                                     5/112/57



Typ:                         1PN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155   Leon                    205/50R17                         A01) bis A10)E07)
                                      E46)M00)                          K03)

                                         205/50R17 M+S
                                         M00)

                                         215/45R17
                                         E46)

                                         225/45R17
 177                     Leon            205/50R17 M+S                  A01) bis A10)E07)
                                         M00)                           K03)

                                         225/45R17

e9*2007000/46*0013*04   1076/ 1017 (0)                                  5/112/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000355-H0-015-06b~SE-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    4/5                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000355-H0-015-06b~SE-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    5/5                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer
     Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer
     3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im
     Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.



Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA80735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.12.2011




RA-000355-H0-015-06b~SE-5-112-57-ET50.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen