Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BM 807
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 112G
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 1975 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4723 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
7N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4723 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
7MS Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4670 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Typ: 7MS
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Seat Alhambra 225/45R17 A01)bis A10)E24)
K04)K48)K49)K01)
235/40R17
235/45R17
e1*2001/116*0036*31 5/112/57,1
RZ-064288-C0-306-05a~SE-5-112-57-ET35.docx
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Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: 5P
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 118 Altea, Altea XL, Toledo 205/50R17 A01) bis A10)
(außer Freetrack) E46)K03)M00) K04)K51)
205/50R17 M+S
K03) M00)
215/45R17
E46)K03)
225/45R17
K01)K50)
125 bis 147 Altea, Altea XL, Toledo 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(außer Freetrack) K03)M00) K04)K51)
215/45R17 M+S
K03)
225/45R17
K01)K50)
103 bis 155 Altea 4 Freetrack 205/50R17 M+S A01) bis A10)
M00) K03)K51)
e9*2001/116*0050*33 1140/1096 (0) 5/112/57
Typ: 5PN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147 Altea, Altea XL, Toledo 205/50R17 A01) bis A10)
(außer Freetrack) K03) M00) K04)K51)
215/45R17
K03)
225/45R17
K01)K50)
103 bis 155 Altea 4 Freetrack 205/50R17 M+S A01) bis A10)
M00) K03)K51)
e9*2007/46*0012*02 1140/1096 (0) 5/112/57
RZ-064288-C0-306-05a~SE-5-112-57-ET35.docx
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Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: 1P
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155 Leon 205/50R17 A01) bis A10)E07)
E46) K03)M00) K04)K51)
205/50R17 M+S
K03)M00)
215/45R17
E46)K03)
225/45R17
K01)K50)
177; 195 Leon Cupra 205/50R17 M+S A01) bis A10)E07)
K03)M00) K04)K51)
215/45R17 M+S
K03)
225/45R17
K01)K50)
e9*2001/116*0052*26 1077/950(0) 5/112/57,1
Typ: 1PN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155 Leon 205/50R17 A01) bis A10)E07)
E46) K03)M00) K04)K51)
205/50R17 M+S
K03)M00)
215/45R17
E46)K03)
225/45R17
K01)K50)
177; 195 Leon 205/50R17 M+S A01) bis A10)E07)
K03)M00) K04)K51)
215/45R17 M+S
K03)
225/45R17
K01)K50)
e9*2007000/46*0013*02 1076/ 1017 (0) 5/112/57
RZ-064288-C0-306-05a~SE-5-112-57-ET35.docx
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Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: 3R
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 Exeo 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93)M00)
205/50R17
A01)A93)K01)M00)
215/45R17
A01)A93)K03)
225/40R17
A01)K01)
225/45R17
A01)K01)
235/45R17
A01)K01)
245/40R17
A01)K01)
e9*2001/116*0072*07 1135/1135(0) 5/112/57,1
Typ: 3RN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 Exeo, 205/45R17 A02) bis A10)
Exeo ST A93)M00)
(Limousine, Kombi)
205/50R17
A01)A93)K01)M00)
215/45R17
A01)A93)K03)
225/40R17
A01)K01)
225/45R17
A01)K01)
235/45R17
A01)K01)
245/40R17
A01)K01)
e9*2007/46*0011*01 1120/1135(0) 5/112/57,1
RZ-064288-C0-306-05a~SE-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Typ: 7N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0402*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Alhambra 205/50R17 A01) bis A10)E25)
A93)M00) K04)
205/55R17
A93)M00)
215/50R17
A93)M00)
225/45R17
A93)
225/50R17
A93a)
235/45R17
A93)
245/45R17
e1*2007/46*0402*02 1280/1310(1405) 5/112/57,1
Typ: 7N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0435*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Alhambra 205/50R17 A01) bis A10)E25)
A93)M00) K04)
205/55R17
A93)M00)
215/50R17
A93)M00)
225/45R17
A93)
225/50R17
A93a)
235/45R17
A93)
245/45R17
e1*2007/46*0435*02 1270/1250(0) 5/112/57,1
RZ-064288-C0-306-05a~SE-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RZ-064288-C0-306-05a~SE-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max.1380 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der Anbaubestätigung einzutragen .
E25) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
Tabelle zu entnehmen.
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
205/50R17 1946 1380
205/55R17 2007 1360
215/50R17 1976 1379
225/45R17 1934 1380
225/50R17 2007 1360
235/45R17 1964 1380
245/45R17 1989 1371
Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw.
Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten
max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der
Anbaubestätigung einzutragen .
E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RZ-064288-C0-306-05a~SE-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BM 807
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.
K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer
Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer
3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im
Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
K50) An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich
hinter der Radmitte) nach oben zu formen.
K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BM 807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 17.03.2011
RZ-064288-C0-306-05a~SE-5-112-57-ET35.docx