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							Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 6 SEAT                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
             Rad                             Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
AVAS8BP35571 PCD112 ET35                     Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff    730      2105     10/10
AVAS8HA35571 PCD112 ET35                     Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff    730      2105     10/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SEAT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 1P; 7N; 3R; 3RN; 5P; 5PN
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 7MS
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : 1P; 3R; 3RN; 5P; 5PN
                                           140 Nm für Typ : 7N
                                           170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22Q; 24C; 24M;                    Altea 4 Freetrack;
                                                       52J; 56G                               Allradantrieb;
                                          225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       24D                                    721; 725; 73C; 74A;
                                          235/45R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M                     74P
                                          245/40R17 91 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D
                                          245/45R17 95 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D
                                          255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C;
                                                       24D
5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22Q; 24C; 24M;                     Altea Freetrack;
                                                       52J; 56G                               Frontantrieb;
                                          225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       24D                                    721; 725; 73C; 74A;
                                          235/45R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M                     74P
                                          245/40R17 91 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D;
                                                       687
                                          245/45R17 95 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D
                                          255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C;
                                                       24D




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 6 SEAT                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 21P; 22P; 24C;     Nicht Altea
                                                       24M; 5ET; 51J           Freetrack;
                                63 - 125 205/50R17 89 11A; 21P; 22P; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       51J; 65H                12A; 51A; 573; 71C;
                                63 - 147 225/45R17 91 11A; 21P; 22P; 24C; 24D 71K; 721; 725; 73C;
                                         235/40R17 90 11A; 21P; 22H; 22Q;      74A; 74P; 76S
                                                       24C; 24D; 5GA; 684
                                         245/40R17 91 11A; 22H; 22Q; 24D;
                                                       57F; 681; 687

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen       Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22Q; 24C; 24M;      Altea 4 Freetrack;
                                                        52J; 56G                 Allradantrieb;
                                           225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        24D                      721; 725; 73C; 74A;
                                           235/45R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M       74P
                                           245/40R17 91 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D
                                           245/45R17 95 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D
                                           255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C;
                                                        24D
5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 215/50R17 91  11A; 22Q; 24C; 24M;      Altea Freetrack;
                                                        52J; 56G                 Frontantrieb;
                                           225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        24D                      721; 725; 73C; 74A;
                                           235/45R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M       74P
                                           245/40R17 91 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D;
                                                        687
                                           245/45R17 95 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D
                                           255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C;
                                                        24D
5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 21P; 22P; 24C;      Nicht Altea
                                                        24M; 5ET; 51J            Freetrack;
                                 63 - 125 205/50R17 89 11A; 21P; 22P; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        51J; 65H                 12A; 51A; 573; 71C;
                                 63 - 147 225/45R17 91 11A; 21P; 22P; 24C; 24D 71K; 721; 725; 73C;
                                           235/40R17 90 11A; 21P; 22H; 22Q;      74A; 74P; 76S
                                                        24C; 24D; 5GA; 684
                                           245/40R17 91 11A; 22H; 22Q; 24D;
                                                        57F; 681; 687

Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 215/45R17 91            51J                         Kombi; Frontantrieb;
3RN          e9*2007/46*0011*..           225/45R17 91            11A; 22H                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/40R17 90            11A; 21P; 22H; 24J; 248     12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/45R17 94            11A; 21P; 22H; 24J; 248     721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 6 SEAT                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 215/45R17 91            51J                         Stufenheck;
3RN          e9*2007/46*0011*..           225/45R17 91            11A; 22H                    Frontantrieb;
                                          235/40R17 90            11A; 21P; 22H; 24J; 248     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R17 94            11A; 21P; 22H; 24J; 248     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 155 205/50R17 89   11A; 21B; 22F; 24C; 24D;         Schrägheck;
                                                             51J; 56G                         Frontantrieb;
                                               215/45R17 87Y 11A; 22F; 24C; 24D; 5ET;         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                             51J                              11H; 12A; 51A; 71C;
                                               215/45R17 91 11A; 22F; 24C; 24D; 51J           71K; 721; 725; 73C;
                                               225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24C; 24D           74A; 74P; 76S
                                               235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24C; 24D;
                                                             684
                                               235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 24C; 24D
                                               245/40R17 91 11A; 22F; 24D; 57F; 681;
                                                             687

Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
7MS          e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 225/45R17 94           11A; 21B; 22B; 22L; 24C; ab e1*98/14*0036*08;
               e1*98/14*0036*..                                   24D; 5HI                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 93       nicht Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                  21B; 22B; 22F; 22L; 24C; 71K; 721; 725; 73C;
                                                                  24D; 5HA                  74A; 74P
                                               235/45R17 94       11A; 21B; 22B; 22F; 22L;
                                                                  24C; 24D; 5HI
7MS            e1*95/54*0036*..,     66 - 110 225/45R17 94        11A; 22B; 24D; 24J; 5HI nur bis
               e1*98/14*0036*..               235/45R17 93        11A; 21B; 22B; 24C; 24D; e1*98/14*0036*07;
                                                                  5HA                       Frontantrieb;
                                               245/40R17 91       VDJ; 11A; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24D; 687                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
7N             e1*2007/46*0402*..,   85 - 125 225/45R17 94                                  Allradantrieb;
               e1*2007/46*0435*..
                                     85 - 147 225/45R17 94W                                   Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 6 SEAT                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 6 SEAT                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 6 SEAT                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 6 SEAT                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 7 von 7
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VDJ) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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