Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 1/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R0855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R0855.07
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT (E)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
3R, 3RN Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7N Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
Typ: 3R
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 Exeo 225/30R20 A01) bis A10)
(Limousine) M00)T85) K01)K28)K62)K63)
e9*2001/116*0072*07 990/1010(0) 5/112/57,1
RA-000491-B0-104-04a~SE-5-112-57-ET30_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 2/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Typ: 3RN
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 Exeo 225/30R20 A01) bis A10)
(Limousine) M00)T85) K01)K28)K62)K63)
e9*2001/46*0011*02 990/1025(0) 5/112/57,1
Typ: 7N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0435*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Alhambra 255/30R20 A01) bis A10)
T92) K01)K02)
e1*2007/46*0434*02 1280/1310(1405) 5/112/57,1
Typ: 7N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0402*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Alhambra 255/30R20 A01) bis A10)
T92) K01)K02)
e1*2007/46*0401*02 1270/1250(0) 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000491-B0-104-04a~SE-5-112-57-ET30_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 3/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten
K62) An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis Stoßfän-
geroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K63) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
an das Radhaus anzulegen und auszustellen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
RA-000491-B0-104-04a~SE-5-112-57-ET30_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 4/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 25.02.2011
RA-000491-B0-104-04a~SE-5-112-57-ET30_51R0855.doc