Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     1/8                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              BS5 75735
Art des Sonderrades:                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                           Borbet
Radausführung:                                         LK 112
Radgröße:                                             7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                      35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  112 mm
Lochzahl:                                                 5
Mittenlochdurchmesser:                                72,50 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                       720 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2200 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat S.A. Martorell / Spanien

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7MS, 7N                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000598-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     2/8                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150   Seat Alhambra            205/50R17                                 A01)bis A10)
                                       E50)                                      K04)K48)K49)K54)

                                                                  205/50R17 M+S

                                                                  225/45R17

                                                                  235/40R17

                                                                  235/45R17
e1*2001/116*0036*31   2WD 1240/1280(1355) | 4WD 1260/1330(1405)                   5/112/57,1



Typ:                             5P
ABE / EG-Genehmigung:            e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147    Altea, Altea XL, Toledo    205/50R17                               A01)bis A10)
              (außer Freetrack)           E46)K03)                                K04)K51)

                                                                  205/50R17 M+S
                                                                  K03)

                                                                  215/45R17
                                                                  E46)K03)

                                                                  225/45R17
                                                                  K01)
 77 bis 155           Altea 4 Freetrack                           205/50R17 M+S   A01)bis A10)
                                                                  K03)            K04)K51)

                                                                  215/50R17
                                                                  K03)

                                                                  225/45R17
                                                                  K01)
e9*2001/116*0050*33   1140/1096 (0)                                               5/112/57




RA-000598-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     3/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                            5PN
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147    Altea, Altea XL, Toledo   205/50R17                         A01)bis A10)
              (außer Freetrack)          E46)K03)                          K04)K51)

                                          205/50R17 M+S
                                          K03)

                                          215/45R17
                                          E46)K03)

                                          225/45R17
                                          K01)
 77 bis 155           Altea 4 Freetrack   205/50R17 M+S                    A01)bis A10)
                                          K03)                             K04)K51)

                                          215/50R17
                                          K03)

                                          225/45R17
                                          K01)
e9*2007/46*0012*02    1140/1205 (0)                                        5/112/57,1



Typ:                         1P
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155   Leon                    205/50R17                            A01)bis A10)E07)
                                      E46)K03)                             K04)K51)

                                          205/50R17 M+S
                                          K03)

                                          215/45R17
                                          E46)K03)

                                          225/45R17
                                          K01)
177; 195               Leon Cupra         225/45R17                        A01) bis A10)E07)
                                          K01)                             K04)K51)

e9*2001/116*0052*26   1077/950(0)                                          5/112/57




RA-000598-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     4/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         1PN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155   Leon                    205/50R17                          A01)bis A10)E07)
                                      E46)K03)                           K04)K51)

                                         205/50R17 M+S
                                         K03)

                                         215/45R17
                                         E46)K03)

                                         225/45R17
                                         K01)
177; 195                 Leon            225/45R17                       A01) bis A10)E07)
                                         K01)                            K04)K51)

e9*2007000/46*0013*02   1076/ 1017 (0)                                   5/112/57



Typ:                          3R
ABE / EG-Genehmigung:         e9*2001/116*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 155    Exeo                    205/45R17                         A02) bis A10)
               (Limousine, Kombi)      A93)T88)

                                         205/50R17
                                         A01)A93)K03)

                                         215/45R17
                                         A01)K03)

                                         225/40R17
                                         A01)K03)

                                         225/45R17
                                         A01)K03)

                                         235/45R17
                                         A01)K01)
e9*2001/116*0072*07     1120/1090(0)                                     5/112/57,1




RA-000598-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     5/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                          3RN
ABE / EG-Genehmigung:         e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 155    Exeo                    205/45R17                         A02) bis A10)
               (Limousine, Kombi)      A93)T88)

                                         205/50R17
                                         A01)A93)K03)

                                         215/45R17
                                         A01)K03)

                                         225/40R17
                                         A01)K03)

                                         225/45R17
                                         A01)K03)

                                         235/45R17
                                         A01)K01)
e9*2007/46*0011*02   1120/1090(0)                                        5/112/57,1



Typ:                         7N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0435*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 110  Alhambra                205/50R17                          A02) bis A10)
                                      A93)

                                         205/55R17
                                         A93)

                                         215/50R17
                                         A01)A93) K04)

                                         225/45R17
                                         A93)

                                         225/50R17
                                         A01)A93) K04)

                                         235/45R17
                                         A01)A93) K04)

                                         245/45R17
                                         A01)K04)
e1*2007/46*0434*00   1270/1250(0)                                        5/112/57,1




RA-000598-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     6/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         7N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0402*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 125  Alhambra                205/50R17                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        205/55R17
                                        A93)

                                        215/50R17
                                        A01)A93) K04)

                                        225/45R17
                                        A93)

                                        225/50R17
                                        A01)A93) K04)

                                        235/45R17
                                        A01)A93) K04)

                                        245/45R17
                                        A01)K04)
e1*2007/46*0401*01   1280/1310(1405)                                    5/112/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000598-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     7/8                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens)
       in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000598-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     8/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.

K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer
     Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer
     3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im
     Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

K54) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
     sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder
     durch Anbau von Gummileisten -Terotrim-).

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




RA-000598-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET35.docx