Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 75735 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: LK 112 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Seat S.A. Martorell / Spanien Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 7MS, 7N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000598-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: 7MS ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Seat Alhambra 205/50R17 A01)bis A10) E50) K04)K48)K49)K54) 205/50R17 M+S 225/45R17 235/40R17 235/45R17 e1*2001/116*0036*31 2WD 1240/1280(1355) | 4WD 1260/1330(1405) 5/112/57,1 Typ: 5P ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0050*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 147 Altea, Altea XL, Toledo 205/50R17 A01)bis A10) (außer Freetrack) E46)K03) K04)K51) 205/50R17 M+S K03) 215/45R17 E46)K03) 225/45R17 K01) 77 bis 155 Altea 4 Freetrack 205/50R17 M+S A01)bis A10) K03) K04)K51) 215/50R17 K03) 225/45R17 K01) e9*2001/116*0050*33 1140/1096 (0) 5/112/57 RA-000598-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: 5PN ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 147 Altea, Altea XL, Toledo 205/50R17 A01)bis A10) (außer Freetrack) E46)K03) K04)K51) 205/50R17 M+S K03) 215/45R17 E46)K03) 225/45R17 K01) 77 bis 155 Altea 4 Freetrack 205/50R17 M+S A01)bis A10) K03) K04)K51) 215/50R17 K03) 225/45R17 K01) e9*2007/46*0012*02 1140/1205 (0) 5/112/57,1 Typ: 1P ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 155 Leon 205/50R17 A01)bis A10)E07) E46)K03) K04)K51) 205/50R17 M+S K03) 215/45R17 E46)K03) 225/45R17 K01) 177; 195 Leon Cupra 225/45R17 A01) bis A10)E07) K01) K04)K51) e9*2001/116*0052*26 1077/950(0) 5/112/57 RA-000598-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: 1PN ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 155 Leon 205/50R17 A01)bis A10)E07) E46)K03) K04)K51) 205/50R17 M+S K03) 215/45R17 E46)K03) 225/45R17 K01) 177; 195 Leon 225/45R17 A01) bis A10)E07) K01) K04)K51) e9*2007000/46*0013*02 1076/ 1017 (0) 5/112/57 Typ: 3R ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0072*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 Exeo 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)T88) 205/50R17 A01)A93)K03) 215/45R17 A01)K03) 225/40R17 A01)K03) 225/45R17 A01)K03) 235/45R17 A01)K01) e9*2001/116*0072*07 1120/1090(0) 5/112/57,1 RA-000598-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: 3RN ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 Exeo 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)T88) 205/50R17 A01)A93)K03) 215/45R17 A01)K03) 225/40R17 A01)K03) 225/45R17 A01)K03) 235/45R17 A01)K01) e9*2007/46*0011*02 1120/1090(0) 5/112/57,1 Typ: 7N ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0435*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 110 Alhambra 205/50R17 A02) bis A10) A93) 205/55R17 A93) 215/50R17 A01)A93) K04) 225/45R17 A93) 225/50R17 A01)A93) K04) 235/45R17 A01)A93) K04) 245/45R17 A01)K04) e1*2007/46*0434*00 1270/1250(0) 5/112/57,1 RA-000598-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: 7N ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0402*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 125 Alhambra 205/50R17 A02) bis A10) A93) 205/55R17 A93) 215/50R17 A01)A93) K04) 225/45R17 A93) 225/50R17 A01)A93) K04) 235/45R17 A01)A93) K04) 245/45R17 A01)K04) e1*2007/46*0401*01 1280/1310(1405) 5/112/57,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000598-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens) in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000598-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen. K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen eingeformt werden. K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K54) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Gummileisten -Terotrim-). T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011 RA-000598-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET35.docx