Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 1/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 60430
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 100
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 1980 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1L, 6H, 6HS, 6K, 6K/C Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Typ: 1L
ABE / EG-Genehmigung: F 763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 110 Toledo 185/60R14 A01) bis A10)
K35)
185/65R14
E05)
e9*95/54*'0021*02E 865/790 4/100/57
RA-000353-K0-015-13~SE-4-100-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 2/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Typ: 6K
ABE / EG-Genehmigung: G406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 95 Ibiza 175/65R14 A01) bis A10)
K38)
185/60R14
G406/NT13E 840/750(780) 4/100/57
Typ: 6K
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0001*.., e9*98/14*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85 Ibiza 175/65R14 A01) bis A10)
E41) K38)
37 bis 85 Cordoba 175/65R14 M+S
E41)
185/60R14
185/60R14 M+S
44 bis 81 Cordoba Vario 175/65R14
E41)
175/65R14 M+S
E41)
185/60R14
185/60R14 M+S
e9*98/14*0001*21E 900/810 4/100/57,18
Typ: 6K/C
ABE / EG-Genehmigung: G613
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 95 Cordoba 175/65R14 A01) bis A10)
K38)
185/60R14
175/65R14 M+S
185/60R14 M+S
G613/NT11E 830/750 4/100/57,
RA-000353-K0-015-13~SE-4-100-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 3/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Typ: 6H
ABE / EG-Genehmigung: E1*95/54*0049*.., e1*98/14*0049*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74 Seat Arosa 165/60R14 A02) bis A10)
E43)
175/60R14
E08)
185/55R14
A01)K15)
195/55R14
A01)G01)K15)
205/50R14
A01)K15)
e9*95/54*0049*09E 800/680 4/100/57
Typ: 6HS
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74 Seat Arosa 165/60R14 A02) bis A10)
E43)
175/60R14
E08)
185/55R14
A01)K15)
195/55R14
A01)G01)K15)
205/50R14
A01)K15)
e9*98/14*0037*09E 800/690 4/100/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000353-K0-015-13~SE-4-100-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 4/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E08) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000353-K0-015-13~SE-4-100-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 5/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
E41) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R13
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier), bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 155/70R13
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier), bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
Die waagerechte Radhausausschnittkanten ist vom hinteren Stoßfänger bis zur Türsicke
komplett umzulegen. Des weiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und
Kunststoffblende im Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere
Radhauskante des Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen. Insbesondere im
Übergangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen Radhauskante sowie im
Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins Radhaus stehen. Die
Kunststoffblende muß verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt werden
muß. Die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.
K38) Sofern die Radhausauschnittkanten an Achse 2 nicht bereits serienmäßig angestellt sind
(Breite ca. 15 mm), sind diese von der Oberkante des Schwellers bis zum Stoßfänger
komplett umzulegen.
Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011
RA-000353-K0-015-13~SE-4-100-57-ET30.docx