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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    1/5                                                                M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      CA 60430
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                LK 100
Radgröße:                                                     6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                             30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                       64,10 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                              580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      1980 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
1L, 6H, 6HS, 6K, 6K/C              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
                                   M12x1,5, Schaftlänge 30 mm


Typ:                         1L
ABE / EG-Genehmigung:        F 763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 110   Toledo                   185/60R14                              A01) bis A10)
                                                                              K35)
                                         185/65R14
                                         E05)
e9*95/54*'0021*02E   865/790                                                  4/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        G406
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 95    Ibiza                      175/65R14                         A01) bis A10)
                                                                           K38)
                                         185/60R14
G406/NT13E          840/750(780)                                           4/100/57



Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0001*.., e9*98/14*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 85    Ibiza                    175/65R14                           A01) bis A10)
                                       E41)                                K38)

 37 bis 85          Cordoba              175/65R14 M+S
                                         E41)

                                         185/60R14

                                         185/60R14 M+S
 44 bis 81          Cordoba Vario        175/65R14
                                         E41)

                                         175/65R14 M+S
                                         E41)

                                         185/60R14

                                         185/60R14 M+S
e9*98/14*0001*21E   900/810                                                4/100/57,18



Typ:                         6K/C
ABE / EG-Genehmigung:        G613
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 95    Cordoba                    175/65R14                         A01) bis A10)
                                                                           K38)
                                         185/60R14

                                         175/65R14 M+S

                                         185/60R14 M+S
G613/NT11E          830/750                                                4/100/57,




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Typ:                         6H
ABE / EG-Genehmigung:        E1*95/54*0049*.., e1*98/14*0049*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Seat Arosa              165/60R14                          A02) bis A10)
                                      E43)

                                         175/60R14
                                         E08)

                                         185/55R14
                                         A01)K15)

                                         195/55R14
                                         A01)G01)K15)

                                         205/50R14
                                         A01)K15)
e9*95/54*0049*09E   800/680                                              4/100/57


Typ:                         6HS
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Seat Arosa               165/60R14                         A02) bis A10)
                                       E43)

                                         175/60R14
                                         E08)

                                         185/55R14
                                         A01)K15)

                                         195/55R14
                                         A01)G01)K15)

                                         205/50R14
                                         A01)K15)
e9*98/14*0037*09E   800/690                                              4/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430



A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E08) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


E41) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R13
     ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier), bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E43) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 155/70R13
     ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier), bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     Die waagerechte Radhausausschnittkanten ist vom hinteren Stoßfänger bis zur Türsicke
     komplett umzulegen. Des weiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und
     Kunststoffblende im Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere
     Radhauskante des Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen. Insbesondere im
     Übergangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen Radhauskante sowie im
     Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins Radhaus stehen. Die
     Kunststoffblende muß verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt werden
     muß. Die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
     Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.

K38) Sofern die Radhausauschnittkanten an Achse 2 nicht bereits serienmäßig angestellt sind
     (Breite ca. 15 mm), sind diese von der Oberkante des Schwellers bis zum Stoßfänger
     komplett umzulegen.



Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011




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