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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               37d
Seite :                    1/6                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                         CA 70638
Art des Sonderrades:                                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                                    Lk 112
Radgröße:                                                                        7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                                50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                            112 mm
Lochzahl:                                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                                          72,50 mm
Zentrierart:                                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                                BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                                 700 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                         2200 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeugherstelleroder Marke                               : SEAT (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                           Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                             moment
1P, 1PN, 5P, 5PN, 5F                                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                                          M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7MS                                                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                                                          M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.. , e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110    Seat Alhambra           205/55R16                                 A02) bis A10)ER1)


 66 bis 150           Seat Alhambra                           215/55R16

                                                              225/50R16
                                                              A01)K03)
e1*2001/116*0036*31   1240/1280(1355)4WD1240/1330(1405)                                           5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               37d
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                      e9*2001/116*0050*..
5PN                                     e9*2007/46*0012*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147            Seat Altea, Altea XL, Toledo 195/55R16                         A02) bis A10)
                      (außer Freetrack)            A93)N205)

                                                  195/55R16 M+S
                                                  A93)W205)

                                                  195/60R16
                                                  A93)N205)

                                                  195/60R16 M+S
                                                  A93)W205)

                                                  205/55R16
                                                  N215)

                                                  205/55R16 M+S

                                                  215/50R16
                                                  N225)

                                                  225/50R16
                                                  A01)K03)



Typ:                            5P
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155    Altea 4 Freetrack         205/60R16 M+S                               A02) bis A10)
                                         E05)

                                                  205/60R16
                                                  E05a)

                                                  205/55R16 M+S
                                                  A93) E05)

e9*2001/116*0050*36   1140/1096(-)                                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               37d
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                            5PN
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155    Altea 4 Freetrack         205/60R16 M+S                             A02) bis A10)
                                         E05)

                                                205/60R16
                                                E05a)

                                                205/55R16 M+S
                                                A93) E05)
e9*2007/46*0012*04   1140/1205(-)                                                  5/112/57,1



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                                   e9*2001/116*0052*..
1PN                                  e9*2007/46*0013*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155           Seat Leon                   195/55R16                         A02) bis A10)
                     (Ausführungen mit kleinster A93)N205)                         EF0)
                     Sommerbereifung 195/..
                     oder 205/..)                195/55R16 M+S
                                                 A93)W205)

                                                195/60R16
                                                N205)

                                                195/60R16 M+S
                                                W205)

                                                205/55R16

                                                215/50R16
                                                A01)K03)

                                                215/55R16
                                                A01)G1R)K03)

                                                225/50R16
                                                A01)K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                             e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110      Seat Leon               195/55R16                         A02) bis A10)

                                         195/60R16

                                         205/55R16

                                         215/50R16

                                         215/55R16

                                         225/50R16




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1400 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000345-Y0-015-37d~SE-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               37d
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 37d mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.11.2012




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