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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              3b
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  AR1 807
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                           LK 100K
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  64,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           Ø64/Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2050 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1M, 6L,                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           4022     120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              3b
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ:                         1M
ABE / EG-Genehmigung:        e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Toledo, Leon             205/45R17                                        A02) bis A10)B28)B38)
                                       M00)

                                                215/45R17

                                                225/45R17
                                                A01)K32)K34)

                                                235/40R17
                                                A01)K32)K34)

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)B28)B38)
                                                M00)                                    K32)K34)V00)
                                                215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)B28)B38)
                                                                                        K34)V00)
                                                215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)B28)B38)
                                                                                        K34)V00)
e9*98/14*0026*31   995/930| 1030/1020 synchro                                           5/100/57,0



Typ:                         6L
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 110    Seat Ibiza,             205/40R17                                        A01) bis A10)E51)B28)
               Seat Cordoba                                                             K03)K04)
                                       215/35R17
                                       K34)

                                                225/35R17
                                                K33)
 118 bis 132        Seat Ibiza Cupra            205/40R17                               A01) bis A10)B37)
                                                                                        K03)K04)
                                                215/35R17
                                                K34)

                                                225/35R17
                                                K33)
e9*98/14*0041*30   960/847                                                              5/100/57,0




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Teiletyp :                AR1 807



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø256x22 mm.

B37) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm

B38) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel (Brembo), innenbelüftete Bremsscheibe Ø333x28 mm

E51) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei
     denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 165/70R14 eingetragen ist.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K32) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten
     vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
     versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).

K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel, ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
       Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
       Stoßfängeroberkante aufzuweiten.

K34) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.




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Teiletyp :                AR1 807


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR1 807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2012




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