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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               17b
Seite :                    1/7                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CC 85830
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                           Lk112
Radgröße:                                              8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                       1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2280 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller              :   SEAT (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7MS                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
7N                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm

----Verwendungsbereichtabellen-Beginn----




RA-000468-D0-015-17b~SE-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               17b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.. , e1*98/14*0036*.. , e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rei                              Auflagen und Hinweise
(kW)
 66 bis 110   Seat Alhambra            225/40R18                                  A01) bis A10)
                                       T92)                                       K04)K48)K49)K54)

                                             235/40R18

 150                    Seat Alhambra        235/40R18

e1*95/54*0036*16       2WD 1240/1280(1355)                                        5/112/57,1
e1*2001/116*0036*29E   4WD 1240/1330(1405)


Typ:                            5P
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147    Altea, Altea XL, Toledo   215/40R18 M+S                            A01) bis A10)
              (außer Freetrack)                                                   K03)K04)
                                         215/40R18
                                         E46)

                                             225/40R18
                                             K50)K51)
 77 bis 155            Altea Freetrack,      215/40R18 M+S                        A01) bis A10)
                       Altea 4 Freetrack                                          K03)K04)
                                             225/40R18
                                             K50)K51)
e9*2001/116*0050*35    1140/1096(0)                                               5/112/57


Typ:                            5PN
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147    Altea, Altea XL, Toledo   215/40R18 M+S                            A01) bis A10)
              (außer Freetrack)          T89)                                     K03)K04)

                                             215/40R18
                                             E46)T89)

                                             225/40R18
                                             K50)K51)
 77 bis 155            Altea Freetrack,      215/40R18 M+S                        A01) bis A10)
                       Altea 4 Freetrack     T89)                                 K03)K04)

                                             225/40R18
                                             K50)K51)
e9*2007/46*0012*04     1140/1205 (0)                                              5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               17b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         1P
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155    Leon                   215/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                                         K01)K04)
                                         215/40R18
                                         E46)

                                         225/35R18
                                         K51)

                                         225/40R18
                                         K50)K51)
 177; 195                Leon            225/40R18                       A01) bis A10)
                                         K50)K51)                        K01)K04)

e9*2001/116*0052*19     1077/926(0)                                      5/112/57,1



Typ:                         1PN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155   Leon                    215/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                                         K01)K04)
                                         215/40R18
                                         E46)

                                         225/35R18
                                         K51)

177; 195                 Leon            225/40R18                       A01) bis A10)
                                         K50)K51)                        K01)K04)

e9*2007000/46*0013*04   1076/ 1017 (0)                                   5/112/57



Typ:                          3R
ABE / EG-Genehmigung:         e9*2001/116*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 155    Exeo,                   215/40R18                         A02) bis A10)
               Exeo ST
               (Limousine, Kombi)      225/40R18
                                       A01)K03)

                                         245/35R18
                                         A01)K01)
e9*2001/116*0072*07     1115/1090(0)                                     5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               17b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                          3RN
ABE / EG-Genehmigung:         e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 155    Exeo,                   215/40R18                         A02) bis A10)
               Exeo ST
               (Limousine, Kombi)      225/40R18
                                       A01)K03)

                                         245/35R18
                                         A01)K01)
e9*2007/46*0011*03   11351135(0)                                         5/112/57,1



Typ:                         7N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0435*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 147  Alhambra                215/45R18                          A02) bis A10)
                                      M00)T93)

                                         225/45R18

                                         235/40R18
                                         A01)K04)
e1*2007/46*0435*02   1340/1460(0)                                        5/112/57,1



Typ:                         7N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0402*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 147   Alhambra                215/45R18                          A02) bis A10)
                                      M00)T93)

                                         225/45R18

                                         235/40R18
                                         A01)K04)
e1*2007/46*0402*03   1280/13100(1405)                                    5/112/57,1




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


RA-000468-D0-015-17b~SE-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               17b
Seite :                    5/7                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000468-D0-015-17b~SE-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               17b
Seite :                    6/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.

K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
     komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
     anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
     Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K50) An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich
     hinter der Radmitte) nach oben zu formen.

K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

K54) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
     sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder
     durch Anbau von Gummileisten -Terotrim-).

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .




RA-000468-D0-015-17b~SE-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               17b
Seite :                    7/7                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.



Die Anlage Nr. 17b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012




RA-000468-D0-015-17b~SE-5-112-57-ET40.docx