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							Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 28 SEAT                                                      Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 08.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
OHA88KP35571           PCD112 ET35             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff    725    2254       01/08
OHA88WP35571           PCD112 ET35             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff    725    2254       01/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 1P; 5PN; 3RN; 3R; 5P
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 7MS
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 1P; 3R; 3RN; 5P; 5PN
                                             170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22Q;       Nicht Altea
                                                        24C; 24D                Freetrack;
                                63 - 125 225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22Q;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        24C; 24D; 5FE           12A; 51A; 573; 71K;
                                          245/35R18 88 11A; 22F; 22Q; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                        5FE; 57F; 68T           74P
                                63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22Q;
                                                        24C; 24D; 5FE
                                          235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22F; 22Q;
                                                        24C; 24D
                                          245/35R18 88W 11A; 22F; 22Q; 24D;
                                                        5FE; 57F; 68T
                                          255/35R18 90 11A; 22F; 22Q; 24D;
                                                        5GA; 57F; 68B
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/40R18 88 11A; 22Q; 24J; 24M; 5FE Altea 4 Freetrack;
                                          245/35R18 88 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D; Allradantrieb;
                                                        5FE                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/35R18 90 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                        24D; 5GA                725; 73C; 74A; 74P
                                103 - 155 225/45R18 91 11A; 22Q; 24J; 24M
                                          235/40R18 91 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D
                                          245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C;
                                                        24D
                                          255/40R18 95 11A; 21B; 22I; 22Q; 24C;
                                                        24D



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 28 SEAT                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/40R18 88W 11A; 22Q; 24J; 24M; 5FE              Altea Freetrack;
                                         245/35R18 88W 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D;             Frontantrieb;
                                                       5FE; 68T                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         255/35R18 90W 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C;             12A; 51A; 71K; 721;
                                                       24D; 68B; 68L                        725; 73C; 74A; 74P
                                77 - 155 225/45R18 91 11A; 22Q; 24J; 24M
                                         235/40R18 91 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D
                                         245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C;
                                                       24D
                                         255/40R18 95 11A; 21B; 22I; 22Q; 24C;
                                                       24D; 68W

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/40R18 89   11A; 21P; 22H; 22Q;      Nicht Altea
                                                         24C; 24D                 Freetrack;
                                 63 - 125 225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22Q;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24C; 24D; 5FE            12A; 51A; 573; 71K;
                                           245/35R18 88 11A; 22F; 22Q; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                         5FE; 57F; 68T            74P
                                 63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22Q;
                                                         24C; 24D; 5FE
                                           235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22F; 22Q;
                                                         24C; 24D
                                           245/35R18 88W 11A; 22F; 22Q; 24D;
                                                         5FE; 57F; 68T
                                           255/35R18 90 11A; 22F; 22Q; 24D;
                                                         5GA; 57F; 68B
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88  11A; 22Q; 24J; 24M; 5FE Altea 4 Freetrack;
                                           245/35R18 88 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D; Allradantrieb;
                                                         5FE                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/35R18 90 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                         24D; 5GA                 725; 73C; 74A; 74P
                                 103 - 155 225/45R18 91 11A; 22Q; 24J; 24M
                                           235/40R18 91 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D
                                           245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C;
                                                         24D
                                           255/40R18 95 11A; 21B; 22I; 22Q; 24C;
                                                         24D
5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/40R18 88W 11A; 22Q; 24J; 24M; 5FE Altea Freetrack;
                                           245/35R18 88W 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D; Frontantrieb;
                                                         5FE; 68T                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/35R18 90W 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                         24D; 68B; 68L            725; 73C; 74A; 74P
                                 77 - 155 225/45R18 91 11A; 22Q; 24J; 24M
                                           235/40R18 91 11A; 22I; 22Q; 24C; 24D
                                           245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C;
                                                         24D
                                           255/40R18 95 11A; 21B; 22I; 22Q; 24C;
                                                         24D; 68W




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 28 SEAT                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W         11A; 21P; 22H; 51J Stufenheck;
3RN          e9*2007/46*0011*..  75 - 147 215/40R18 89Y         11A; 21P; 22H; 51J Frontantrieb;
                                          225/40R18 92          11A; 21P; 22H; 24J; 248
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   725; 73C; 74A; 74P
3R             e9*2001/116*0072*..   75 - 125 215/40R18 89W 11A; 21P; 22H; 51J     Kombi; Frontantrieb;
3RN            e9*2007/46*0011*..    75 - 147 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22H; 51J     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 155 215/40R18 89   11A; 21B; 22F; 24C; 24D;       Schrägheck;
                                                             51J                            Frontantrieb;
                                               225/40R18 88 11A; 21B; 22F; 24C; 24D         10B; 10S; 11B; 11G;
                                               235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24C; 24D         11H; 12A; 51A; 71K;
                                               245/35R18 88 11A; 22F; 24D; 57F; 68T         721; 725; 73C; 74A;
                                               255/35R18 90 11A; 22F; 24D; 57F; 68B         74P
1P             e9*2001/116*0052*..   177 - 195 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24C; 24D         Leon Cupra; Leon
                                               235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24C; 24D         Cupra R;
                                               245/35R18 92 11A; 22F; 24D; 57F; 68T         Frontantrieb;
                                               255/35R18 90Y 11A; 22F; 24D; 57F; 68B        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
7MS          e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 235/40R18 95         11A; 21B; 22B; 22F; 22L;    ab e1*98/14*0036*08;
               e1*98/14*0036*..                                 24C; 24D; 5HR               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/35R18 93     nicht Allradantrieb; 11A;   12A; 51A; 573; 71K;
                                                                22B; 22F; 22L; 24D; 5HA;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                56G; 57F; 657; 689          74P
7MS            e1*95/54*0036*..,     66 - 85   235/40R18 91     VDM; 11A; 21B; 21J;         nur bis
               e1*98/14*0036*..                                 21L; 22B; 22F; 24C; 24D     e1*98/14*0036*07;
                                               235/40R18 95     11A; 21B; 21J; 21L; 22B;    Frontantrieb;
                                                                22F; 24C; 24D; 5HR          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/35R18 93     11A; 22B; 22F; 24D;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                5HA; 57F; 657; 689          725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 28 SEAT                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 28 SEAT                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 28 SEAT                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
657) Sofern Reifen der Größe 265/35 R 18 auf der Felge 8 1/2 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 28 SEAT                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
     in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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