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							Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 34 SEAT                                                       Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 10.10.2012
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Fahrzeughersteller                          : SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                       loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
TREP8KA40D571          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      720    2160     02/11
TREP8KA40M571          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      720    2160     03/10
TREP8KA40O571          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      720    2160     01/12
TREP8KA40T571          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      720    2160     06/10
TREP8KA40Y571          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      720    2160     06/09
TREP8KA40571           PCD112 ET40             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      720    2160     04/09
TREP8SA40D571          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      720    2160     02/11
TREP8SA40M571          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      720    2160     03/10
TREP8SA40O571          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      720    2160     01/12
TREP8SA40T571          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      720    2160     06/10
TREP8SA40Y571          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      720    2160     06/09
TREP8SA40571           PCD112 ET40             Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      720    2160     04/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 1P; 5PN; 3RN; 3R; 5P
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : 7MS
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : 1P; 3R; 3RN; 5P; 5PN
                                              170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                        Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 205/55R16 91 11A; 24J; 24M                             Nicht Altea
                                         205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 52J                        Freetrack;
                                         215/55R16 93 11A; 21P; 22P; 24C; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R16 92 11A; 21P; 22P; 24C; 24M                   12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74A; 74P; 76U
5PN            e9*2007/46*0012*..        77 - 155 205/55R16 91                                  Altea Freetrack;
                                                  205/60R16 92                                  Frontantrieb;
                                                  215/55R16 93       11A; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  225/50R16 92       11A; 22P; 24J; 24M         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  225/55R16 95       11A; 22P; 24J; 24M         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 34 SEAT                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16 91                                      Altea 4 Freetrack;
                                          205/60R16 92                                      Allradantrieb;
                                          215/55R16 93 11A; 24J                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 205/55R16 91 11A; 24J; 24M                        Nicht Altea
                                          205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 52J                   Freetrack;
                                          215/55R16 93 11A; 21P; 22P; 24C; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92 11A; 21P; 22P; 24C; 24M              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U
5P             e9*2001/116*0050*..   77 - 155 205/55R16 91                                  Altea Freetrack;
                                              205/60R16 92                                  Frontantrieb;
                                              215/55R16 93      11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92      11A; 22P; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/55R16 95      11A; 22P; 24J; 24M          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
5P             e9*2001/116*0050*..   103 - 155 205/55R16 91                                 Altea 4 Freetrack;
                                               205/60R16 92                                 Allradantrieb;
                                               215/55R16 93     11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16 92     11A; 22P; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/55R16 95     11A; 22P; 24J; 24M          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/55R16 91          121                         Reifen mit
3RN          e9*2007/46*0011*..           215/55R16 93          12A                         Schneeketten; Kombi;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U
3R             e9*2001/116*0072*..   75 - 147 205/55R16 91      121                         Reifen mit
3RN            e9*2007/46*0011*..              215/55R16 93     12A                         Schneeketten;
                                     105 - 110 195/60R16        12Q; 51G                    Stufenheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 34 SEAT                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..    63 - 155 205/55R16          11A; 22P; 24J; 24M; 51G     Schrägheck;
                                             215/55R16 93       11A; 21B; 22P; 24J; 24M;    Frontantrieb;
                                                                51J                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                              225/50R16 92      11A; 22P; 24C; 24D          11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
7MS          e1*2001/116*0036*.., 66 - 110 205/55R16 93         nicht Allradantrieb; 11A;   ab e1*98/14*0036*08;
               e1*98/14*0036*..                                 21B; 22L; 24J; 24M; 5HA;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51J                         12A; 51A; 573; 71C;
                                              225/50R16 92      VDM; 11A; 21B; 22B;         71K; 721; 725; 73C;
                                                                22L; 24C; 24D               74A; 74P
                                    66 - 150 215/55R16          11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
                                                                24M; 51G
                                              215/55R16 93      nicht Allradantrieb; 11A;
                                                                21B; 22B; 22L; 24J; 24M;
                                                                5HA
                                              215/55R16 95      11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
                                                                24M; 5HR
7MS            e1*95/54*0036*..,    66 - 110 215/55R16          VDO; 11A; 22B; 24J;         nur bis
               e1*98/14*0036*..                                 24M; 51G                    e1*98/14*0036*07;
                                              215/55R16 93      11A; 22B; 24J; 24M; 5HA     Frontantrieb;
                                              215/55R16 95      11A; 22B; 24J; 24M; 5HR     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92      VDN; 11A; 21B; 22B;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24D; 24J                    721; 725; 73C; 74A;
                                              225/50R16 92      VDN; 11A; 21B; 22B;         74P
                                                                24D; 24J
                                              225/55R16 95      11A; 21B; 22B; 24D; 24J;
                                                                5HR; 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 34 SEAT                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 34 SEAT                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 34 SEAT                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
     in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
     den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDO) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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