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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                4a
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                            C18 808
Art des Sonderrades:                                   Einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                   CMS 590/05
Artikel- oder Katalog-Nr:                                      C18 808 35 60S
Radgröße:                                                        8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                                  35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              112 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                            57,10 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                   703 kg
bei Reifenabrollumfang:                                           2254 mm


Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                             Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                               moment
1P, 3R, 5P                                  Serien-Radschraube, Kugel 25,6 mm,                 120 Nm
                                            Gewinde M14x1,5
7MS                                         Serien-Radschraube, Kugel 25,6 mm,                   140 Nm
                                            Gewinde M14x1,5


Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Seat Alhambra            225/40R18                                 A01) bis A10)
                                                                                 K01)K04)K39)
                                       235/40R18

150                   Seat Alhambra             235/40R18

e1*2001/116*0036*30   2WD 1260/1280(1355)                                           5/112/57,1
                      4WD 1260/1330(1405)




RA-000492-A0-233-04a~SE-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     2/5                                                            Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                            5P
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147    Altea, Altea XL, Toledo   215/40R18                         A01) bis A10)
              (außer Freetrack)          E46)K03)                          K04)K51)

                                          215/40R18 M+S
                                          K03)

                                          225/35R18
                                          K01)T87)
103 bis 155           Altea 4 Freetrack   225/40R18                        A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)

e9*2001/116*0050*27   1140/1096 (0)                                        5/112/57,1



Typ:                         1P
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155   Leon                    215/40R18                            A01) bis A10)
                                      E46)K03)                             K04)K51)

                                          215/40R18 M+S
                                          K03)

                                          225/35R18
                                          K01)
e9*2001/116*0052*20   1077/950(0)                                          5/112/57




RA-000492-A0-233-04a~SE-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     3/5                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                         3R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147   Exeo                    205/45R18                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)      M00)

                                        215/40R18
                                        A01)K03)

                                        225/35R18
                                        A01)K01)T87)

                                        225/40R18
                                        A01)K01)

                                        235/35R18
                                        A01)K01)

                                        235/40R18
                                        A01)K01)K62)

                                        245/35R18
                                        A01)K01)K62)
e9*2001/116*0072*03   1120/1090(0)                                      5/112/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000492-A0-233-04a~SE-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     4/5                                                        Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000492-A0-233-04a~SE-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                4a
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


K39) Die Radhauskante an Achse 2 ist ab Stoßfänger bis ca. 300 mm nach vorn bis ca. 45
     Grad schräg nach oben umzulegen und dabei die Kunststoff-Radhauswulst dahinter mit
     einzuklemmen; die ins Radhaus ragende Kunststoff-Lasche (an Stoßfänger-Oberkante)
     ist auf Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.

K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

K62) An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
     Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.

Essen, 05.02.2010
RA-000492-A0-233-04a~SE-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc




RA-000492-A0-233-04a~SE-5-112-57-57_1-35-C18_808_35_60S.doc
						
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