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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     1/7                                                       Mobilität
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 XRT-9018
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                           BORBET
Radausführung:                                            Lk 112
Radgröße:                                                9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
3R, 3RN, 5F                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7N                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                1b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                  e9*2001/116*0072*..
3RN                                 e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST           215/40R18                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit       A01)K01)K62)M00)
                kleinster Serienbereifung
                195/.. oder 205/..)          225/40R18
                                             A01)K01)K04)K28)K62)K63)

                                            235/35R18
                                            A01)K01)K04)K28)K62)K63)

                                            235/40R18
                                            A01)G2G)K01)K04)K28)K62)K63)

                                            245/35R18
                                            A01)K01)K04)K28)K62)K63)

                                            255/35R18
                                            A01)K01)K02)K28)K62)K63)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            215/40R18            245/35R18           A01) bis A10)
                                            K01)M00)             K04)K28)K62)K63)    V00)

                                            215/40R18             255/35R18          A01) bis A10)
                                            K01)M00)              K02)K28)K62)K63)   V00)

                                            225/40R18             255/35R18          A01) bis A10)
                                            K01)                  K02)K28)K62)K63)   V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                1b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                e9*2001/116*0072*..
3RN                               e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST         225/40R18                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit     A01)K01)K04)K28)K62)K63)
                kleinster Serienbereifung
                225/..)                    235/35R18
                                           A01)K01)K04)K28)K62)K63)

                                           235/40R18
                                           A01)G01)K01)K04)K28)K62)K63)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K04)K28)K62)K63)

                                           255/35R18
                                           A01)K01)K02)K28)K62)K63)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)K28)K62)K63)   V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     4/7                                                                   Mobilität
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                             e1*2007/46*0402*..
7N                             e1*2007/46*0435*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147      Seat Alhambra           225/40R18                                 A02) bis A10)
                                        A01)A93a)K02)K03)T92)

                                          225/45R18
                                          A01)A93a)K02)K03)M00)

                                          235/40R18
                                          A01)A93a)K02)K03)

                                          245/40R18
                                          A01)A93a)K02)K03)

                                          255/40R18
                                          A01)K01)K02)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                          A93a)K03)M00)        K02)               V00)

                                          225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                          A93a)K03)M00)        K02)               V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                              e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon                215/40R18                                A02) bis A10)
                (Ausführungen mit        A01)K01)K04)K28)K66)M00)                 E61)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)             225/35R18
                                         A01)K01)K02)K28)K66)

                                          235/35R18
                                          A01)K01)K02)K28)K66)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.



RA-000730-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                1b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „VL“.




RA-000730-A0-015-01b~SE-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     6/7                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     7/7                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018



A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K62) An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
     Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

K63) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
     an das Radhaus anzulegen und auszustellen.


Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 25.07.2013




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