Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 366-0290-02-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 104 SEAT                                                      Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 27.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                          : SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                       loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
OIL848D571             LK112 ET48              Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      703    1995     08/04
OIL848W571             LK112 ET48              Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      703    1995     08/04
OIL848571              LK112 ET48              Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      703    1995     12/03
PGUOIL848571           LK112 ET48              Ø70.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff      703    1995     12/03


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 1P; 5PN; 5P; 5F
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : 7MS
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : 1P; 5F; 5P; 5PN
                                              170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 195/65R15    12K; 51G                                Nicht Altea Freetrack;
                                         205/60R15 91 12A                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                              74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15    12K; 51G                               Nicht Altea Freetrack;
                                          205/60R15 91 12A                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                              74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..         63 - 118 195/65R15          51G                      Schrägheck;
                                                  205/60R15 91                                Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 104 SEAT                                                  Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 27.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 195/65R15 91            12T                       ab
                                                                                           e9*2007/46*0094*01;
                                              205/60R15 91       12R                       nicht Leon ST; 3-
                                              205/65R15 94       12A                       türig; 5-türig;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
7MS          e1*95/54*0036*.., 66 - 110 195/65R15                51G                       nur bis
             e1*98/14*0036*..           205/60R15                51G                       e1*98/14*0036*07;
                                        215/60R15                51G                       Frontantrieb;
                                        215/60R15 94             5HI                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/55R15 92             VDN                       12A; 51A; 71K; 722;
                                        225/60R15 96             11A; 21P; 22I; 54A        73C; 74A; 74P; 76Q
7MS          e1*98/14*0036*..  66 - 110 195/65R15                12U; 51G                  Reifen mit
                                        205/60R15 95             12U; 5HR                  Schneeketten; ab
                                        215/60R15 94             11A; 12A; 22L; 24J; 5HI   e1*98/14*0036*08;
                                                                                           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                           11H; 51A; 573; 71K;
                                                                                           722; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76Q
7MS            e1*98/14*0036*..     66 - 110 195/65R15           51G                       ab e1*98/14*0036*08;
                                             205/60R15 95        5HR                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                             215/60R15 94        11A; 22L; 24J; 5HI        11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                           71K; 722; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 104 SEAT                                                  Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 27.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 4
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
     Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 104 SEAT                                                  Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 27.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
     den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen