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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    1 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  41R6705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         41R6705.07
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2245 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN, 5F Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,            ZP50704 120 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7N                            Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,            ZP50704 140 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                              mm
7MS                           Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                  ZP50792 140 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




RA-000511-D0-104-13b~SE-5-112-57-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               13b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Alhambra                 205/55R16                                  A01) bis A10)
                                                                                  K03)K04)K49)

 66 bis 150           Seat Alhambra                               215/55R16                               A01) bis A10)
                                                                                                          K01)K04)K49)
                                                                  225/50R16

                                                                  235/50R16
                                                                  K48)

                                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                                  vorne                hinten
                                                                  215/55R16            235/50R16          A01) bis A10)
                                                                                                          K01)K04)K48)K49)
                                                                                                          V00)
e1*2001/116*0036*31   2WD 1260/1280(1355) | 4WD 1260/1330(1405)                                           5/112/57



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                      e9*2001/116*0050*..
5PN                                     e9*2007/46*0012*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147            Seat Altea, Altea XL, Toledo 195/55R16                                              A02) bis A10)
                      (außer Freetrack)            A01)K01)K04)N205)

                                                                  195/55R16 M+S
                                                                  A01)K01)K04)W205)

                                                                  195/60R16
                                                                  A01)K01)K04)N205)

                                                                  195/60R16 M+S
                                                                  A01)K01)K04)W205)

                                                                  205/55R16
                                                                  A01)K01)K04)N215)

                                                                  205/55R16 M+S
                                                                  A01)K01)K04)

                                                                  215/50R16
                                                                  A01)K01)K04)K51)N225)

                                                                  225/50R16
                                                                  A01)K01)K04)K51)K52)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               13b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                            5P
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155    Altea 4 Freetrack         205/60R16 M+S                              A01) bis A10)
                                         E05)                                       K03)

                                                 205/60R16
                                                 E05a)

                                                 205/55R16 M+S
                                                 E05)
e9*2001/116*0050*36   1140/1096(-)                                                  5/112/57,1



Typ:                            5PN
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155    Altea 4 Freetrack         205/60R16 M+S                              A01) bis A10)
                                         E05)                                       K03)

                                                 205/60R16
                                                 E05a)

                                                 205/55R16 M+S
                                                 E05)
e9*2007/46*0012*04    1140/1205(-)                                                  5/112/57,1



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                                    e9*2001/116*0052*..
1PN                                   e9*2007/46*0013*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155            Seat Leon                   195/55R16                         A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)N205)                 EF0)
                      Sommerbereifung 195/..
                      oder 205/..)                195/55R16 M+S
                                                  A01)K01)K04)W205)

                                                 195/60R16
                                                 A01)K01)K04)N205)

                                                 195/60R16 M+S
                                                 A01)K01)K04)W205)

                                                 205/55R16
                                                 A01)K01)K04)

                                                 215/50R16
                                                 A01)K01)K04)K51)

                                                 225/50R16
                                                 A01)K01)K04)K51)K52)



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    4 / 10                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147     Seat Leon                   225/50R16                          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)K52)
                Sommerbereifung 225/..)
                                            225/50R16 M+S
                                            A01)K01)K04)K51)K52)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                  e9*2001/116*0072*..
3RN                                 e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST           195/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit       A93)N205)                         EF0)
                kleinster Serienbereifung
                195/.. oder 205/..)          195/55R16 M+S
                                             A93)W205)

                                            195/60R16
                                            A93)G8U)N205)

                                            195/60R16 M+S
                                            A93)G8U)W205)

                                            205/55R16
                                            A93)

                                            215/50R16
                                            A01)A93)K03)

                                            215/55R16
                                            A01)A93)G8V)K03)

                                            225/50R16
                                            A01)A93)K01)

                                            235/50R16
                                            A01)G8V)K01)




RA-000511-D0-104-13b~SE-5-112-57-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    5 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                             e1*2007/46*0402*..
7N                             e1*2007/46*0435*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147      Seat Alhambra           205/60R16                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         215/60R16
                                         A93)

                                         215/60R16C
                                         A93)

                                         225/55R16
                                         A01)A93)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)A93)K04)

                                         235/55R16
                                         A01)A93)K04)

                                         245/50R16
                                         A01)K02)




RA-000511-D0-104-13b~SE-5-112-57-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    6 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                              e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon                195/55R16                          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                           E61)
                Verbundlenker-           195/60R16
                Hinterachse)
                                         205/55R16
                                         A01)K03)K04)

                                          215/50R16
                                          A01)K03)K04)

                                          215/55R16
                                          A01)K03)K04)

                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          235/50R16
                                          A01)K01)K04)K28)K65)K66)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                               e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 135     Seat Leon                 205/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit         A01)K03)K04)                      E62)
                Mehrlenker-Hinterachse)
                                          215/50R16
                                          A01)K03)K04)

                                          215/55R16
                                          A01)K03)K04)

                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          235/50R16
                                          A01)K01)K04)K65)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    7 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    8 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „VL“.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „ML“.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G8U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000511-D0-104-13b~SE-5-112-57-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.

K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
     komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
     anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
     Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

K52) An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.

K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     -   die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     -   der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000511-D0-104-13b~SE-5-112-57-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-D0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 13b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 06.08.2013




RA-000511-D0-104-13b~SE-5-112-57-ET35_41R6705.docx
						
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