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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    1/8                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     BS5 80835
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                LK 112
Radgröße:                                                    8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                             720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2200 mm



Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5F, 5P,             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
5PN                                   M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7MS                                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                         140 Nm
                                      M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
7N                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                         140 Nm
                                      M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm

Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Seat Alhambra            225/40R18                                 A01) bis A10)ER1)
                                                                                 K01)K04)K39)
                                       235/40R18

 150                  Seat Alhambra       235/40R18

e1*2001/116*0036*30                                                             5/112/57,1



RA-000627-C0-015-02b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    2/8                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                e9*2001/116*0050*..
5PN                               e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147      Seat Altea, Altea XL, Toledo 215/40R18                         A02) bis A10)
                (außer Freetrack)            A01)K01)K04)K51)K52)N225)T89)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K04)K50)K51)K52)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)K50)K51)K52)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                e9*2001/116*0050*..
5PN                               e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155     Altea Freetrack,           225/40R18                           A01) bis A10)
                Altea 4 Freetrack                                              K03)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                   215/40R18                          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)
                Sommerbereifung 195/..
                oder 205/..)                225/40R18
                                            A01)K01)K04)K51)K52)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)K51)K52)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K02)K51)K52)




RA-000627-C0-015-02b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               2b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195      Seat Leon                   225/35R18                               A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)K52)
                Sommerbereifung 225/..)
                                            225/40R18
                                            A01)K01)K04)K51)K52)

                                            235/35R18
                                            A01)K01)K04)K51)K52)

                                            245/35R18
                                            A01)K01)K02)K51)K52)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                  e9*2001/116*0072*..
3RN                                 e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST           215/40R18                              A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit       A01)K03)
                kleinster Serienbereifung
                195/.. oder 205/..)          225/40R18
                                             A01)K01)

                                            235/35R18
                                            A01)K01)

                                            235/40R18
                                            A01)G2G)K01)K62)

                                            245/35R18
                                            A01)K01)K62)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                            K03)                 K62)               V00)




RA-000627-C0-015-02b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    4/8                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                e9*2001/116*0072*..
3RN                               e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST         225/40R18                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit     A01)K01)
                kleinster Serienbereifung
                225/..)                    235/35R18
                                           A01)K01)

                                           235/40R18
                                           A01)G01)K01)K62)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K62)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                             e1*2007/46*0402*..
7N                             e1*2007/46*0435*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147      Seat Alhambra           215/45R18                                  A02) bis A10)ER1)
                                        A93)T93)

                                           225/40R18
                                           A01)A93)K04)T92)

                                           225/45R18
                                           A01)A93)K04)

                                           235/40R18
                                           A01)A93)K04)

                                           245/40R18
                                           A01)A93a)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)ER1)
                                           A93)                 K04)               V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    5/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                              e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon                215/40R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit        A01)K01)K04)                      E61)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)             225/35R18
                                         A01)K01)K04)

                                          225/40R18
                                          A01)K01)K04)K28)K66)

                                          235/35R18
                                          A01)K01)K04)K28)K66)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K04)K28)K66)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
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A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „VL“.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1440 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
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K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K39) Die Radhauskante an Achse 2 ist ab Stoßfänger bis ca. 300 mm nach vorn bis ca. 45°
     schräg nach oben umzulegen und dabei die Kunststoff-Radhauswulst dahinter mit
     einzuklemmen; die ins Radhaus ragende Kunststoff-Lasche (an Stoßfänger-Oberkante)
     ist auf Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.

K50) An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich
     hinter der Radmitte) nach oben zu formen.

K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

K52) An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.

K62) An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
     Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
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Teiletyp :                 BS5 80835


K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.06.2013




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