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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12f
Seite :                    1/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 CA 70638
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                          Lk 112 A
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  57,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      : SEAT (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN, 5F Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm,                       120 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7N                            Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm,                      140 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12f
Seite :                    2/9                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                e9*2001/116*0050*..
5PN                               e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147      Seat Altea, Altea XL, Toledo 195/55R16                         A02) bis A10)
                (außer Freetrack)            A01) K03)N205)

                                            195/55R16 M+S
                                            A01) K03)W205)

                                            195/60R16
                                            A01) K03)N205)

                                            195/60R16 M+S
                                            A01) K03)W205)

                                            205/55R16
                                            A01) K01)K04) N215)

                                            205/55R16 M+S
                                            A01) K01)K04)

                                            215/50R16
                                            A01) K01)K04) N225)

                                            225/50R16
                                            A01) K01)K04) K51)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                e9*2001/116*0050*..
5PN                               e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155      Altea 4 Freetrack          205/60R16 M+S                       A01) bis A10)
                                           E05)                                K03)

                                            205/60R16
                                            E05a)

                                            205/55R16 M+S
                                            A93)E05)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12f
Seite :                    3/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                   195/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01) K03)N205)                    EF0)
                Sommerbereifung 195/..
                oder 205/..)                195/55R16 M+S
                                            A01) K03)W205)

                                           195/60R16
                                           A01) K03)N205)

                                           195/60R16 M+S
                                           A01) K03)W205)

                                           205/55R16
                                           A01) K01)K04)

                                           215/50R16
                                           A01) K01)K04)

                                           225/50R16
                                           A01) K01)K04) K51)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147     Seat Leon                   225/50R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01) K01)K04) K51)
                Sommerbereifung 225/..)
                                            225/50R16 M+S
                                            A01) K01)K04) K51)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12f
Seite :                    4/9                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                  e9*2001/116*0072*..
3RN                                 e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST           195/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit       A93)N205)                         EF0)
                kleinster Serienbereifung
                195/.. oder 205/..)          195/55R16 M+S
                                             A93)W205)

                                            195/60R16
                                            A93)G8U) N205)

                                            195/60R16 M+S
                                            A93)G8U) W205)

                                            205/55R16
                                            A93)

                                            215/50R16
                                            A01) A93)K03)

                                            215/55R16
                                            A01) A93)G8V) K03)

                                            225/50R16
                                            A01) A93)K03)

                                            235/50R16
                                            A01) G8V)K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12f
Seite :                    5/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                             e1*2007/46*0402*..
7N                             e1*2007/46*0435*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147      Seat Alhambra           205/60R16                           A02) bis A10)
                                        A93)                                ER1)

                                          215/55R16
                                          A93)

                                          215/60R16
                                          A93)

                                          215/60R16C
                                          A93)

                                          225/55R16
                                          A93)

                                          235/50R16
                                          A01) A93a)K04)

                                          235/55R16
                                          A01) A93a)K04)

                                          245/50R16
                                          A01) K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                               e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 135     Seat Leon                 205/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit         A01) K03)K04)                     E62)
                Mehrlenker-Hinterachse)
                                          215/50R16
                                          A01) K03)K04)

                                          215/55R16
                                          A01) K03)K04)

                                          225/50R16
                                          A01) K03)K04)

                                          235/50R16
                                          A01) K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12f
Seite :                    6/9                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                              e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon                195/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                          E61)
                Verbundlenker-           195/60R16
                Hinterachse)
                                         205/55R16
                                         A01) K03)K04)

                                          215/50R16
                                          A01) K03)K04)

                                          215/55R16
                                          A01) K03)K04)

                                          225/50R16
                                          A01) K03)K04)

                                          235/50R16
                                          A01) K01)K04) K28) K66)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12f
Seite :                    7/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
        werden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E05)    Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
        eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
      Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E61)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
        „VL“.

E62)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
        „ML“.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12f
Seite :                    8/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1440 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G8U)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
        225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G8V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               12f
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K51)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte
        bis Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
        anzulegen.

K66)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 12f mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.10.2013




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