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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               6f
Seite :                    1/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 CA 80735
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                            112 A
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  57,06 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat S.A. Martorell / Spanien

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
1P, 1PN, 5F, 5P, 5PN              Serien-Radschraube,                                 120 Nm
                                  Kugelbund Ø26 mm,
                                  Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000355-K0-015-06f~SE-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               6f
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                     e9*2001/116*0050*..
5PN                                    e9*2007/46*0012*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147           Seat Altea, Altea XL, Toledo 205/50R17                         A02) bis A10)
                     (außer Freetrack)            M00)N215)

                                                 215/45R17
                                                 N225)

                                                 225/45R17




Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                    e9*2001/116*0050*..
5PN                                   e9*2007/46*0012*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155          Altea 4 Freetrack         205/50R17 M+S                        A02) bis A10)
                                               M00)

e9*2007/46*0012*04   1140/1096 (0)                                                  5/112/57



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                                   e9*2001/116*0052*..
1PN                                  e9*2007/46*0013*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155           Seat Leon                   205/50R17                          A02) bis A10)
                     (Ausführungen mit kleinster A01)K03)M00)
                     Sommerbereifung 195/..
                     oder 205/..)                215/45R17

                                                 225/45R17
                                                 A01)K03)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                                   e9*2001/116*0052*..
1PN                                  e9*2007/46*0013*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195           Seat Leon                   225/45R17                          A02) bis A10)
                     (Ausführungen mit kleinster A01)K03)                           EF0)
                     Sommerbereifung 225/..)
                                                 225/45R17 M+S
                                                 A01)K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               6f
Seite :                    3/5                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon, 3-türer,5-türer, 205/50R17                          A02) bis A10)
                Kombi                       M00)                               E61)
                (Ausführungen mit
                Verbundlenker-              215/45R17
                Hinterachse)
                                            225/45R17

                                            235/40R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 206      Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 205/50R17                         A02) bis A10)B48)
                Kombi                        M00)                              E62)EF0)
                (Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 215/45R17

                                            225/45R17

                                            235/40R17




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



RA-000355-K0-015-06f~SE-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               6f
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x32 mm, 4-Kolben-Bremssattel (optionales
        Performance-Pack).

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „VL“.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „ML“.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000355-K0-015-06f~SE-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               6f
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 6f mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 80735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 12.11.2014




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