Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48096
Nr. : RA-000591-B0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R4554
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R4554.03
Radgröße: 5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 550 kg
bei Reifenabrollumfang: 1935 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AA, AAN, 1L, 6H, 6HS, 6K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm
6K/C, 9KS M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Typ: 1L
ABE / EG-Genehmigung: F 763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 66 Toledo 185/60R14 A02) bis A10)
E08)
e9*95/54*'0021*02E 865/790 4/100/57
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Nr. : RA-000591-B0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 6K
ABE / EG-Genehmigung: G406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 95 Ibiza 175/65R14 A02) bis A10)
A91)
185/60R14
A91)
195/60R14
A01)K12)
G406/NT13E 840/750(780) 4/100/57
Typ: 6K
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0001*.., e9*98/14*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85 Ibiza 175/65R14 A02) bis A10)
A93)E41) E03)
37 bis 85 Cordoba 175/65R14 M+S
A93)E41)
185/60R14
A93)
185/60R14 M+S
A93)
195/60R14
A01)K38)
44 bis 81 Cordoba Vario 175/65R14
A93)E41)
175/65R14 M+S
A93)E41)
185/60R14
A93
185/60R14 M+S
A93)
195/60R14
e9*98/14*0001*21E 900/810 4/100/57,18
RA-000591-B0-104-06a~SE-4-100-57-ET35_53R4554.docx
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Nr. : RA-000591-B0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 6K/C
ABE / EG-Genehmigung: G613
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85 Cordoba 175/65R14 A02) bis A10)
A93) E41)
185/60R14
A93)
195/60R14
A01)K12)
175/65R14 M+S
A93)
185/60R14 M+S
A93)
G613/NT11E 850/750 4/100/57,
Typ: 9KS
ABE / EG-Genehmigung: H307; e9*93/81*0006*.., e9*98/14*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 66 Seat Inca 175/65R14 A02) bis A10)
A93)
185/60R14
e9*98/14*0006*15E 890/950 4/100/57
Typ: 6H
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0049*.., e1*98/14*0049*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74 Seat Arosa 165/60R14 A02) bis A10)
E43) E52)
175/60R14
185/55R14
195/55R14
A01)G01)
205/50R14
Ee1*95/54*0049*09E 800/680 4/100/57
RA-000591-B0-104-06a~SE-4-100-57-ET35_53R4554.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48096
Nr. : RA-000591-B0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: 6HS
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 44 Seat Arosa 165/60R14 A02) bis A10)
E43) E52)
175/60R14
185/55R14
195/55R14
A01)G01)
205/50R14
e9*98/14*0037*09 800/690 (705) 4/100/57
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1168*..
AAN e13*2007/46*1183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 55 Seat Mii 165/70R14 A02) bis A10)
175/65R14
185/60R14
185/65R14
G4F)
195/60R14
A01) K03)K04)
205/55R14
A01) K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000591-B0-104-06a~SE-4-100-57-ET35_53R4554.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48096
Nr. : RA-000591-B0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000591-B0-104-06a~SE-4-100-57-ET35_53R4554.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48096
Nr. : RA-000591-B0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
E08) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E41) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R13
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier), bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 155/70R13
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier), bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E52) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/60R13 oder
155/70R13 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier), bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000591-B0-104-06a~SE-4-100-57-ET35_53R4554.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48096
Nr. : RA-000591-B0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K38) Sofern die Radhausauschnittkanten an Achse 2 nicht bereits serienmäßig angestellt sind
(Breite ca. 15 mm), sind diese von der Oberkante des Schwellers bis zum Stoßfänger
komplett umzulegen.
Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 08.07.2014
RA-000591-B0-104-06a~SE-4-100-57-ET35_53R4554.docx