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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-B0-104
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    1/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       53R4554
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                              53R4554.03
Radgröße:                                                    5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                             35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                              550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      1935 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
AA, AAN, 1L, 6H, 6HS, 6K,          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40308 110 Nm
6K/C, 9KS                          M12x1,5, Schaftlänge 28 mm

Typ:                         1L
ABE / EG-Genehmigung:        F 763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 66    Toledo                   185/60R14                              A02) bis A10)
                                                                              E08)

e9*95/54*'0021*02E   865/790                                                  4/100/57




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Nr. :                      RA-000591-B0-104
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        G406
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 95    Ibiza                      175/65R14                         A02) bis A10)
                                         A91)

                                         185/60R14
                                         A91)

                                         195/60R14
                                         A01)K12)
G406/NT13E          840/750(780)                                           4/100/57



Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0001*.., e9*98/14*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 85    Ibiza                    175/65R14                           A02) bis A10)
                                       A93)E41)                            E03)

 37 bis 85          Cordoba              175/65R14 M+S
                                         A93)E41)

                                         185/60R14
                                         A93)

                                         185/60R14 M+S
                                         A93)

                                         195/60R14
                                         A01)K38)
44 bis 81           Cordoba Vario        175/65R14
                                         A93)E41)

                                         175/65R14 M+S
                                         A93)E41)

                                         185/60R14
                                         A93

                                         185/60R14 M+S
                                         A93)

                                         195/60R14
e9*98/14*0001*21E   900/810                                                4/100/57,18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-B0-104
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Typ:                         6K/C
ABE / EG-Genehmigung:        G613
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 85    Cordoba                    175/65R14                         A02) bis A10)
                                         A93)                              E41)

                                         185/60R14
                                         A93)

                                         195/60R14
                                         A01)K12)

                                         175/65R14 M+S
                                         A93)

                                         185/60R14 M+S
                                         A93)
G613/NT11E           850/750                                               4/100/57,



Typ:                         9KS
ABE / EG-Genehmigung:        H307; e9*93/81*0006*.., e9*98/14*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 66     Seat Inca               175/65R14                            A02) bis A10)
                                      A93)

                                         185/60R14
e9*98/14*0006*15E    890/950                                               4/100/57



Typ:                         6H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0049*.., e1*98/14*0049*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Seat Arosa               165/60R14                           A02) bis A10)
                                       E43)                                E52)

                                         175/60R14

                                         185/55R14

                                         195/55R14
                                         A01)G01)

                                         205/50R14
Ee1*95/54*0049*09E   800/680                                               4/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-B0-104
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


Typ:                         6HS
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 44    Seat Arosa               165/60R14                             A02) bis A10)
                                       E43)                                  E52)

                                            175/60R14

                                            185/55R14

                                            195/55R14
                                            A01)G01)

                                            205/50R14
e9*98/14*0037*09   800/690 (705)                                             4/100/57



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                                e13*2007/46*1168*..
AAN                               e13*2007/46*1183*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 55          Seat Mii                165/70R14                         A02) bis A10)

                                            175/65R14

                                            185/60R14

                                            185/65R14
                                            G4F)

                                            195/60R14
                                            A01) K03)K04)

                                            205/55R14
                                            A01) K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48096
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000591-B0-104-06a~SE-4-100-57-ET35_53R4554.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-B0-104
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


E08) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E41) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R13
     ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier), bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E43) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 155/70R13
     ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier), bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E52) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/60R13 oder
     155/70R13 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier), bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000591-B0-104-06a~SE-4-100-57-ET35_53R4554.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48096
Nr. :                      RA-000591-B0-104
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R4554


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K38) Sofern die Radhausauschnittkanten an Achse 2 nicht bereits serienmäßig angestellt sind
     (Breite ca. 15 mm), sind diese von der Oberkante des Schwellers bis zum Stoßfänger
     komplett umzulegen.

Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.07.2014




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