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							Gutachten 366-0266-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 28 SEAT                                                      Radtyp: OHA8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 13.09.2014
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Fahrzeughersteller                         : SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.       gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll     ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.       Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)       datum
OHA88KP35571          PCD112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      725     2254      01/08
OHA88WP35571          PCD112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff      725     2254      01/08
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3R; 5PN; 1P; 3RN; 5F; 5P
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 7MS
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 1P; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN
                                             170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/40R18 89  11A; 21P; 22H; 22Q;                     Nicht Altea Freetrack;
                                                       24C; 24D                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                63 - 125 225/40R18 88  11A; 21P; 22H; 22Q;                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                       24C; 24D; 5FE                           721; 725; 73C; 74A;
                                         245/35R18 88  11A; 22F; 22Q; 24D;                     74P; 77E
                                                       5FE; 57F; 68T
                                63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22Q;
                                                       24C; 24D; 5FE
                                         235/40R18 91  11A; 21B; 21N; 22F;
                                                       22Q; 24C; 24D
                                         245/35R18 88W 11A; 22F; 22Q; 24D;
                                                       5FE; 57F; 68T
                                         255/35R18 90  11A; 22F; 22Q; 24D;
                                                       5GA; 57F; 68B




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 28 SEAT                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/40R18 88W 11A; 22Q; 24J; 24M;                Altea Freetrack;
                                                        5FE                               Frontantrieb;
                                          245/35R18 88W 11A; 22I; 22Q; 24C;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        24D; 5FE; 68T                     12A; 51A; 71K; 721;
                                          255/35R18 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;               725; 73C; 74A; 74P;
                                                        24C; 24D; 68B; 68L                77E
                                77 - 155 225/45R18 91   11A; 22Q; 24J; 24M
                                          235/40R18 91  11A; 22I; 22Q; 24C;
                                                        24D
                                          245/40R18 93  11A; 21P; 22I; 22Q;
                                                        24C; 24D
                                          255/40R18 95  11A; 21B; 22I; 22Q;
                                                        24C; 24D; 68W
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/40R18 88  11A; 22Q; 24J; 24M;               Altea 4 Freetrack;
                                                        5FE                               Allradantrieb;
                                          245/35R18 88  11A; 22I; 22Q; 24C;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        24D; 5FE                          12A; 51A; 71K; 721;
                                          255/35R18 90  11A; 21P; 22I; 22Q;               725; 73C; 74A; 74P;
                                                        24C; 24D; 5GA                     77E
                                103 - 155 225/45R18 91  11A; 22Q; 24J; 24M
                                          235/40R18 91  11A; 22I; 22Q; 24C;
                                                        24D
                                          245/40R18 93  11A; 21P; 22I; 22Q;
                                                        24C; 24D
                                          255/40R18 95  11A; 21B; 22I; 22Q;
                                                        24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/40R18 89  11A; 21P; 22H; 22Q;               Nicht Altea Freetrack;
                                                        24C; 24D                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                 63 - 125 225/40R18 88  11A; 21P; 22H; 22Q;               12A; 51A; 573; 71K;
                                                        24C; 24D; 5FE                     721; 725; 73C; 74A;
                                          245/35R18 88  11A; 22F; 22Q; 24D;               74P; 77E
                                                        5FE; 57F; 68T
                                 63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22Q;
                                                        24C; 24D; 5FE
                                          235/40R18 91  11A; 21B; 21N; 22F;
                                                        22Q; 24C; 24D
                                          245/35R18 88W 11A; 22F; 22Q; 24D;
                                                        5FE; 57F; 68T
                                          255/35R18 90  11A; 22F; 22Q; 24D;
                                                        5GA; 57F; 68B




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 28 SEAT                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/40R18 88W 11A; 22Q; 24J; 24M;               Altea Freetrack;
                                                         5FE                              Frontantrieb;
                                           245/35R18 88W 11A; 22I; 22Q; 24C;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24D; 5FE; 68T                    12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/35R18 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;              725; 73C; 74A; 74P;
                                                         24C; 24D; 68B; 68L               77E
                                 77 - 155 225/45R18 91   11A; 22Q; 24J; 24M
                                           235/40R18 91  11A; 22I; 22Q; 24C;
                                                         24D
                                           245/40R18 93  11A; 21P; 22I; 22Q;
                                                         24C; 24D
                                           255/40R18 95  11A; 21B; 22I; 22Q;
                                                         24C; 24D; 68W
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88  11A; 22Q; 24J; 24M;              Altea 4 Freetrack;
                                                         5FE                              Allradantrieb;
                                           245/35R18 88  11A; 22I; 22Q; 24C;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24D; 5FE                         12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/35R18 90  11A; 21P; 22I; 22Q;              725; 73C; 74A; 74P;
                                                         24C; 24D; 5GA                    77E
                                 103 - 155 225/45R18 91  11A; 22Q; 24J; 24M
                                           235/40R18 91  11A; 22I; 22Q; 24C;
                                                         24D
                                           245/40R18 93  11A; 21P; 22I; 22Q;
                                                         24C; 24D
                                           255/40R18 95  11A; 21B; 22I; 22Q;
                                                         24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W          11A; 21P; 22H; 51J       Stufenheck;
3RN          e9*2007/46*0011*..  75 - 147 215/40R18 89Y          11A; 21P; 22H; 51J       Frontantrieb;
                                          225/40R18 92           11A; 21P; 22H; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 248                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          77E
3R             e9*2001/116*0072*..   75 - 125 215/40R18 89W 11A; 21P; 22H; 51J            Kombi; Frontantrieb;
3RN            e9*2007/46*0011*..    75 - 147 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22H; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R18 92  11A; 21P; 22H; 24J;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                            248                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 28 SEAT                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                     Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 155 215/40R18 89   11A; 21B; 22F; 24C;          Schrägheck;
                                                             24D; 51J                     Frontantrieb;
                                               225/40R18 88  11A; 21B; 22F; 24C;          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                             24D                          11H; 12A; 51A; 71K;
                                               235/40R18 91  11A; 21B; 22F; 24C;          721; 725; 73C; 74A;
                                                             24D                          74P; 77E
                                               245/35R18 88  11A; 22F; 24D; 57F;
                                                             68T
                                               255/35R18 90  11A; 22F; 24D; 57F;
                                                             68B
1P             e9*2001/116*0052*..   177 - 195 225/40R18 92  11A; 21B; 22F; 24C;          Leon Cupra; Leon
                                                             24D                          Cupra R; Frontantrieb;
                                               235/40R18 91  11A; 21B; 22F; 24C;          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                             24D                          11H; 12A; 51A; 573;
                                               245/35R18 92  11A; 22F; 24D; 57F;          71K; 721; 725; 73C;
                                                             68T                          74A; 74P; 77E
                                               255/35R18 90Y 11A; 22F; 24D; 57F;
                                                             68B

Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 215/40R18 89      11A; 24J; 248; 26B;           Kombi; 3-türig; 5-
                                                            27F                           türig; Mit
                                              225/35R18 87Y 11A; 24J; 248; 26B;           Radhausverbreiterung
                                                            26N; 27F                      Serie; Frontantrieb;
                                              225/40R18 88  11A; 24J; 248; 26B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26N; 27F                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/35R18 90  11A; 24M; 241; 246;           725; 73C; 74A; 74P;
                                                            26B; 26N; 27F                 76O; 77E
                                              235/40R18 91  11A; 24M; 241; 246;
                                                            26B; 26N; 27F
                                              245/35R18 88  11A; 24C; 244; 247;
                                                            26B; 26J; 27F
5F             e9*2007/46*0094*..    63 - 110 235/35R18 86  11A; 241; 244; 246;           ab
                                                            247; 26B; 26N; 27F            e9*2007/46*0094*01;
                                                                                          Kombi; 3-türig; 5-
                                     63 - 135 215/40R18 89  11A; 241; 244; 246;           türig; Allradantrieb;
                                                            26B; 27F                      Frontantrieb;
                                              225/35R18 87  11A; 241; 244; 246;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26B; 26N; 27F                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/40R18 88  11A; 241; 244; 246;           725; 73C; 74A; 74P;
                                                            26B; 26N; 27F                 76O; 77E
                                              235/35R18 86W 11A; 241; 244; 246;
                                                            247; 26B; 26N; 27F
                                              235/40R18 91  11A; 241; 244; 246;
                                                            247; 26B; 26N; 27F
                                              245/35R18 88  11A; 24C; 244; 247;
                                                            26B; 26J; 27F




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 28 SEAT                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
7MS          e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 235/40R18 95          11A; 21B; 22B; 22F;         ab e1*98/14*0036*08;
               e1*98/14*0036*..                                  22L; 24C; 24D; 5HR          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/35R18 93       nicht Allradantrieb; 11A;   12A; 51A; 573; 71K;
                                                                 22B; 22F; 22L; 24D;         721; 725; 73C; 74A;
                                                                 5HA; 56G; 57F; 657;         74P; 77E
                                                                 689
7MS            e1*95/54*0036*..,    66 - 85   235/40R18 91       VDM; 11A; 21B; 21J;         nur bis
               e1*98/14*0036*..                                  21L; 22B; 22F; 24C;         e1*98/14*0036*07;
                                                                 24D
                                              235/40R18 95       11A; 21B; 21J; 21L;         Frontantrieb;
                                                                 22B; 22F; 24C; 24D;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 5HR
                                              265/35R18 93       11A; 22B; 22F; 24D;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 5HA; 57F; 657; 689          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 28 SEAT                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 28 SEAT                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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      Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 28 SEAT                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
657) Sofern Reifen der Größe 265/35 R 18 auf der Felge 8 1/2 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/35R18



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 28 SEAT                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                     Seite: 9 von 11
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 28 SEAT                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 11
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
     in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 28 SEAT                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                    Seite: 11 von 11


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    5F
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0094*..
       Handelsbez.:    LEON / LEON SC / LEON ST

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, 5-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                    VA
             26B                      x = 300             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 400       y = 310              8                HA
             26J                   x = 300       y = 300             25                VA
             27F                   x = 400       y = 310             25                HA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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