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							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 49 SEAT                                                        Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 10.03.2015
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Fahrzeughersteller                           : SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-     zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff         Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung                Kennzeichnung        (mm)                      last      umf.     Fertig
                      Rad                          Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
TREH6KA32D571         PCD100 ET32                  Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff       500     1861    10/09
TREH6KA32O571         PCD100 ET32                  Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff       500     1861    03/13
TREH6KA32W571         PCD100 ET32                  Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff       500     1861    03/09
TREH6KA32571          PCD100 ET32                  Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff       500     1861    05/09
TREH6SA32D571         PCD100 ET32                  Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff       500     1861    10/09
TREH6SA32O571         PCD100 ET32                  Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff       500     1861    03/13
TREH6SA32W571         PCD100 ET32                  Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff       500     1861    03/09
TREH6SA32571          PCD100 ET32                  Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff       500     1861    05/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SEAT
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJV2
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..         44 - 66    175/65R14 82                                Kombi; Frontantrieb;
                                                    175/70R14 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    185/60R14 82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    185/65R14 86                                721; 725; 73C; 74A;
                                                    185/70R14 88                                74P; 76J; 77E
                                                    195/60R14 86
                                                    195/65R14 89
                                                    205/60R14 88
6J             e9*2001/116*0067*..       44 - 77    175/70R14         51G                       Schrägheck;
6JN            e9*2007/46*0001*..                   185/65R14 86                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 76J; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 49 SEAT                                                   Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 63 165/65R14 79           5CW; 51J                 IBIZA; CORDOBA;
             e9*98/14*0041*..             165/70R14              51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                          175/65R14 82           51J                      11H; 12A; 51A; 71C;
                                          185/60R14 82                                    71K; 721; 725; 73C;
                                          185/65R14 86                                    74A; 74P; 76J; 76T;
                                          195/60R14 86           11A; 24J; 24M            77E; 916

Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 63      175/65R14 82       12Q                      ab
                                              175/70R14 84       12Q                      e11*2007/46*0251*01;
                                              185/65R14 86       12A                      Limousine;
                                              185/75R14 89       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14 86       11A; 12A; 26P            51A; 71C; 71K; 721;
                                              195/65R14 89       11A; 12A; 26P            725; 73C; 74A; 74P;
                                              195/70R14 91       11A; 12A; 26P            76J; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 49 SEAT                                                   Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.03.2015
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12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 874kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 49 SEAT                                                   Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.03.2015
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 49 SEAT                                                   Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    NH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:    TOLEDO

       Variante(n):    Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 385            y = 400                     VA
             26P                      x = 335            y = 370                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 290       y = 285              8                HA
             27F                   x = 290       y = 285             30                HA
             26N                   x = 385       y = 400              8                VA
             26J                   x = 385       y = 400             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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