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							Gutachten 366-0173-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 24 SEAT                                                      Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 16.03.2015
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Fahrzeughersteller                         : SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TREP8KA35D571         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       720     2160    02/11
TREP8KA35M571         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       720     2160    03/10
TREP8KA35O571         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       720     2160    01/12
TREP8KA35T571         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       720     2160    06/10
TREP8KA35Y571         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       720     2160    06/09
TREP8KA35571          PCD112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       720     2160    04/09
TREP8SA35D571         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       720     2160    02/11
TREP8SA35M571         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       720     2160    03/10
TREP8SA35O571         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       720     2160    01/12
TREP8SA35T571         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       720     2160    06/10
TREP8SA35Y571         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       720     2160    06/09
TREP8SA35571          PCD112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       720     2160    04/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3R; 5PN; 1P; 3RN; 5P; 5F
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 7MS
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 1P; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN
                                             170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16 91              11A; 24J                  Altea 4 Freetrack;
                                          205/60R16 92              11A; 24J                  Allradantrieb;
                                          215/55R16 93              11A; 22P; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92              11A; 22P; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/55R16 95              11A; 22P; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76U; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 24 SEAT                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 16.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C;                 Nicht Altea Freetrack;
                                                      24M                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C;                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                      24M; 52J                            71K; 721; 725; 73C;
                                         215/55R16 93 11A; 21B; 22H; 22P;                 74A; 74P; 76U; 77E
                                                      24C; 24M
                                         225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22Q;
                                                      24C; 24D
5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 205/55R16 91 11A; 24J                            Altea Freetrack;
                                         205/60R16 92 11A; 24J                            Frontantrieb;
                                         215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 91 11A; 24J                          Altea 4 Freetrack;
                                           205/60R16 92 11A; 24J                          Allradantrieb;
                                           215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 77E
5P             e9*2001/116*0050*..   63 - 147 205/55R16 91       11A; 21P; 22P; 24C;      Nicht Altea Freetrack;
                                                                 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R16 91       11A; 21P; 22P; 24C;      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                 24M; 52J                 71K; 721; 725; 73C;
                                              215/55R16 93       11A; 21B; 22H; 22P;      74A; 74P; 76U; 77E
                                                                 24C; 24M
                                              225/50R16 92       11A; 21P; 22H; 22Q;
                                                                 24C; 24D
5P             e9*2001/116*0050*..   77 - 155 205/55R16 91       11A; 24J                 Altea Freetrack;
                                              205/60R16 92       11A; 24J                 Frontantrieb;
                                              215/55R16 93       11A; 22P; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       11A; 22P; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/55R16 95       11A; 22P; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/55R16 91                                    Kombi; Frontantrieb;
3RN          e9*2007/46*0011*..           215/55R16 93           11A; 22H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92           11A; 21P; 22H; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 248                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 77E
3R             e9*2001/116*0072*..   75 - 147 205/55R16 91                                Stufenheck;
3RN            e9*2007/46*0011*..             215/55R16 93       11A; 22H                 Frontantrieb;
                                              225/50R16 92       11A; 21P; 22H; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 248                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                     105 - 110 195/60R16         51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 24 SEAT                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 16.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..    63 - 155 205/55R16           11A; 22P; 24C; 24D;         Schrägheck;
                                                                 51G                         Frontantrieb;
                                              215/55R16 93       11A; 21B; 22F; 24C;         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                 24D; 51J                    11H; 12A; 51A; 71C;
                                              225/50R16 92       11A; 21B; 22F; 24C;         71K; 721; 725; 73C;
                                                                 24D                         74A; 74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 205/55R16 91  11A; 245; 248; 26P;                   ab
                                                       27H                                   e9*2007/46*0094*01;
                                                                                             nicht Leon X-Perience;
                                              215/50R16 90       11A; 241; 244; 246;         Kombi; 3-türig; 5-
                                                                 26B; 27H                    türig; Allradantrieb;
                                              215/55R16 93       11A; 241; 244; 246;         Frontantrieb;
                                                                 26B; 27H                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       11A; 241; 244; 246;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 26B; 27F                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
7MS          e1*2001/116*0036*.., 66 - 110 205/55R16 93          nicht Allradantrieb; 11A;   ab e1*98/14*0036*08;
               e1*98/14*0036*..                                  21B; 22B; 22L; 24C;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 5HA; 51J               12A; 51A; 573; 71C;
                                              225/50R16 92       VDM; 11A; 21B; 22B;         71K; 721; 725; 73C;
                                                                 22F; 22L; 24C; 24D          74A; 74P; 77E
                                    66 - 150 215/55R16           11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                 24C; 24D; 51G
                                              215/55R16 93       nicht Allradantrieb; 11A;
                                                                 21B; 22B; 22L; 24C;
                                                                 24D; 5HA
                                              215/55R16 95       11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                 24C; 24D; 5HR
7MS            e1*95/54*0036*..,    66 - 110 215/55R16           VDO; 11A; 21B; 22B;         nur bis
               e1*98/14*0036*..                                  24D; 24J; 51G               e1*98/14*0036*07;
                                              215/55R16 93       11A; 21B; 22B; 24D;         Frontantrieb;
                                                                 24J; 5HA                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 95       11A; 21B; 22B; 24D;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24J; 5HR                    721; 725; 73C; 74A;
                                              225/50R16 92       VDN; 11A; 21B; 21J;         74P; 77E
                                                                 22B; 22F; 24C; 24D
                                              225/50R16 92       VDN; 11A; 21B; 21J;
                                                                 22B; 22F; 24C; 24D
                                              225/55R16 95       11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                 22F; 24C; 24D; 5HR;
                                                                 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 24 SEAT                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 16.03.2015
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10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 24 SEAT                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 16.03.2015
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                                                                                                      Seite: 5 von 8
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 24 SEAT                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 16.03.2015
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 24 SEAT                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 16.03.2015
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
     in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
     den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDO) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 24 SEAT                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 16.03.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    5F
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0094*..
       Handelsbez.:    LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, 5-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 300                     VA
             26P                      x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             25                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27F                   x = 400       y = 310             25                HA
             27H                   x = 400       y = 310              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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