Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48928*07
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6½ J x 16 H2
Typ: EG5Z
Inhaber der ABE Alcar Leichtmetallräder GmbH
und Hersteller: DE-53721 Siegburg
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 48928*07
Die ABE-Nr. 48928 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 16 H2 , Typ EG5Z, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0015-12-WIRD/N7 vom 25.08.2015
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 80 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 25.08.2015 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 17.09.2015
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0015-12-WIRD/N7, zur Genehmigung vorgelegt am: 31.08.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 48928*07
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 15-TARR-0915
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 48 928
366-0015-12-WIRD/N7
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Typ: EG5Z
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
EGZ6SA38581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 100/5 58,1 38 705 2025 01/12
EGZ6SA38541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 705 2025 01/12
EGZ6SA38561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 705 2025 01/12
EGZ6SA35VO571 PCD100 ET35 ohne 100/5 57,1 35 705 2025 10/12
EGZ6SA35V571 PCD100 ET35 ohne 100/5 57,1 35 705 2025 05/12
EGZ6SA38571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 705 2025 01/12
EGZ6SA42V571 PCD100 ET42 ohne 100/5 57,1 42 705 2025 01/12
EGZASA38O566 PCD105 ET38 ohne 105/5 56,6 38 705 2025 10/12
EGZASA38566 PCD105 ET38 ohne 105/5 56,6 38 705 2025 05/12
EGZHSA40O581 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø58.1 108/5 58,1 40 705 2025 10/12
EGZHSA40581 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø58.1 108/5 58,1 40 705 2025 05/12
EGZHSA40O601 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø60.1 108/5 60,1 40 705 2025 10/12
EGZHSA40601 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø60.1 108/5 60,1 40 705 2025 05/12
EGZHSA50O601 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø60.1 108/5 60,1 50 705 2025 10/12
EGZHSA50601 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø60.1 108/5 60,1 50 705 2025 05/12
EGZHSA40O634 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 705 2025 10/12
EGZHSA40634 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 705 2025 05/12
EGZHSA50O634 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 50 705 2025 10/12
EGZHSA50634 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 50 705 2025 05/12
EGZHSA40O651 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 705 2025 10/12
EGZHSA40651 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 705 2025 05/12
EGZHSA50O651 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 50 705 2025 10/12
EGZHSA50651 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 50 705 2025 05/12
EGZ7SA37651 PCD110 ET37 ohne 110/5 65,1 37 705 2025 01/12
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Radtyp: EG5Z
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 25.08.2015
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EGZ7SA41651 PCD110 ET41 ohne 110/5 65,1 41 705 2025 01/12
EGZ8SA33VO571 PCD112 ET33 ohne 112/5 57,1 33 705 2025 10/12
EGZ8SA33V571 PCD112 ET33 ohne 112/5 57,1 33 705 2025 05/12
EGZ8SA40571 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 40 705 2025 01/12
EGZ8SA42V571 PCD112 ET42 ohne 112/5 57,1 42 705 2025 01/12
EGZ8SA45O571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 705 2025 10/12
EGZ8SA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 705 2025 05/12
EGZ8SA50VO571 PCD112 ET50 ohne 112/5 57,1 50 705 2025 10/12
EGZ8SA50V571 PCD112 ET50 ohne 112/5 57,1 50 705 2025 05/12
EGZ8SA40666 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 40 705 2025 01/12
EGZ8SA45O666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 705 2025 10/12
EGZ8SA45666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 705 2025 05/12
EGZ0SA40O566 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø56.6 114,3/5 56,6 40 705 2025 10/12
EGZ0SA40566 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø56.6 114,3/5 56,6 40 705 2025 05/12
EGZ0SA35601 PCD114.3 ET35 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 35 705 2025 01/12
EGZ0SA40O601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 705 2025 10/12
EGZ0SA40601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 705 2025 05/12
EGZ0SA48O601 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 48 705 2025 10/12
EGZ0SA48601 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 48 705 2025 05/12
EGZ0SA35641 PCD114.3 ET35 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 35 705 2025 01/12
EGZ0SA40O641 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 705 2025 10/12
EGZ0SA40641 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 705 2025 05/12
EGZ0SA48O641 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 48 705 2025 10/12
EGZ0SA48641 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 48 705 2025 05/12
EGZ0SA35661 PCD114.3 ET35 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 35 705 2025 01/12
EGZ0SA40O661 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 705 2025 10/12
EGZ0SA40661 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 705 2025 05/12
EGZ0SA48O661 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 48 705 2025 10/12
EGZ0SA48661 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 48 705 2025 05/12
EGZ0SA35666 PCD114.3 ET35 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 35 705 2025 01/12
EGZ0SA40O666 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 40 705 2025 10/12
EGZ0SA40666 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 40 705 2025 05/12
EGZ0SA48O666 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 48 705 2025 10/12
EGZ0SA48666 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 48 705 2025 05/12
EGZ0SA35671 PCD114.3 ET35 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 35 705 2025 01/12
EGZ0SA40O671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 705 2025 10/12
EGZ0SA40671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 705 2025 05/12
EGZ0SA48O671 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 48 705 2025 10/12
EGZ0SA48671 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 48 705 2025 05/12
PCZEGZ0SA4867 PCD114.3 ET48 ohne 114,3/5 67,1 48 705 2025 08/12
1
PCZEGZ0SA5067 PCD114.3 ET50 ohne 114,3/5 67,1 50 525 2025 08/12
1
EGZ0SA35716 PCD114.3 ET35 ohne 114,3/5 71,6 35 705 2025 01/12
EGZ0SA40O716 PCD114.3 ET40 ohne 114,3/5 71,6 40 705 2025 10/12
EGZ0SA40716 PCD114.3 ET40 ohne 114,3/5 71,6 40 705 2025 05/12
EGZUSA40O702 PCD115 ET40 ohne 115/5 70,2 40 705 2025 10/12
EGZUSA40702 PCD115 ET40 ohne 115/5 70,2 40 705 2025 05/12
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Radtyp: EG5Z
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 25.08.2015
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I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke : ENZO G
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 8,7 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung EGZ6SA38581:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : EG5Z
Radausführung : -- : PCD108 ET50
Radgröße : -- : 6 1/2 J X 16 H2
Typzeichen : KBA 48928 : --
Einpreßtiefe : -- : ET50
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 10.12
Herkunftsmerkmal : -- : made in Germany ww. MII
Gießereikennzeichnung : -- : HS ww. CO
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : ENZO
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden hinsichtlich der Prüfmusterauswahl abweichend zu den "Richtlinien
für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom
25.11.1998 geprüft. Es bestehen jedoch keine technischen Bedenken hinsichtlich der Festigkeit.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Radtyp: EG5Z
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 25.08.2015
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Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-004366-B0-144 31.08.2012 TÜV NORD
Technischer Bericht RP-004426-A0-144 13.11.2012 TÜV NORD
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Radtyp: EG5Z
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 25.08.2015
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
2 AUDI EGZ6SA35VO571; 35 25.08.2015 liegt bei
EGZ6SA35V571
4 SEAT EGZ6SA35VO571; 35 25.08.2015 liegt bei
EGZ6SA35V571
3 SKODA EGZ6SA35VO571; 35 25.08.2015 liegt bei
EGZ6SA35V571
1 VOLKSWAGEN EGZ6SA35VO571; 35 25.08.2015 liegt bei
EGZ6SA35V571
5 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK) EGZASA38O566; 38 25.08.2015 liegt bei
EGZASA38566
6 OPEL, OPEL / VAUXHALL EGZASA38O566; 38 25.08.2015 liegt bei
EGZASA38566
7 FIAT EGZHSA40O581; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZHSA40581
9 DAIMLER (D) EGZHSA40O601; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZHSA40601
8 RENAULT EGZHSA40O601; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZHSA40601
10 RENAULT EGZHSA50O601; 50 25.08.2015 liegt bei
EGZHSA50601
12 FORD, FORD MOTOR EGZHSA40O634; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZHSA40634
15 FORD EGZHSA50O634; 50 25.08.2015 liegt bei
EGZHSA50634
13 JAGUAR EGZHSA40O634; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZHSA40634
14 JAGUAR EGZHSA50O634; 50 25.08.2015 liegt bei
EGZHSA50634
11 VOLVO EGZHSA40O634; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZHSA40634
16 VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION EGZHSA50O634; 50 25.08.2015 liegt bei
EGZHSA50634
17 CITROEN EGZHSA40O651; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZHSA40651
21 CITROEN EGZHSA50O651; 50 25.08.2015 liegt bei
EGZHSA50651
19 PEUGEOT EGZHSA40O651; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZHSA40651
18 VOLVO EGZHSA40O651; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZHSA40651
20 VOLVO EGZHSA50O651; 50 25.08.2015 liegt bei
EGZHSA50651
22 AUDI EGZ8SA33VO571; 33 25.08.2015 liegt bei
EGZ8SA33V571
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Radtyp: EG5Z
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 25.08.2015
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27 AUDI EGZ8SA45O571; 45 25.08.2015 liegt bei
EGZ8SA45571
34 AUDI EGZ8SA50VO571; 50 25.08.2015 liegt bei
EGZ8SA50V571
35 QUATTRO GmbH EGZ8SA50VO571; 50 25.08.2015 liegt bei
EGZ8SA50V571
28 FORD EGZ8SA45O571; 45 25.08.2015 liegt bei
EGZ8SA45571
25 SEAT EGZ8SA33VO571; 33 25.08.2015 liegt bei
EGZ8SA33V571
26 SEAT EGZ8SA45O571; 45 25.08.2015 liegt bei
EGZ8SA45571
31 SEAT EGZ8SA50VO571; 50 25.08.2015 liegt bei
EGZ8SA50V571
24 SKODA EGZ8SA33VO571; 33 25.08.2015 liegt bei
EGZ8SA33V571
29 SKODA EGZ8SA45O571; 45 25.08.2015 liegt bei
EGZ8SA45571
32 SKODA EGZ8SA50VO571; 50 25.08.2015 liegt bei
EGZ8SA50V571
23 VOLKSWAGEN EGZ8SA33VO571; 33 25.08.2015 liegt bei
EGZ8SA33V571
30 VOLKSWAGEN EGZ8SA45O571; 45 25.08.2015 liegt bei
EGZ8SA45571
33 VOLKSWAGEN EGZ8SA50VO571; 50 25.08.2015 liegt bei
EGZ8SA50V571
36 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ EGZ8SA45O666; 45 25.08.2015 liegt bei
EGZ8SA45666
37 DAEWOO MOTOR CO. LTD, EGZ0SA40O566; 40 25.08.2015 liegt bei
DAEWOO-FSO Motor Sp. z EGZ0SA40566
o.o.
38 SUZUKI EGZ0SA40O601; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA40601
40 SUZUKI EGZ0SA48O601; 48 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA48601
39 TOYOTA EGZ0SA40O601; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA40601
41 TOYOTA EGZ0SA48O601; 48 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA48601
42 HONDA EGZ0SA40O641; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA40641
43 HONDA EGZ0SA48O641; 48 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA48641
44 AUTOMOBILES DACIA S.A. EGZ0SA40O661; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA40661
49 AUTOMOBILES DACIA S.A. EGZ0SA48O661; 48 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA48661
45 NISSAN, EGZ0SA40O661; 40 25.08.2015 liegt bei
Nissan International S. A. EGZ0SA40661
46 RENAULT EGZ0SA40O661; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA40661
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Radtyp: EG5Z
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 25.08.2015
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48 RENAULT EGZ0SA48O661; 48 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA48661
75 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) PCZEGZ0SA50671 50 25.08.2015 liegt bei
74 KIA PCZEGZ0SA50671 50 25.08.2015 liegt bei
73 KIA MOTORS (SK) PCZEGZ0SA50671 50 25.08.2015 liegt bei
76 MAZDA PCZEGZ0SA50671 50 25.08.2015 liegt bei
57 CITROEN EGZ0SA40O671; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA40671
67 CITROEN PCZEGZ0SA48671 48 25.08.2015 liegt bei
64 CITROEN EGZ0SA48O671; 48 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA48671
47 DAIHATSU EGZ0SA40O666; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA40666
50 DAIHATSU EGZ0SA48O666; 48 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA48666
51 FORD EGZ0SA40O671; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA40671
56 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) EGZ0SA40O671; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA40671
60 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) EGZ0SA48O671; 48 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA48671
68 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) PCZEGZ0SA48671 48 25.08.2015 liegt bei
52 KIA EGZ0SA40O671; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA40671
65 KIA EGZ0SA48O671; 48 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA48671
72 KIA PCZEGZ0SA48671 48 25.08.2015 liegt bei
58 KIA MOTORS (SK) EGZ0SA40O671; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA40671
71 KIA MOTORS (SK) PCZEGZ0SA48671 48 25.08.2015 liegt bei
63 KIA MOTORS (SK) EGZ0SA48O671; 48 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA48671
55 MAZDA EGZ0SA40O671; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA40671
61 MAZDA EGZ0SA48O671; 48 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA48671
70 MAZDA PCZEGZ0SA48671 48 25.08.2015 liegt bei
54 MITSUBISHI EGZ0SA40O671; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA40671
69 MITSUBISHI PCZEGZ0SA48671 48 25.08.2015 liegt bei
62 MITSUBISHI EGZ0SA48O671; 48 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA48671
53 PEUGEOT EGZ0SA40O671; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA40671
59 PEUGEOT EGZ0SA48O671; 48 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA48671
66 PEUGEOT PCZEGZ0SA48671 48 25.08.2015 liegt bei
77 CHRYSLER (USA) EGZ0SA40O716; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZ0SA40716
80 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK) EGZUSA40O702; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZUSA40702
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Radtyp: EG5Z
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 25.08.2015
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78 GMC EGZUSA40O702; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZUSA40702
79 OPEL, OPEL / VAUXHALL EGZUSA40O702; 40 25.08.2015 liegt bei
EGZUSA40702
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 25.08.2015
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
ANLAGE: 25 SEAT Radtyp: EG5Z
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller : SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EGZ8SA33VO571 PCD112 ET33 ohne 57,1 705 2025 10/12
EGZ8SA33V571 PCD112 ET33 ohne 57,1 705 2025 05/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 5F; 5P; 5PN
140 Nm für Typ : 7N
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 205/55R16 91 11A; 24J Altea Freetrack;
205/60R16 92 11A; 24J Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74C; 76U;
77E
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16 91 11A; 24J Altea 4 Freetrack;
205/60R16 92 11A; 24J Allradantrieb;
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74C; 76U;
77E
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 205/55R16 91 11A; 24J Altea Freetrack;
205/60R16 92 11A; 24J Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74C; 76U;
77E
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 91 11A; 24J Altea 4 Freetrack;
205/60R16 92 11A; 24J Allradantrieb;
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74C; 76U;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
ANLAGE: 25 SEAT Radtyp: EG5Z
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 205/55R16 91 11A; 245; 248; 26P; ab
27H e9*2007/46*0094*01;
nicht Leon X-Perience;
215/50R16 90 11A; 244; 245; 26B; Kombi; 3-türig; 5-
27H türig; Allradantrieb;
215/55R16 93 11A; 244; 245; 26B; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 27F 725; 73C; 74C; 76U;
77E
Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7N e1*2007/46*0402*.., 85 - 162 205/60R16 51G Allradantrieb;
e1*2007/46*0435*.. 215/55R16 97 Frontantrieb;
215/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12K; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
75I; 76U; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
ANLAGE: 25 SEAT Radtyp: EG5Z
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 25.08.2015
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
ANLAGE: 25 SEAT Radtyp: EG5Z
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 25.08.2015
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
ANLAGE: 25 SEAT Radtyp: EG5Z
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 25.08.2015
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48928
ANLAGE: 25 SEAT Radtyp: EG5Z
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 25.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.