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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    1/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       51R7805
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Radausführung:                                              51R7805.03
Radgröße:                                                     8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                             35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                              700 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2050 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke       :   Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
1L, 1M, 6L, 6J, 6JN, NH            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50397 120 Nm
                                   M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm

Typ:                          1L
ABE / EG-Genehmigung:         F763 ab NT6; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 85    Toledo                   205/40R17                              A01) bis A10)
              (nur Fahrzeuge mit       G01)                                   K03)K11)K22)K25)
               5-Loch-Radanschluß)                                            K35)
 110          Toledo 2.0-16V

e9*95/54*0021*02E   845/790                                                   5/100/57




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Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         1M
ABE / EG-Genehmigung:        e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Toledo, Leon             205/45R17                                        A02) bis A10)
                                       M00)

                                                215/45R17

                                                225/45R17
                                                A01)K32)K34)

                                                235/40R17
                                                A01)K32)K34)

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                M00)                                    K32)K34)V00)
                                                215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                                        K34)V00)
                                                215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                        K34)V00)
Motorleistung      Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 165        Leon Cupra R                225/45R17                               A01) bis A10)
                                                                                        K34)
                                                235/40R17

e9*98/14*0026*31   995/930| 1030/1020 synchro                                           5/100/57,0



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                                  e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85          Seat Ibiza, Cordoba        205/40R17                                 A02) bis A10)
                                              A01)G1A)K03)K04)K34)

                                                215/35R17
                                                A01)K01)K02)K34)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                                  e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132         Seat Ibiza, Cordoba        205/40R17                                 A02) bis A10)B37)
                                              A01)K03)K04)K34)

                                                215/35R17
                                                A01)K01)K02)K34)



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                                 e9*2001/116*0067*..
6JN                                e9*2007/46*0001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Seat Ibiza, Seat Ibiza ST   205/40R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienreifen 14-Zoll   A01)K01)K04)
                oder 15-Zoll)
                                            215/35R17
                                            A01)K01)K04)

                                           215/40R17
                                           A01)K01)K04)K51)

                                           225/35R17
                                           A01)K01)K04)K28)K51)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                                 e9*2001/116*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
132             Seat Ibiza, Ibiza ST        215/35R17                         A02) bis A10)
                (mit Serie 215/40R17)       A01)K01)K04)                      B47)

                                           215/40R17
                                           A01)K01)K04)K51)

                                           225/35R17
                                           A01)K01)K04)K28)K51)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                             e11*2007/46*0251*..
NH                             e11*2007/46*0252*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 90       Seat Toledo             205/40R17                             A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)K28)K64)

                                           225/35R17
                                           A01)K01)K04)K28)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A02)       Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
           den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
           Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
           ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
           Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
           verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
           der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
           Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
           Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)       Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
           keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
           gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
           so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
           beurteilen.

A05)       Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
           müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
           und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
           Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
           angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
           verwenden.

A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
           ausgewuchtet werden.

B37)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
       -    Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm

B47)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
       -    4-Kolben-Bremssattel (Brembo) mit innenbelüfteter Bremsscheibe.




RA-000505-D0-104-14b~SE-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    5/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G1A)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R15,
        205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    6/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K32)       Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten
           vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
           versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage
           A01 ist anzuwenden

K34)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante
           bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
           Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
           anzulegen.

K35)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die waagerechte Radhausausschnittkante ist vom hinteren Stoßfänger bis zur
            Türsicke komplett umzulegen,
       -    desweiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunststoffblende im
            Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Radhauskante des
            Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen,
       -    insbesondere im Übergangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen
            Radhauskante sowie im Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins
            Radhaus stehen,
       -    die Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt
            werden muss,
       -    die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
            Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.

K51)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte
           bis Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
           Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
           anzulegen.

K64)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter
         der Radmitte sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis
         50° hinter der Radmitte umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00)       Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
           Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
           wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
           Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
           und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
           freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


RA-000505-D0-104-14b~SE-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Die Anlage Nr. 14b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.01.2015




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