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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-E0-306
Anlage-Nr. :               3c
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   DE808
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           LK 112G
Radgröße:                                               8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5F, 5P,         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4723     120 Nm
5PN                               M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
5FP, 7MS                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4670   170 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
7N                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4723   140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-E0-306
Anlage-Nr. :               3c
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Seat Alhambra            225/40R18                                 A01) bis A10)
                                                                                 K01)K04)K39)
                                       235/40R18

 150                  Seat Alhambra            235/40R18

e1*2001/116*0036*30                                                                    5/112/57,1



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                                   e1*2007/46*0402*..
7N                                   e1*2007/46*0435*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162            Seat Alhambra           215/45R18                                A02) bis A10)ER1)
                                              A93)T93)

                                               225/40R18
                                               A01)A93)K04)T92)

                                               225/45R18
                                               A01)A93)K04)

                                               235/40R18
                                               A01)A93)K04)

                                               235/45R18
                                               A01)K04)

                                               245/40R18
                                               A01)A93a)K04)

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)ER1)
                                               A93)                 K04)               V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48496
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                e9*2001/116*0050*..
5PN                               e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147      Seat Altea, Altea XL, Toledo 205/40R18                          A02) bis A10)
                (außer Freetrack)            A01)K01)K04)K51)N215)T86)

                                            205/45R18
                                            A01)G7X)K01)K04)K50)K51)M00)N215)
                                            T86)

                                            215/40R18
                                            A01)K01)K04)K51)K52)N225)T89)

                                            225/40R18
                                            A01)K01)K04)K50)K51)K52)

                                            235/35R18
                                            A01)K01)K04)K50)K51)K52)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                e9*2001/116*0050*..
5PN                               e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155     Altea Freetrack,           225/40R18                            A01) bis A10)
                Altea 4 Freetrack                                               K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48496
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140     Seat Ateca               215/45R18                         A02) bis A10)
                (Ausführung mit          A01) A93)K03)                     E63)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)           225/45R18
                                         A01) A93)K01) K04)

                                          225/50R18
                                          A01) K01)K04)

                                          235/40R18
                                          A01) A93a)K01) K04)

                                          235/45R18
                                          A01) A93a)K01) K04)

                                          245/40R18
                                          A01) K01)K04)

                                          245/45R18
                                          A01) K01)K04)

                                          255/45R18
                                          A01) K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48496
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                  e9*2001/116*0072*..
3RN                                 e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST           205/45R18                              A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit       G8V)M00)T86)
                kleinster Serienbereifung
                195/.. oder 205/..)          215/40R18
                                             A01)K03)

                                            225/40R18
                                            A01)K01)

                                            235/35R18
                                            A01)K01)

                                            235/40R18
                                            A01)G2G)K01)K62)

                                            245/35R18
                                            A01)K01)K62)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/45R18            225/40R18          A02) bis A10)
                                            M00)T86)                                G8V)V00)

                                            205/45R18             235/40R18         A01) bis A10)
                                            M00)T86)              K62)              G8V)V00)

                                            215/40R18             245/35R18         A01) bis A10)
                                            K03)                  K62)              V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                e9*2001/116*0072*..
3RN                               e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST         225/40R18                                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit     A01)K01)
                kleinster Serienbereifung
                225/..)                    235/35R18
                                           A01)K01)

                                            235/40R18
                                            A01)G01)K01)K62)

                                            245/35R18
                                            A01)K01)K62)




RA-000608-E0-306-03c~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-E0-306
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    6 / 12                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                   205/40R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)T86)
                Sommerbereifung 195/..
                oder 205/..)                205/45R18
                                            A01)G2P)K01)K04)K51)M00)T86)

                                           215/40R18
                                           A01)K01)K04)K51)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K04)K51)K52)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)K51)K52)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K02)K51)K52)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195      Seat Leon                   225/35R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)K52)
                Sommerbereifung 225/..)
                                            225/40R18
                                            A01)K01)K04)K51)K52)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)K51)K52)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K02)K51)K52)




RA-000608-E0-306-03c~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-E0-306
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    7 / 12                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon, 3-türer,5-türer, 205/40R18                             A02) bis A10)
                Kombi                       A01)K03)K04)                          E61)
                (Ausführungen mit
                Verbundlenker-              205/45R18
                Hinterachse)                A01)G8K)K03)K04)M00)

                                           215/40R18
                                           A01)K03)K04)

                                           225/35R18
                                           A01)K01)K04)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K04)K28)K66)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)K28)K66)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K04)K28)K66)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 213      Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 205/40R18                            A02) bis A10)
                Kombi                        A01) K03)K04) N215) T86)             B48)E62) EF0)
                (Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18
                                             A01) GCP)K03) K04) M00) N215) T86)

                                           215/40R18
                                           A01) K03)K04) N225)

                                           225/35R18
                                           A01) K01)K04)

                                           225/40R18
                                           A01) K01)K04)

                                           235/35R18
                                           A01) K01)K04)

                                           245/35R18
                                           A01) K01)K04) K28) K66)



RA-000608-E0-306-03c~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-E0-306
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    8 / 12                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.




RA-000608-E0-306-03c~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-E0-306
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    9 / 12                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


A10)       Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
           Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
           unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.


A93)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).


B48)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
       -    innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x32 mm, 4-Kolben-Bremssattel (optionales
            Performance-Pack).

E61)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
           Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
           „VL“.

E62)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
           Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
           „ML“.

E63)       Nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb

EF0)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
           der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
           Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
           Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)       Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
           Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
           Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
           Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
           Fahrzeugpapieren).
           Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
           Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
           des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
           StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
           Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
           werden.




RA-000608-E0-306-03c~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-E0-306
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    10 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


G2G)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2P)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G7X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8K)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/50R17, 205/55R17, 225/40R18, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000608-E0-306-03c~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-E0-306
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    11 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K39)    Die Radhauskante an Achse 2 ist ab Stoßfänger bis ca. 300 mm nach vorn bis ca. 45°
        schräg nach oben umzulegen und dabei die Kunststoff-Radhauswulst dahinter mit
        einzuklemmen; die ins Radhaus ragende Kunststoff-Lasche (an Stoßfänger-Oberkante)
        ist auf Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.

K50)    An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich
        hinter der Radmitte) nach oben zu formen.

K51)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte
        bis Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
        anzulegen.

K52)    An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
        Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.

K62)    An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
        Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
        anzulegen.

K66)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




RA-000608-E0-306-03c~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-E0-306
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 3c mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 06.10.2016




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