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							GUTACHTEN zur ECE R124 000588

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55057513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 1 von 2



Prüfgegenstand

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
V7        RC27-707 V7 / ohne Ring                 5/112/57,1          45          750    2150



Befestigungsmittel

Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund                  Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M14x1,5         Kugel D = 25,6 mm     120                      27,5



Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Ateca             85, 110        215/55R17      A13 ECE                               A14 A19 A58
5FP                                                                                        F23 S01
e9*2007/46*6394*..
- Frontantrieb

Seat Ateca 4drive      110, 140       215/55R17      A13 ECE                               A14 A19 A56
5FP                    110, 140       225/55R17      A12 ECE                               F24 S01
e9*2007/46*6394*..




Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000588

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55057513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 2 von 2


Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

S01      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrier-
ten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungs-
teile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 5. Oktober 2016
                                                                                       00258340.DOC




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