Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47854
Nr. : RA-000502-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 52R6605
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 52R6605
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 52R6605.03
Radgröße: 6Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 660 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1L, 1M, 6L, 6J, 6JN, NH Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50397 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
RA-000502-C0-104-03a~SE-5-100-57-ET35_52R6605.docx
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Nr. : RA-000502-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 52R6605
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6J e9*2001/116*0067*..
6JN e9*2007/46*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132 Seat Ibiza, Seat Ibiza ST 185/55R16 A02) bis A10)
(mit Serienreifen 14-Zoll G4V)N195) B47)
oder 15-Zoll)
195/45R16
N205)
195/50R16
N205)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6L e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85 Seat Ibiza, Cordoba 175/50R16 A02) bis A10)
N185)T81) B37)
175/50R16 M+S
T81)W185)
185/50R16
N195)T81)
185/50R16 M+S
T81)
195/45R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6L e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110 Seat Ibiza, Cordoba 185/50R16 M+S A02) bis A10)
T81) B37)
195/45R16
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Nr. : RA-000502-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 52R6605
Typ: 1L
ABE / EG-Genehmigung: F763 ab NT6; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 110 Toledo 195/45R16 A02) bis A10)
(nur Fahrzeuge mit
5-Loch-Radanschluß)
e9*95/54*0021*02E 845/790 5/100/57
Typ: 1M
ABE / EG-Genehmigung: e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 110 Toledo, Leon 195/55R16 A02) bis A10)E06)E53)
E48)
215/50R16
205/55R16
e9*987/14*0026*31E 995/930 5/100/57,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NH e11*2007/46*0251*..
NH e11*2007/46*0252*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Seat Toledo 175/55R16 A02) bis A10)
A93a)N185)T80)
185/50R16
A93a)
185/55R16
A01)K64)
195/50R16
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 52R6605
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
B37) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm
B47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
- 4-Kolben-Bremssattel (Brembo) mit innenbelüfteter Bremsscheibe.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47854
Nr. : RA-000502-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 52R6605
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E53) Nicht für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Rädern ab Felgenbreite 6,5 Zoll
ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
215/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter
der Radmitte sind zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis
50° hinter der Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000502-C0-104-03a~SE-5-100-57-ET35_52R6605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47854
Nr. : RA-000502-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 52R6605
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T80) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg bei LI 80 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 450 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 52R6605 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.07.2016
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