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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 30 SEAT                                                       Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 15.09.2016
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Fahrzeughersteller                          : SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-     zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff         Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung           (mm)                      last      umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TREZ8KA50D571 PCD112 ET50                      Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       638     1995    10/09
TREZ8KA50O571 PCD112 ET50                      Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       638     1995    04/12
TREZ8KA50S571 PCD112 ET50                      Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       638     1995    04/12
TREZ8KA50T571 PCD112 ET50                      Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       638     1995    01/11
TREZ8KA50W571 PCD112 ET50                      Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       638     1995    03/09
TREZ8KA50Y571 PCD112 ET50                      Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       638     1995    06/09
TREZ8KA50571  PCD112 ET50                      Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       638     1995    06/09
TREZ8SA50D571 PCD112 ET50                      Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       638     1995    10/09
TREZ8SA50O571 PCD112 ET50                      Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       638     1995    04/12
TREZ8SA50S571 PCD112 ET50                      Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       638     1995    04/12
TREZ8SA50T571 PCD112 ET50                      Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       638     1995    01/11
TREZ8SA50W571 PCD112 ET50                      Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       638     1995    03/09
TREZ8SA50Y571 PCD112 ET50                      Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       638     1995    06/09
TREZ8SA50571  PCD112 ET50                      Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff       638     1995    03/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                       Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 205/55R16    12T; 51G                                 Nicht Altea Freetrack;
                                         215/55R16 93 11A; 12A; 24J                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76U; 77E
5PN            e9*2007/46*0012*..        103 - 155 205/55R16         12T; 51G                  Altea 4 Freetrack;
                                                   205/60R16         12T; 51G                  Allradantrieb;
                                                   215/55R16 93      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/50R16 92      12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76U; 77E
5PN            e9*2007/46*0012*..        77 - 155 205/55R16          12T; 51G                  Altea Freetrack;
                                                  205/60R16          12T; 51G                  Frontantrieb;
                                                  215/55R16 93       12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  225/50R16 92       12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76U; 77E



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 30 SEAT                                                   Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 15.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 205/55R16    12T; 51G                           Nicht Altea Freetrack;
                                          215/55R16 93 11A; 12A; 24J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 77E
5P             e9*2001/116*0050*..   103 - 155 205/55R16         12T; 51G                 Altea 4 Freetrack;
                                               205/60R16         12T; 51G                 Allradantrieb;
                                               215/55R16 93      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16 92      12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 77E
5P             e9*2001/116*0050*..   77 - 155 205/55R16          12T; 51G                 Altea Freetrack;
                                              205/60R16          12T; 51G                 Frontantrieb;
                                              215/55R16 93       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 155 205/55R16          12T; 51G                 Schrägheck;
1PN          e9*2007/46*0013*..               215/55R16 93       12A; 51J                 Frontantrieb;
                                              225/50R16 92       11A; 12A; 22P; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 205/55R16 91  122                                ab
                                                                                          e9*2007/46*0094*01;
                                              215/50R16 90       12A                      nicht Leon X-Perience;
                                              215/55R16 93       12A                      Kombi; 3-türig; 5-
                                                                                          türig; Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 30 SEAT                                                   Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 15.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 4
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 30 SEAT                                                   Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 15.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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