Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48950*09
Gerät: Sonderräder für Pkw
6 J x 15 H2
Typ: EG5K
Inhaber der ABE und Alcar Leichtmetallräder GmbH
Hersteller: DE-53721 Siegburg
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 48950
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 48950*09
Die ABE-Nr. 48950*09 erstreckt sich auf die Räder 6 J x 15 H2, Typ EG5K, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0010-12-WIRD/N9 vom 05.09.2016 beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1 - 35
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 05.09.2016 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 30.09.2016
Im Auftrag
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 48950*09
Ausgabedatum: 15.08.2012 letztes Änderungsdatum: 30.09.2016
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
wie bisher
letztes Änderungsdatum:
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
366-0010-12-WIRD/N7 07.07.2015
366-0010-12-WIRD/N8 06.08.2015
366-0010-12-WIRD/N9 05.09.2016
4. Beschreibung der Änderungen:
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 48950*09
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 48950
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 48950*09
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2016-AUTO-RD-EX-0-000955
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 6
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 48 950
366-0010-12-WIRD/N9
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 6 J X 15 H2
Typ: EG5K
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
EGK6SA38581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 100/5 58,1 38 625 1975 01/12
EGK6SA38541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 625 1975 01/12
EGK6SA38561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 625 1975 01/12
EGK6GA38V571 PCD100 ET38 ohne 100/5 57,1 38 625 1975 07/12
EGK6SA38VO571 PCD100 ET38 ohne 100/5 57,1 38 625 1975 10/12
EGK6SA38V571 PCD100 ET38 ohne 100/5 57,1 38 625 1975 07/12
EGK6SA38571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 625 1975 01/12
EGK8GA47V571 PCD112 ET47 ohne 112/5 57,1 47 625 1975 07/12
EGK8SA40VO571 PCD112 ET40 ohne 112/5 57,1 40 625 1975 10/12
EGK8SA40V571 PCD112 ET40 ohne 112/5 57,1 40 625 1975 07/12
EGK8SA40571 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 40 625 1975 01/12
EGK8SA47VO571 PCD112 ET47 ohne 112/5 57,1 47 625 1975 10/12
EGK8SA47V571 PCD112 ET47 ohne 112/5 57,1 47 625 1975 07/12
EGK8SA40666 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 40 625 1975 01/12
EGK0SA48O566 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø56.6 114,3/5 56,6 48 625 1975 10/12
EGK0SA48566 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø56.6 114,3/5 56,6 48 625 1975 07/12
EGK0SA40O601 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 625 1975 10/12
EGK0SA40601 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 625 1975 07/12
EGK0SA48O601 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 48 625 1975 10/12
EGK0SA48601 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 48 625 1975 07/12
EGK0SA40O641 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 625 1975 10/12
EGK0SA40641 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 625 1975 07/12
EGK0SA48O641 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 48 625 1975 10/12
EGK0SA48641 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 48 625 1975 07/12
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2 Radtyp: EG5K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 6
EGK0SA40O661 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 625 1975 10/12
EGK0SA40661 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 625 1975 07/12
EGK0SA48O661 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 48 625 1975 10/12
EGK0SA48661 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 48 625 1975 07/12
EGK0SA40O671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 625 1975 10/12
EGK0SA40671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 625 1975 07/12
EGK0SA46KO671 PCD114 ET46 ohne 114,3/5 67,1 46 625 1975 02/14
EGK0SA46K671 PCD114 ET46 ohne 114,3/5 67,1 46 625 1975 02/14
EGK0SA48O671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 48 625 1975 10/12
EGK0SA48671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 48 625 1975 07/12
PCZEGK0SA4667 PCD114 ET46 ohne 114,3/5 67,1 46 625 1975 07/12
1
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke : ENZO G
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 7,3 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung EGK6SA38581:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : EG5K
Radausführung : -- : PCD114 ET40
Radgröße : -- : 6 J X 15 H2
Typzeichen : KBA 48950 : --
Einpreßtiefe : -- : ET40
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 07.12
Herkunftsmerkmal : -- : made in Germany ww. MII
Gießereikennzeichnung : -- : HS ww. CO
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : ENZO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2 Radtyp: EG5K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 6
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-004368-B0-144 10.08.2012 TÜV NORD
Technischer Bericht RP-004427-A0-144 13.11.2012 TÜV NORD
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2 Radtyp: EG5K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 6
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
2 AUDI EGK6GA38V571; 38 05.09.2016 liegt bei
EGK6SA38VO571;
EGK6SA38V571
4 SEAT EGK6GA38V571; 38 05.09.2016 liegt bei
EGK6SA38VO571;
EGK6SA38V571
3 SKODA EGK6GA38V571; 38 05.09.2016 liegt bei
EGK6SA38VO571;
EGK6SA38V571
1 VOLKSWAGEN EGK6GA38V571; 38 05.09.2016 liegt bei
EGK6SA38VO571;
EGK6SA38V571
8 AUDI EGK8SA40VO571; 40 05.09.2016 liegt bei
EGK8SA40V571
9 AUDI EGK8GA47V571; 47 05.09.2016 liegt bei
EGK8SA47VO571;
EGK8SA47V571
6 SEAT EGK8SA40VO571; 40 05.09.2016 liegt bei
EGK8SA40V571
11 SEAT EGK8GA47V571; 47 05.09.2016 liegt bei
EGK8SA47VO571;
EGK8SA47V571
5 SKODA EGK8SA40VO571; 40 05.09.2016 liegt bei
EGK8SA40V571
12 SKODA EGK8GA47V571; 47 05.09.2016 liegt bei
EGK8SA47VO571;
EGK8SA47V571
7 VOLKSWAGEN EGK8SA40VO571; 40 05.09.2016 liegt bei
EGK8SA40V571
10 VOLKSWAGEN EGK8GA47V571; 47 05.09.2016 liegt bei
EGK8SA47VO571;
EGK8SA47V571
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2 Radtyp: EG5K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 6
13 DAEWOO MOTOR CO. LTD, EGK0SA48O566; 48 05.09.2016 liegt bei
DAEWOO-FSO Motor Sp. z EGK0SA48566
o.o.
14 SUZUKI EGK0SA40O601; 40 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA40601
16 SUZUKI EGK0SA48O601; 48 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA48601
15 TOYOTA EGK0SA40O601; 40 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA40601
17 HONDA EGK0SA40O641; 40 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA40641
18 HONDA EGK0SA48O641; 48 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA48641
19 NISSAN, EGK0SA40O661; 40 05.09.2016 liegt bei
Nissan International S. A. EGK0SA40661
35 RENAULT EGK0SA40O661; 40 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA40661
36 RENAULT EGK0SA48O661; 48 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA48661
20 FORD MOTOR EGK0SA40O671; 40 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA40671
24 HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, EGK0SA40O671; 40 05.09.2016 liegt bei
HYUNDAI MOTOR (CZ), EGK0SA40671
HYUNDAI MOTOR EUROPE
34 HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, EGK0SA46KO671; 46 05.09.2016 liegt bei
HYUNDAI MOTOR (CZ), EGK0SA46K671;
HYUNDAI MOTOR EUROPE PCZEGK0SA46671
28 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), EGK0SA48O671; 48 05.09.2016 liegt bei
HYUNDAI MOTOR EUROPE EGK0SA48671
25 KIA EGK0SA40O671; 40 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA40671
32 KIA EGK0SA46KO671; 46 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA46K671;
PCZEGK0SA46671
29 KIA EGK0SA48O671; 48 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA48671
21 KIA MOTORS (SK) EGK0SA40O671; 40 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA40671
31 KIA MOTORS (SK) EGK0SA46KO671; 46 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA46K671;
PCZEGK0SA46671
26 KIA MOTORS (SK) EGK0SA48O671; 48 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA48671
22 MAZDA EGK0SA40O671; 40 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA40671
30 MAZDA EGK0SA46KO671; 46 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA46K671;
PCZEGK0SA46671
27 MAZDA EGK0SA48O671; 48 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA48671
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2 Radtyp: EG5K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 6
23 DIAMOND, MITSUBISHI EGK0SA40O671; 40 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA40671
33 DIAMOND, MITSUBISHI EGK0SA46KO671; 46 05.09.2016 liegt bei
EGK0SA46K671;
PCZEGK0SA46671
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 05.09.2016
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 4 SEAT Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 5
Fahrzeughersteller : SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EGK6GA38V571 PCD100 ET38 ohne 57,1 625 1975 07/12
EGK6SA38VO571 PCD100 ET38 ohne 57,1 625 1975 10/12
EGK6SA38V571 PCD100 ET38 ohne 57,1 625 1975 07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 1 L
120 Nm für Typ : NH; 1M; 6J; 6JN; 6L
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 175/60R15 81 5DV Kombi; Frontantrieb;
44 - 103 175/60R15 81W 5DV 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R15 51G 12K; 51A; 71K; 721;
185/55R15 82 725; 73C; 74C; 76Q;
195/50R15 82 77E
44 - 110 185/60R15 51G
195/55R15 85
195/60R15 88
205/50R15 86
205/55R15 88
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 175/65R15 84 124 Schrägheck;
6JN e9*2007/46*0001*.. 44 - 132 185/60R15 12R; 51G Frontantrieb;
195/55R15 85 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 12A 51A; 71K; 721; 725;
205/55R15 88 12A 73C; 74C; 76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 110 185/55R15 12M; 51G; 52J IBIZA; CORDOBA;
e9*98/14*0041*.. 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76Q;
77E; 916
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 195/50R15 82 IBIZA; CORDOBA;
e9*98/14*0041*.. 44 - 110 185/55R15 51G; 52J 10B; 10S; 11B; 11G;
195/55R15 85 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76Q; 77E; 916
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 4 SEAT Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1L e9*95/54*0021*.. 55 - 110 195/50R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74C
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15 51G Limousine;
e9*98/14*0026*.. 205/60R15-91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76Q;
77E
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15 12G; 51G Limousine;
e9*98/14*0026*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0251*.. 55 - 92 185/55R15 82 12O ab
185/60R15 12T; 51G e11*2007/46*0251*01;
185/65R15 88 12A Limousine;
195/55R15 85 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A 51A; 71K; 721; 725;
205/50R15 86 11A; 12A; 26P 73C; 74C; 76Q; 77E
205/55R15 88 11A; 12A; 26P
77 - 92 195/55R15 12T; 51G
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 4 SEAT Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 4 SEAT Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 4 SEAT Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 5
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: NH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*..
Handelsbez.: TOLEDO
Variante(n): Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 385 y = 400 VA
26P x = 335 y = 370 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 285 8 HA
27F x = 290 y = 285 30 HA
26N x = 385 y = 400 8 VA
26J x = 385 y = 400 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.