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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              48950*09



Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                             6 J x 15 H2


Typ:                         EG5K




 Inhaber der ABE und         Alcar Leichtmetallräder GmbH
 Hersteller:                 DE-53721 Siegburg




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                        KBA 48950


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 48950*09


Die ABE-Nr. 48950*09 erstreckt sich auf die Räder 6 J x 15 H2, Typ EG5K, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0010-12-WIRD/N9 vom 05.09.2016 beschrieben.


Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

1 - 35

des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 05.09.2016 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 30.09.2016
Im Auftrag
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




                Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 48950*09



Ausgabedatum:       15.08.2012              letztes Änderungsdatum: 30.09.2016

1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                         Datum:
      wie bisher

                                            letztes Änderungsdatum:


3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                             Datum:
      366-0010-12-WIRD/N7                                             07.07.2015
      366-0010-12-WIRD/N8                                             06.08.2015
      366-0010-12-WIRD/N9                                             05.09.2016


4.    Beschreibung der Änderungen:
      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 48950*09

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.

Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                       KBA 48950

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                    DE-24932 Flensburg



                                               2
Approval No.: 48950*09

- Attachment -

Collateral clauses and instruction on right to appeal

Collateral clauses

All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.

The approval identification is as follows: - see German version -

The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.

The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.

The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.

Instruction on right to appeal

This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           2016-AUTO-RD-EX-0-000955
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 6


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 48 950
                                           366-0010-12-WIRD/N9

Antragsteller:                            Alcar Leichtmetallräder GmbH               396843/0000

                                          53721 Siegburg
Art:                                      Sonderrad 6 J X 15 H2
Typ:                                      EG5K
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I.       Übersicht
Ausführung             Ausführungsbezeichnung                         Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                       Rad                     Zentrierring           -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
EGK6SA38581            PCD100 ET38             Ø60.1 Ø58.1               100/5      58,1     38    625    1975     01/12
EGK6SA38541            PCD100 ET38             Ø60.1 Ø54.1               100/5      54,1     38    625    1975     01/12
EGK6SA38561            PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1               100/5      56,1     38    625    1975     01/12
EGK6GA38V571           PCD100 ET38             ohne                      100/5      57,1     38    625    1975     07/12
EGK6SA38VO571          PCD100 ET38             ohne                      100/5      57,1     38    625    1975     10/12
EGK6SA38V571           PCD100 ET38             ohne                      100/5      57,1     38    625    1975     07/12
EGK6SA38571            PCD100 ET38             Ø60.1 Ø57.1               100/5      57,1     38    625    1975     01/12
EGK8GA47V571           PCD112 ET47             ohne                      112/5      57,1     47    625    1975     07/12
EGK8SA40VO571          PCD112 ET40             ohne                      112/5      57,1     40    625    1975     10/12
EGK8SA40V571           PCD112 ET40             ohne                      112/5      57,1     40    625    1975     07/12
EGK8SA40571            PCD112 ET40             Ø70.1 Ø57.1               112/5      57,1     40    625    1975     01/12
EGK8SA47VO571          PCD112 ET47             ohne                      112/5      57,1     47    625    1975     10/12
EGK8SA47V571           PCD112 ET47             ohne                      112/5      57,1     47    625    1975     07/12
EGK8SA40666            PCD112 ET40             Ø70.1 Ø66.6               112/5      66,6     40    625    1975     01/12
EGK0SA48O566           PCD114 ET48             Ø71.6 Ø56.6              114,3/5     56,6     48    625    1975     10/12
EGK0SA48566            PCD114 ET48             Ø71.6 Ø56.6              114,3/5     56,6     48    625    1975     07/12
EGK0SA40O601           PCD114 ET40             Ø71.6 Ø60.1              114,3/5     60,1     40    625    1975     10/12
EGK0SA40601            PCD114 ET40             Ø71.6 Ø60.1              114,3/5     60,1     40    625    1975     07/12
EGK0SA48O601           PCD114 ET48             Ø71.6 Ø60.1              114,3/5     60,1     48    625    1975     10/12
EGK0SA48601            PCD114 ET48             Ø71.6 Ø60.1              114,3/5     60,1     48    625    1975     07/12
EGK0SA40O641           PCD114 ET40             Ø71.6 Ø64.1              114,3/5     64,1     40    625    1975     10/12
EGK0SA40641            PCD114 ET40             Ø71.6 Ø64.1              114,3/5     64,1     40    625    1975     07/12
EGK0SA48O641           PCD114 ET48             Ø71.6 Ø64.1              114,3/5     64,1     48    625    1975     10/12
EGK0SA48641            PCD114 ET48             Ø71.6 Ø64.1              114,3/5     64,1     48    625    1975     07/12




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2                                   Radtyp: EG5K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 05.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 2 von 6
EGK0SA40O661          PCD114 ET40                Ø71.6 Ø66.1           114,3/5        66,1    40   625   1975    10/12
EGK0SA40661           PCD114 ET40                Ø71.6 Ø66.1           114,3/5        66,1    40   625   1975    07/12
EGK0SA48O661          PCD114 ET48                Ø71.6 Ø66.1           114,3/5        66,1    48   625   1975    10/12
EGK0SA48661           PCD114 ET48                Ø71.6 Ø66.1           114,3/5        66,1    48   625   1975    07/12
EGK0SA40O671          PCD114 ET40                Ø71.6 Ø67.1           114,3/5        67,1    40   625   1975    10/12
EGK0SA40671           PCD114 ET40                Ø71.6 Ø67.1           114,3/5        67,1    40   625   1975    07/12
EGK0SA46KO671         PCD114 ET46                ohne                  114,3/5        67,1    46   625   1975    02/14
EGK0SA46K671          PCD114 ET46                ohne                  114,3/5        67,1    46   625   1975    02/14
EGK0SA48O671          PCD114 ET48                Ø71.6 Ø67.1           114,3/5        67,1    48   625   1975    10/12
EGK0SA48671           PCD114 ET48                Ø71.6 Ø67.1           114,3/5        67,1    48   625   1975    07/12
PCZEGK0SA4667         PCD114 ET46                ohne                  114,3/5        67,1    46   625   1975    07/12
1
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     : Alcar Leichtmetallräder GmbH

                                   53721 Siegburg
Hersteller                        : Alcar Leichtmetallräder GmbH
                                  :
                                  : 53721 Siegburg
Handelsmarke                      : ENZO G
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 7,3 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung EGK6SA38581:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                                : --                                     : EG5K
Radausführung                         : --                                     : PCD114 ET40
Radgröße                              : --                                     : 6 J X 15 H2
Typzeichen                            : KBA 48950                              : --
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 07.12
Herkunftsmerkmal                      : --                                     : made in Germany ww. MII
Gießereikennzeichnung                 : --                                     : HS ww. CO
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung                 : --                                     : ENZO




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2                                 Radtyp: EG5K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 05.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 6
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
Technischer Bericht      RP-004368-B0-144                 10.08.2012    TÜV NORD
Technischer Bericht      RP-004427-A0-144                 13.11.2012    TÜV NORD
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2                                 Radtyp: EG5K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 05.09.2016
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                                                                                                         Seite: 4 von 6
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.      Unterlagen und Anlagen:
V.1.    Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise
  2 AUDI                                           EGK6GA38V571;                  38       05.09.2016      liegt bei
                                                   EGK6SA38VO571;
                                                   EGK6SA38V571
     4 SEAT                                        EGK6GA38V571;                  38       05.09.2016      liegt bei
                                                   EGK6SA38VO571;
                                                   EGK6SA38V571
     3 SKODA                                       EGK6GA38V571;                  38       05.09.2016      liegt bei
                                                   EGK6SA38VO571;
                                                   EGK6SA38V571
     1 VOLKSWAGEN                                  EGK6GA38V571;                  38       05.09.2016      liegt bei
                                                   EGK6SA38VO571;
                                                   EGK6SA38V571
     8 AUDI                                        EGK8SA40VO571;                 40       05.09.2016      liegt bei
                                                   EGK8SA40V571
     9 AUDI                                        EGK8GA47V571;                  47       05.09.2016      liegt bei
                                                   EGK8SA47VO571;
                                                   EGK8SA47V571
     6 SEAT                                        EGK8SA40VO571;                 40       05.09.2016      liegt bei
                                                   EGK8SA40V571
 11 SEAT                                           EGK8GA47V571;                  47       05.09.2016      liegt bei
                                                   EGK8SA47VO571;
                                                   EGK8SA47V571
     5 SKODA                                       EGK8SA40VO571;                 40       05.09.2016      liegt bei
                                                   EGK8SA40V571
 12 SKODA                                          EGK8GA47V571;                  47       05.09.2016      liegt bei
                                                   EGK8SA47VO571;
                                                   EGK8SA47V571
     7 VOLKSWAGEN                                  EGK8SA40VO571;                 40       05.09.2016      liegt bei
                                                   EGK8SA40V571
 10 VOLKSWAGEN                                     EGK8GA47V571;                  47       05.09.2016      liegt bei
                                                   EGK8SA47VO571;
                                                   EGK8SA47V571




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2                                 Radtyp: EG5K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 05.09.2016
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                                                                                                        Seite: 5 von 6
 13 DAEWOO MOTOR CO. LTD,                          EGK0SA48O566;                  48       05.09.2016     liegt bei
           DAEWOO-FSO Motor Sp. z                  EGK0SA48566
    o.o.
 14 SUZUKI                                         EGK0SA40O601;                  40       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA40601
 16 SUZUKI                                         EGK0SA48O601;                  48       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA48601
 15 TOYOTA                                         EGK0SA40O601;                  40       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA40601
 17 HONDA                                          EGK0SA40O641;                  40       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA40641
 18 HONDA                                          EGK0SA48O641;                  48       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA48641
 19 NISSAN,                                        EGK0SA40O661;                  40       05.09.2016     liegt bei
                Nissan International S. A.         EGK0SA40661
 35 RENAULT                                        EGK0SA40O661;                  40       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA40661
 36 RENAULT                                        EGK0SA48O661;                  48       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA48661
 20 FORD MOTOR                                     EGK0SA40O671;                  40       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA40671
 24 HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company,                EGK0SA40O671;                  40       05.09.2016     liegt bei
            HYUNDAI MOTOR (CZ),                    EGK0SA40671
    HYUNDAI MOTOR EUROPE
 34 HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company,                EGK0SA46KO671;                 46       05.09.2016     liegt bei
            HYUNDAI MOTOR (CZ),                    EGK0SA46K671;
    HYUNDAI MOTOR EUROPE                           PCZEGK0SA46671
 28 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ),                   EGK0SA48O671;                  48       05.09.2016     liegt bei
            HYUNDAI MOTOR EUROPE                   EGK0SA48671
 25 KIA                                            EGK0SA40O671;                  40       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA40671
 32 KIA                                            EGK0SA46KO671;                 46       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA46K671;
                                                   PCZEGK0SA46671
 29 KIA                                            EGK0SA48O671;                  48       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA48671
 21 KIA MOTORS (SK)                                EGK0SA40O671;                  40       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA40671
 31 KIA MOTORS (SK)                                EGK0SA46KO671;                 46       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA46K671;
                                                   PCZEGK0SA46671
 26 KIA MOTORS (SK)                                EGK0SA48O671;                  48       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA48671
 22 MAZDA                                          EGK0SA40O671;                  40       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA40671
 30 MAZDA                                          EGK0SA46KO671;                 46       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA46K671;
                                                   PCZEGK0SA46671
 27 MAZDA                                          EGK0SA48O671;                  48       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA48671




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2                                 Radtyp: EG5K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 05.09.2016
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                                                                                                        Seite: 6 von 6
 23 DIAMOND, MITSUBISHI                            EGK0SA40O671;                  40       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA40671
 33 DIAMOND, MITSUBISHI                            EGK0SA46KO671;                 46       05.09.2016     liegt bei
                                                   EGK0SA46K671;
                                                   PCZEGK0SA46671
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 05.09.2016
KUB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 4 SEAT                                                       Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 05.09.2016
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                                                                                                           Seite: 1 von 5

Fahrzeughersteller                          : SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
EGK6GA38V571  PCD100 ET38                      ohne                        57,1                    625     1975    07/12
EGK6SA38VO571 PCD100 ET38                      ohne                        57,1                    625     1975    10/12
EGK6SA38V571  PCD100 ET38                      ohne                        57,1                    625     1975    07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm für Typ : 1 L
                                              120 Nm für Typ : NH; 1M; 6J; 6JN; 6L
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..         44 - 77 175/60R15 81       5DV                       Kombi; Frontantrieb;
                                         44 - 103 175/60R15 81W     5DV                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  175/65R15         51G                       12K; 51A; 71K; 721;
                                                  185/55R15 82                                725; 73C; 74C; 76Q;
                                                  195/50R15 82                                77E
                                         44 - 110 185/60R15         51G
                                                  195/55R15 85
                                                  195/60R15 88
                                                  205/50R15 86
                                                  205/55R15 88
6J             e9*2001/116*0067*..       44 - 77 175/65R15 84       124                       Schrägheck;
6JN            e9*2007/46*0001*..        44 - 132 185/60R15         12R; 51G                  Frontantrieb;
                                                  195/55R15 85      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  205/50R15 86      12A                       51A; 71K; 721; 725;
                                                  205/55R15 88      12A                       73C; 74C; 76Q; 77E

Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 110 185/55R15                12M; 51G; 52J             IBIZA; CORDOBA;
               e9*98/14*0041*..                                                               10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                              11H; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                              77E; 916
6L             e9*2001/116*0041*.., 44 - 77  195/50R15 82                                     IBIZA; CORDOBA;
               e9*98/14*0041*..     44 - 110 185/55R15              51G; 52J                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                                 195/55R15 85                                 11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              76Q; 77E; 916


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 4 SEAT                                                    Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2016
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                                                                                                      Seite: 2 von 5

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
1L           e9*95/54*0021*..  55 - 110 195/50R15                51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15                51G                      Limousine;
             e9*98/14*0026*..           205/60R15-91                                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                          77E
1M             e9*97/27*0026*..,    50 - 110 195/65R15           12G; 51G                 Limousine;
               e9*98/14*0026*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C; 76Q; 77E

Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 92      185/55R15 82       12O                      ab
                                              185/60R15          12T; 51G                 e11*2007/46*0251*01;
                                              185/65R15 88       12A                      Limousine;
                                              195/55R15 85       12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15 88       12A                      51A; 71K; 721; 725;
                                              205/50R15 86       11A; 12A; 26P            73C; 74C; 76Q; 77E
                                              205/55R15 88       11A; 12A; 26P
                                    77 - 92   195/55R15          12T; 51G

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 4 SEAT                                                    Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2016
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                                                                                                      Seite: 3 von 5
      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 4 SEAT                                                    Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2016
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0010-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48950
ANLAGE: 4 SEAT                                                    Radtyp: EG5K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    NH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:    TOLEDO

       Variante(n):    Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 385             y = 400                    VA
             26P                      x = 335             y = 370                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 290       y = 285              8                HA
             27F                   x = 290       y = 285             30                HA
             26N                   x = 385       y = 400              8                VA
             26J                   x = 385       y = 400             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.