Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 1 / 13 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: DE808
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 112G
Radgröße: 8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5F, 5P, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4723 120 Nm
5PN M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
7MS Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4670 170 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
5FP, 7N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4723 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
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Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 2 / 13 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ: 7MS
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Seat Alhambra 225/40R18 A01) bis A10)ER1)
K01)K04)K39)
235/40R18
150 Seat Alhambra 235/40R18
e1*2001/116*0036*30 5/112/57,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7N e1*2007/46*0402*..
7N e1*2007/46*0435*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162 Seat Alhambra 215/45R18 A02) bis A10)ER1)
A93)T93)
225/40R18
A01)A93)K04)T92)
225/45R18
A01)A93)K04)
235/40R18
A01)A93)K04)
235/45R18
A01)K04)
245/40R18
A01)A93a)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)ER1)
A93) K04) V00)
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Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 3 / 13 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5P e9*2001/116*0050*..
5PN e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147 Seat Altea, Altea XL, Toledo 205/40R18 A02) bis A10)
(außer Freetrack) A01)K01)K04)K51)N215)T86)
205/45R18
A01)G7X)K01)K04)K50)K51)M00)N215)
T86)
215/40R18
A01)K01)K04)K51)K52)N225)T89)
225/40R18
A01)K01)K04)K50)K51)K52)
235/35R18
A01)K01)K04)K50)K51)K52)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5P e9*2001/116*0050*..
5PN e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 Altea Freetrack, 225/40R18 A01) bis A10)
Altea 4 Freetrack K03)K04)
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Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 4 / 13 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Seat Ateca 215/45R18 A02) bis A10)
(Ausführung mit A01)A93)K03)
serienmäßiger
Verbreiterung) 225/45R18
A01)A93)K01)K04)
225/50R18
A01)GAK)K01)K04)
235/40R18
A01)A93a)K01)K04)
235/45R18
A01)A93a)K01)K04)
245/40R18
A01)K01)K04)
245/45R18
A01)K01)K04)
255/45R18
A01)G4A)K01)K04)
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Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 5 / 13 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Seat Ateca 215/45R18 A02) bis A10)
(Ausführung ohne A01)A93)K01)K04)
serienmäßiger
Verbreiterung) 225/45R18
A01)A93)K01)K04)
225/50R18
A01)G01)K01)K04)
235/40R18
A01)A93a)K01)K04)
235/45R18
A01)A93a)K01)K04)
245/40R18
A01)K01)K04)
245/45R18
A01)G01)K01)K04)
255/45R18
A01)G01)K01)K04)
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Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 6 / 13 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3R e9*2001/116*0072*..
3RN e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST 205/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, mit G8V)M00)T86)
kleinster Serienbereifung
195/.. oder 205/..) 215/40R18
A01)K03)
225/40R18
A01)K01)
235/35R18
A01)K01)
235/40R18
A01)G2G)K01)K62)
245/35R18
A01)K01)K62)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
M00)T86) G8V)V00)
205/45R18 235/40R18 A01) bis A10)
M00)T86) K62) G8V)V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03) K62) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3R e9*2001/116*0072*..
3RN e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 155 Seat Exeo, Exeo ST 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, mit A01)K01)
kleinster Serienbereifung
225/..) 235/35R18
A01)K01)
235/40R18
A01)G01)K01)K62)
245/35R18
A01)K01)K62)
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Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 7 / 13 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1P e9*2001/116*0052*..
1PN e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155 Seat Leon 205/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)T86)
Sommerbereifung 195/..
oder 205/..) 205/45R18
A01)G2P)K01)K04)K51)M00)T86)
215/40R18
A01)K01)K04)K51)
225/40R18
A01)K01)K04)K51)K52)
235/35R18
A01)K01)K04)K51)K52)
245/35R18
A01)K01)K02)K51)K52)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1P e9*2001/116*0052*..
1PN e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195 Seat Leon 225/35R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)K52)
Sommerbereifung 225/..)
225/40R18
A01)K01)K04)K51)K52)
235/35R18
A01)K01)K04)K51)K52)
245/35R18
A01)K01)K02)K51)K52)
RA-000608-F0-306-03c~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 8 / 13 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5F e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Seat Leon 205/40R18 A02) bis A10)
(3-türer, 5-türer, Kombi; A01)K03)K04) E61)
Ausführungen mit
Verbundlenker- 205/45R18
Hinterachse) A01)G0S)K03)K04)M00)
215/40R18
A01)K03)K04)
225/35R18
A01)K01)K04)
225/40R18
A01)K01)K04)K28)K66)
235/35R18
A01)K01)K04)K28)K66)
245/35R18
A01)K01)K04)K28)K66)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5F e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 221 Seat Leon 205/40R18 A02) bis A10)
(3-türer, 5-türer, Kombi; A01)K03)K04)N215)T86) B48)E62)EF0)
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18
A01)GCP)K03)K04)M00)N215)T86)
215/40R18
A01)K03)K04)N225)
225/35R18
A01)K01)K04)
225/40R18
A01)K01)K04)
235/35R18
A01)K01)K04)
245/35R18
A01)K01)K04)K28)K66)
RA-000608-F0-306-03c~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 9 / 13 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000608-F0-306-03c~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 10 / 13 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x32 mm, 4-Kolben-Bremssattel (optionales
Performance-Pack).
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
„VL“.
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
„ML“.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000608-F0-306-03c~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 11 / 13 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G4A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
225/50R18, 225/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GAK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
225/50R18, 225/55R17, 225/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000608-F0-306-03c~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 12 / 13 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K39) Die Radhauskante an Achse 2 ist ab Stoßfänger bis ca. 300 mm nach vorn bis ca. 45°
schräg nach oben umzulegen und dabei die Kunststoff-Radhauswulst dahinter mit
einzuklemmen; die ins Radhaus ragende Kunststoff-Lasche (an Stoßfänger-Oberkante)
ist auf Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.
K50) An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich
hinter der Radmitte) nach oben zu formen.
K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
anzulegen.
K52) An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.
K62) An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
anzulegen.
K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
RA-000608-F0-306-03c~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 13 / 13 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 3c mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 20.11.2017
RA-000608-F0-306-03c~SE-5-112-57-ET35.docx