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							Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 124 SEAT                                                     Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.12.2017
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Fahrzeughersteller                         : SEAT, SEAT, S.A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 27
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
ASRG8BP27571          PCD112 ET27              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff     945     2360    11/17
ASRG8GA27571          PCD112 ET27              Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff     945     2360    11/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 3R; 3RN; 5F
                                             140 Nm für Typ : 5FP; 7N
Verkaufsbezeichnung:     ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
5FP          e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 215/45R18 89               11A; 24J; 248             Allradantrieb;
                                         225/45R18 91               11A; 24J; 248             Frontantrieb;
                                         225/50R18 95               11A; 24C; 244             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/45R18 94               11A; 241; 246; 248        12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/50R18 97               11A; 24C; 244             721; 725; 73C; 74A;
                                         245/40R18 93               11A; 24C; 244             74P; 76O; 77E
                                         245/45R18 96               11A; 24C; 244
                                         255/45R18 99               11A; 24C; 244

Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W             11A; 21P; 22F; 24J;       Kombi; Frontantrieb;
3RN          e9*2007/46*0011*..                                     248; 51J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                 75 - 155 215/40R18 89Y             11A; 21P; 22F; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    248; 51J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                 225/40R18 92       11A; 21B; 22F; 24J;       74P; 77E
                                                                    248
                                                 235/40R18 91       11A; 21B; 22F; 24C;
                                                                    244
                                                 245/35R18 92       11A; 22F; 244; 57F;
                                                                    570




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 124 SEAT                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W    11A; 21P; 22F; 24J;            Stufenheck;
3RN          e9*2007/46*0011*..                            248; 51J                       Frontantrieb;
                                 75 - 147 215/40R18 89Y    11A; 21P; 22F; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           248; 51J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                    75 - 155 225/40R18 92  11A; 21B; 22F; 24J;            721; 725; 73C; 74A;
                                                           248                            74P; 77E
                                             235/40R18 91  11A; 21B; 22F; 24C;
                                                           244
                                             245/35R18 88Y 11A; 22F; 244; 5FE;
                                                           57F; 570

Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 81 - 135 215/40R18 89  11A; 245; 248; 26P;                Leon X-Perience;
                                                       27F                                Allradantrieb;
                                         215/45R18 89  11A; 245; 248; 26P;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       27F                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/40R18 88  11A; 241; 246; 248;                721; 725; 73C; 74A;
                                                       26B; 27F                           74P; 77E
                                         225/45R18 91  11A; 241; 246; 248;
                                                       26B; 27F
                                         235/35R18 86W 11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
                                         235/40R18 91  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
                                         235/45R18 94  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
                                         245/35R18 88  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
                                         245/40R18 93  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
5F           e9*2007/46*0094*.. 81 - 92 215/40R18 89   11A; 245; 248; 26P;                Leon X-Perience;
                                                       27F                                Frontantrieb;
                                         215/45R18 89  11A; 245; 248; 26P;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       27F                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/40R18 88  11A; 241; 244; 246;                721; 725; 73C; 74A;
                                                       26B; 27F                           74P; 77E
                                         225/45R18 91  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
                                         235/35R18 86  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
                                         235/40R18 91  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
                                         235/45R18 94  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
                                         245/35R18 88  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F
                                         245/40R18 93  11A; 241; 244; 246;
                                                       26B; 27F




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 124 SEAT                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 205/40R18 86  11A; 241; 244; 246;                ab
                                                       26B; 26N; 27F                      e9*2007/46*0094*01;
                                                                                          nicht Leon X-Perience;
                                              235/35R18 86 11A; 24C; 244; 247;            Kombi; 3-türig; 5-
                                                           26B; 26J; 27F                  türig; Allradantrieb;
                                    63 - 135 205/40R18 86W 11A; 241; 244; 246;            Frontantrieb;
                                                           26B; 26N; 27F                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/40R18 89  11A; 241; 244; 246;            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           247; 26B; 26N; 27F             721; 725; 73C; 74A;
                                             225/35R18 87  11A; 24C; 244; 247;            74P; 76O; 77E
                                                           26B; 26J; 27F
                                             225/40R18 88  11A; 24C; 244; 247;
                                                           26B; 26J; 27F
                                             235/35R18 86W 11A; 24C; 244; 247;
                                                           26B; 26J; 27F
                                             235/40R18 91  11A; 24C; 244; 247;
                                                           26B; 26J; 27F
                                             245/35R18 88  11A; 24C; 24D; 26B;
                                                           26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
7N           e1*2007/46*0402*.., 85 - 162 225/45R18 95           11A; 21P; 248            Allradantrieb;
             e1*2007/46*0435*..           235/40R18 95           11A; 21P; 248; 270       Frontantrieb;
                                          245/40R18 97           11A; 21B; 24M; 245;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 270                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 124 SEAT                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 124 SEAT                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
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      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 124 SEAT                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
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      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 124 SEAT                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
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76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 124 SEAT                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 9


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    5F
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0094*..
       Handelsbez.:    LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, 5-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 300                    VA
             26P                      x = 150             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 300       y = 310             30                HA
             27H                   x = 300       y = 310              8                HA
             26J                   x = 200       y = 300             10                VA
             26N                   x = 200       y = 300              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 124 SEAT                                                  Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.12.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    5F
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0094*..
       Handelsbez.:    LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, 5-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                    VA
             26P                      x = 250             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 400       y = 310             25                HA
             27H                   x = 400       y = 310              8                HA
             26J                   x = 300       y = 300             25                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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