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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    1/7                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                          MO 8075
Art des Rades:                                        einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                     100K
Radgröße:                                                      8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                                35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             100 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                          64,10 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   Ø64/Ø57.1
geprüfte Radlast:                                                 760 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke         :   Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
1L, 1M, 6L, 6J, 6JN, NH              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               4022     120 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 29 mm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                               e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85       Seat Ibiza, Cordoba        205/40R17                             A02) bis A10)
                                           A01)G1A)K03)K04)K34)

                                           215/35R17
                                           A01)K01)K02)K34)



RA-000618-G0-306-05b~SE-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    2/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                               e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      Seat Ibiza, Cordoba        205/40R17                          A02) bis A10)B37)
                                           A01)K03)K04)K34)

                                           215/35R17
                                           A01)K01)K02)K34)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                                 e9*2001/116*0067*..
6JN                                e9*2007/46*0001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Seat Ibiza, Seat Ibiza ST   205/40R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienreifen 14-Zoll   A01)K01)K04)
                oder 15-Zoll)
                                            215/35R17
                                            A01)K01)K04)

                                           215/40R17
                                           A01)K01)K04)K51)

                                           225/35R17
                                           A01)K01)K04)K28)K51)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                                 e9*2001/116*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141     Seat Ibiza, Ibiza ST        215/35R17                         A02) bis A10)B47)
                (mit Serie 215/40R17)       A01)K01)K04)

                                           215/40R17
                                           A01)K01)K04)K51)

                                           225/35R17
                                           A01)K01)K04)K28)K51)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    3/7                                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ:                           1L
ABE / EG-Genehmigung:          F763 ab NT6; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 85    Seat Toledo               205/40R17                                        A01) bis A10)
              (nur Fahrzeuge mit        G01)                                             K03)K11)K22)K25)
               5-Loch-Radanschluß)                                                       K35)
 110          Seat Toledo 2.0-16V

e9*95/54*0021*02E   845/790                                                              5/100/57



Typ:                          1M
ABE / EG-Genehmigung:         e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Seat Toledo, Leon         205/45R17                                        A02) bis A10)B38)
                                        M00)

                                                 215/45R17

                                                 225/45R17
                                                 A01)K32)K34)

                                                 235/40R17
                                                 A01)K32)K34)

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)B38)
                                                 M00)                                    K32)K34)V00)
                                                 215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)B38)
                                                                                         K34)V00)
                                                 215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)B38)
                                                                                         K34)V00)
e9*98/14*0026*31    995/930| 1030/1020 synchro                                           5/100/57,0



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                                 e11*2007/46*0251*..
NH                                 e11*2007/46*0252*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92           Seat Toledo             205/40R17                                    A02) bis A10)
                                            A01)K03)K04)K28)K64)

                                                 225/35R17
                                                 A01)K01)K04)K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B37) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm

B38) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel (Brembo), innenbelüftete Bremsscheibe Ø333x28 mm

B47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - 4-Kolben-Bremssattel (Brembo) mit innenbelüfteter Bremsscheibe.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R15,
     205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000618-G0-306-05b~SE-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    6/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten vorderen
     Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
     (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
     anzuwenden

K34) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
     zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die waagerechte Radhausausschnittkante ist vom hinteren Stoßfänger bis zur
         Türsicke komplett umzulegen,
     - desweiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunststoffblende im
         Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Radhauskante des
         Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen,
     - insbesondere im Übergangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen
         Radhauskante sowie im Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins
         Radhaus stehen,
     - die Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt
         werden muss,
     die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
     Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.



RA-000618-G0-306-05b~SE-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter
         der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis
         50° hinter der Radmitte umzulegen,
     der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
     umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ MO 8075 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 17.10.2017




RA-000618-G0-306-05b~SE-5-100-57-ET35.docx
						
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