Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    1 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  DE807
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            112G
Radgröße:                                              8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast:                                        710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN, 5F Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               4723     120 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
5FP, 7N                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 4723   140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
7MS                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 4670   170 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 32 mm




RA-000607-G0-306-05b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    2 / 13                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150   Seat Alhambra            225/45R17                                 A01)bis A10)
                                                                                 K04)K48)K49)K01)
                                       235/40R17

                                               235/45R17

e1*2001/116*0036*31                                                              5/112/57,1



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                                   e1*2007/46*0402*..
7N                                   e1*2007/46*0435*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162            Seat Alhambra           205/50R17                          A02) bis A10)ER1)
                                              A01)A93)K04)M00)N215)T93)

                                               205/55R17
                                               A01)A93)K04)M00)N215)

                                               215/50R17
                                               A01)A93)K04)M00)

                                               215/55R17
                                               A01)A93a)K04)M00)

                                               225/50R17
                                               A01)A93a)K04)

                                               235/45R17
                                               A01)A93)K04)

                                               235/50R17
                                               A01)K02)K03)

                                               245/45R17
                                               A01)A93)K04)

                                               255/45R17
                                               A01)K02)K03)




RA-000607-G0-306-05b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    3 / 13                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                e9*2001/116*0050*..
5PN                               e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147      Seat Altea, Altea XL, Toledo 205/50R17                           A02) bis A10)
                (außer Freetrack)            A01)K01)K04)K50)K51)K52)M00)N215)

                                           215/45R17
                                           A01)K01)K04)K51)N225)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)K50)K51)K52)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)K04)K51)K52)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung:
5P                                e9*2001/116*0050*..
5PN                               e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155     Seat Altea 4 Freetrack     205/50R17 M+S                         A01) bis A10)
                                           M00)                                  K03)K51)

                                                                                 5/112/57




RA-000607-G0-306-05b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    4 / 13                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Seat Ateca               215/50R17                         A02) bis A10)
                (Ausführung mit          A01)K01)K04)M00)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)           215/55R17
                                         A01)K01)K04)M00)

                                          215/60R17
                                          A01)GEB)K01)K04)M00)

                                          225/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          225/55R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/55R17
                                          A01)GEB)K01)K04)

                                          245/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          245/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          255/45R17
                                          A01)K01)K04)




RA-000607-G0-306-05b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    5 / 13                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Seat Ateca               215/50R17                         A02) bis A10)
                (Ausführung ohne         A01) K01)K04) M00)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)           215/55R17
                                         A01) K01)K04) M00)

                                          215/60R17
                                          A01) G01)K01) K04) M00)

                                          225/50R17
                                          A01) K01)K04)

                                          225/55R17
                                          A01) G01)K01) K04)

                                          235/45R17
                                          A01) K01)K04)

                                          235/50R17
                                          A01) K01)K04)

                                          235/55R17
                                          A01) G01)K01) K04)

                                          245/45R17
                                          A01) K01)K04)

                                          245/50R17
                                          A01) G01)K01) K04)

                                          255/45R17
                                          A01) K01)K04)




RA-000607-G0-306-05b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    6 / 13                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                  e9*2001/116*0072*..
3RN                                 e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST           205/50R17                              A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit       A01)K01)M00)
                kleinster Serienbereifung
                195/.. oder 205/..)          215/45R17
                                             A01)A93)K03)

                                            225/45R17
                                            A01)A93)K01)

                                            235/40R17
                                            A01)K01)

                                            235/45R17
                                            A01)G2G)K01)

                                            245/40R17
                                            A01)K01)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/45R17            235/40R17          A02) bis A10)
                                            A93)M00)T88)                            V00)

                                            205/50R17             225/45R17         A01) bis A10)
                                            K01)M00)                                V00)

                                            205/50R17             235/45R17         A01) bis A10)
                                            K01)M00)                                V00)

                                            215/45R17             235/40R17         A01) bis A10)
                                            A93)K03)                                V00)

                                            215/45R17             245/40R17         A01) bis A10)
                                            A93)K03)                                V00)

                                            225/45R17             245/40R17         A01) bis A10)
                                            A93)K01)                                V00)




RA-000607-G0-306-05b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    7 / 13                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                e9*2001/116*0072*..
3RN                               e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST         225/45R17                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit     A01)A93)K01)
                kleinster Serienbereifung
                225/..)                    235/40R17
                                           A01)K01)

                                           235/45R17
                                           A01)G01)K01)

                                           245/40R17
                                           A01)K01)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                   205/50R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)K52)M00)
                Sommerbereifung 195/..
                oder 205/..)                215/45R17
                                            A01)K01)K04)K51)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)K51)K52)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)K04)K51)K52)

                                           245/40R17
                                           A01)K01)K02)K51)K52)




RA-000607-G0-306-05b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    8 / 13                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195      Seat Leon                   225/45R17                          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)K52)               EF0)
                Sommerbereifung 225/..)
                                            225/45R17 M+S
                                            A01)K01)K04)K51)K52)

                                            235/40R17
                                            A01)K01)K04)K51)K52)

                                            245/40R17
                                            A01)K01)K02)K51)K52)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                  e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 221      Seat Leon                    205/45R17                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi;    A01) K03)K04) M00) N215)          E62)EF0)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                             A01) K01)K04) M00) N215)

                                            215/45R17
                                            A01) K03)K04) N225)

                                            225/45R17
                                            A01) K01)K04)

                                            235/40R17
                                            A01) K01)K04)

                                            235/45R17
                                            A01) GCR)K01) K04) K25) K65)

                                            245/40R17
                                            A01) K01)K04) K66)




RA-000607-G0-306-05b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    9 / 13                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                  e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon                    205/45R17                               A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi;    A01) K03)K04) M00)                      E61)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-               205/50R17
                Hinterachse)                 A01) K01)K04) K28) K66) M00)

                                            215/45R17
                                            A01) K03)K04)

                                            225/45R17
                                            A01) K01)K04) K28) K66)

                                            235/40R17
                                            A01) K01)K04) K28) K66)

                                            235/45R17
                                            A01) G1D)K01) K04) K25) K28) K65) K66)

                                            245/40R17
                                            A01) K01)K04) K28) K66)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000607-G0-306-05b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    10 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).


E61)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
        „VL“.

E62)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
        „ML“.




RA-000607-G0-306-05b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    11 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


EF0)     Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
         der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
         Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
         Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)     Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
         Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
         Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
         Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
         Fahrzeugpapieren).
       Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
         des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
         StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
         Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
         werden.

G1D)     Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17
         ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
         Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
         Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2G)     Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16
         ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
         Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
         Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     225/35R19, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GEB)     Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
         225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
         Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
         bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
         und G01) zu beachten.

K01)     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
         Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
         vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000607-G0-306-05b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    12 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K48)    Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
        Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.

K49)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
        komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
        anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
        Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K50)    An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich
        hinter der Radmitte) nach oben zu formen.

K51)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte
        bis Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
        anzulegen.

K52)    An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
        Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.




RA-000607-G0-306-05b~SE-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    13 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


K65)     Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
         gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter
          der Radmitte sind zu entfernen,
       -   die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       -   der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
          die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K66)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00)     Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
         Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
         Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
         Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
         Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
         auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
         Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
         auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)     Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
         Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
         wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
         Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
         und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
         freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 16.10.2017



RA-000607-G0-306-05b~SE-5-112-57-ET35.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen