Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-9018 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 112 Radgröße: 9Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Seat Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 3R, 3RN, 5F Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 7N, 5FP Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000730-D0-015-01b~SE-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7N e1*2007/46*0402*.. 7N e1*2007/46*0435*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 162 Seat Alhambra 225/40R18 A02) bis A10) A01)A93a)K02)K03)T92) 225/45R18 A01)A93a)K02)K03)M00) 235/40R18 A01)A93a)K02)K03) 235/45R18 A01)K02)K03) 245/40R18 A01)A93a)K02)K03) 255/40R18 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) A93a)K03)M00) K02) V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) A93a)K03)M00) K02) V00) RA-000730-D0-015-01b~SE-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5FP e9*2007/46*6394*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Seat Ateca 225/45R18 A02) bis A10) (Ausführung mit A01)K01)K04)M00) serienmäßiger Verbreiterung) 235/40R18 A01)K01)K04) 235/45R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K02) 245/45R18 A01)K01)K02) 255/40R18 A01)K01)K02) 255/45R18 A01)G4A)K01)K02) 265/40R18 A01)K01)K02) RA-000730-D0-015-01b~SE-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5FP e9*2007/46*6394*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Seat Ateca 225/45R18 A02) bis A10) (Ausführung ohne A01)K01)K04)M00) serienmäßiger Verbreiterung) 235/40R18 A01)K01)K04) 235/45R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K02) 245/45R18 A01)G01)K01)K02) 255/40R18 A01)K01)K02) 255/45R18 A01)G01)K01)K02) 265/40R18 A01)K01)K02) RA-000730-D0-015-01b~SE-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, mit A01)K01)K62)M00) kleinster Serienbereifung 195/.. oder 205/..) 225/40R18 A01)K01)K04)K28)K62)K63) 235/35R18 A01)K01)K04)K28)K62)K63) 235/40R18 A01)G2G)K01)K04)K28)K62)K63) 245/35R18 A01)K01)K04)K28)K62)K63) 255/35R18 A01)K01)K02)K28)K62)K63) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)M00) K04)K28)K62)K63) V00) 215/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01)M00) K02)K28)K62)K63) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K02)K28)K62)K63) V00) RA-000730-D0-015-01b~SE-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 bis 155 Seat Exeo, Exeo ST 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, mit A01)K01)K04)K28)K62)K63) kleinster Serienbereifung 225/..) 235/35R18 A01)K01)K04)K28)K62)K63) 235/40R18 A01)G01)K01)K04)K28)K62)K63) 245/35R18 A01)K01)K04)K28)K62)K63) 255/35R18 A01)K01)K02)K28)K62)K63) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K02)K28)K62)K63) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Seat Leon, 3-türer,5-türer, 215/40R18 A02) bis A10) Kombi A01)K01)K04)K28)K66)M00) E61) (Ausführungen mit Verbundlenker- 225/35R18 Hinterachse) A01)K01)K04)K28)K66) 235/35R18 A01)K01)K02)K28)K66) RA-000730-D0-015-01b~SE-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 221 Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 215/40R18 A02) bis A10) Kombi A01)K01)K04)K28)K66)M00)N225) E62)EF0) (Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R18 A01)K01)K04) 225/40R18 A01)K01)K04)K25)K28)K65)K66) 235/35R18 A01)K01)K02)K28)K66) 245/35R18 A01)K01)K02)K28)K66) 265/30R18 A01)K01)K02)K28)K66) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000730-D0-015-01b~SE-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000730-D0-015-01b~SE-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K62) An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. RA-000730-D0-015-01b~SE-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 K63) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen. K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 24.03.2017 RA-000730-D0-015-01b~SE-5-112-57-ET30.docx