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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000892-A0-104
Anlage-Nr. :                38b
Seite :                     1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     62R8755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            62R8755.37
Radgröße:                                                  7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                           50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                            735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat S.A. Martorell / Spanien

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
1P, 1PN, 5P, 5PN, 5F             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP50725 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
7MS                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP50791 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000892-A0-104
Anlage-Nr. :                38b
Seite :                     2/7                                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
7MS                                  e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150            Seat Alhambra            225/40R18                                  A02) bis A10)
                                               A01) K49)T92)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                      e9*2001/116*0050*..
5PN                                     e9*2007/46*0012*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147            Seat Altea, Altea XL, Toledo 205/40R18                             A02) bis A10)
                      (außer Freetrack)            N215)T86)

                                                  205/45R18
                                                  G7X)N215) T86)

                                                  215/40R18
                                                  N225)T89)

                                                  225/40R18




Typ:                            5P
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155    Altea 4 Freetrack         225/40R18                                       A02) bis A10)

e9*2001/116*0050*33   1140/1096(0)                                                       5/112/57



Typ:                            5PN
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155   Altea 4 Freetrack          225/40R18                                       A02) bis A10)

e9*2007/46*0012*02    1140/1205 (0)                                                      5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000892-A0-104
Anlage-Nr. :                38b
Seite :                     3/7                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                   205/40R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster T86)
                Sommerbereifung 195/..
                oder 205/..)                205/45R18
                                            G2P)T86)

                                           215/40R18

                                           225/40R18




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195      Seat Leon                   225/35R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster
                Sommerbereifung 225/..) 225/40R18




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon, 3-türer,5-türer, 205/40R18                         A02) bis A10)
                Kombi                       A93a)                             E61)
                (Ausführungen mit
                Verbundlenker-              205/45R18
                Hinterachse)                G0S)

                                           215/40R18

                                           225/35R18
                                           A93a)

                                           225/40R18




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000892-A0-104
Anlage-Nr. :                38b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 213      Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 205/40R18                         A02) bis A10)
                Kombi                        A93a)N215)T86)                    B48)E62)EF0)
                (Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18
                                             GCP)N215)T86)

                                            215/40R18
                                            N225)

                                            225/35R18
                                            A93a)

                                            225/40R18




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000892-A0-104
Anlage-Nr. :                38b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x32 mm, 4-Kolben-Bremssattel (optionales
        Performance-Pack).

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „VL“.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „ML“.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000892-A0-104-38b~SE-5-112-57-ET50_62R8755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000892-A0-104
Anlage-Nr. :                38b
Seite :                     6/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
     komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
     anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
     Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000892-A0-104-38b~SE-5-112-57-ET50_62R8755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000892-A0-104
Anlage-Nr. :                38b
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 38b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 62R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.02.2017




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