Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    1/7                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     46R7705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            46R7705.03
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                            690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2025 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
1L,1M, 6L, 6J, 6JN, NH           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP50397 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000479-G0-104-09b~SE-5-100-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    2/7                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ:                           1L
ABE / EG-Genehmigung:          F763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 85    Seat Toledo                195/40R17                                         A01) bis A10)
              (nur Fahrzeuge mit                                                           K35)
               5-Loch-Radanschluß)       205/40R17
 110          Seat Toledo 2.0-16V        G01)K11)K22)

e9*95/54*0021*02E   845/790                                                                5/100/57



Typ:                          1M
ABE / EG-Genehmigung:         e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Seat Toledo, Leon         205/45R17                                          A02) bis A10)

                                                   205/50R17

                                                   E05)L21)

                                                   215/45R17

                                                   225/45R17
                                                   L21)
                                                   zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                   vorne                hinten
                                                   205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                                           L21)V00)
                                                   215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                           V00)
Motorleistung       Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 165        Seat Leon Cupra R              225/45R17 M+S                           A02) bis A10) B38)


e9*98/14*0026*31E   2WD: 995/930| 4WD: 1030/1020                                           5/100/57,0




RA-000479-G0-104-09b~SE-5-100-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    3/7                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                             e11*2007/46*0251*..
NH                             e11*2007/46*0252*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92       Seat Toledo             195/40R17                            A02) bis A10)
                                        ER1)

                                           195/45R17
                                           A01)ER1)K64)

                                           205/40R17

                                           215/40R17
                                           A01)K04)K28)K64)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                               e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85       Seat Ibiza, Cordoba        195/40R17                         A02) bis A10)
                                           T81)

                                           205/40R17
                                           G1A)

                                           215/35R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                               e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      Seat Ibiza, Cordoba        195/40R17                         A02) bis A10)
                                           N205)T81)                         B37)

                                           195/40R17 M+S
                                           T81)W205)

                                           205/40R17

                                           215/35R17




RA-000479-G0-104-09b~SE-5-100-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    4/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                                 e9*2001/116*0067*..
6JN                                e9*2007/46*0001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Seat Ibiza, Seat Ibiza ST   195/45R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienreifen 14-Zoll   ER1)
                oder 15-Zoll)
                                            205/40R17

                                           215/35R17

                                           215/40R17




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                                 e9*2001/116*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141     Seat Ibiza, Ibiza ST        215/35R17                         A02) bis A10)
                (mit Serie 215/40R17)                                         B47)
                                            215/40R17




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

RA-000479-G0-104-09b~SE-5-100-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    5/7                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


A05)       Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
           Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
           Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
           möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
           Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
           angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
           verwenden.

A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
           ausgewuchtet werden.

B37)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
       -    Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm

B38)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
       - Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel (Brembo), innenbelüftete Bremsscheibe Ø333x28 mm

B47)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
       -    4-Kolben-Bremssattel (Brembo) mit innenbelüfteter Bremsscheibe.

E05)       Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
           eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
           Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
           Fahrzeuges zugelassen ist.

ER1)       Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
           Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 924 kg.
           Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
           Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
           Fahrzeugpapieren).
           Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
           Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




RA-000479-G0-104-09b~SE-5-100-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    6/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


G01)       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
           des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
           StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
           Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
           werden.

G1A)       Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R15,
           205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
           Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
           bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
           und G01) zu beachten.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11)       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
           Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22)       An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
           klemmen bzw. auszuschneiden.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die waagerechte Radhausausschnittkante ist vom hinteren Stoßfänger bis zur
            Türsicke komplett umzulegen,
       -    desweiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunststoffblende im
            Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Radhauskante des
            Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen,
       -    insbesondere im Übergangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen
            Radhauskante sowie im Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins
            Radhaus stehen,
       -    die Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt
            werden muss,
       -    die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
            Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.

K64)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter
         der Radmitte sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis
         50° hinter der Radmitte umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.


RA-000479-G0-104-09b~SE-5-100-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    7/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


L21)    Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Benziner und Diesel) ist im rechten
        vorderen Radhaus der zum Ladeluftkühler führende Luftkanal zur Fahrzeugmitte hin zu
        versetzen, (Kontrolle ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). Entfällt bei
        Fz.-Ausf. mit Serienbereifung 225/45R17, bzw. 225/40R18.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T81)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 9b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.01.2017




RA-000479-G0-104-09b~SE-5-100-57-ET38_46R7705.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen