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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49711 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000765-D0-104
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL5.8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          SL5.8805
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                    Speedline
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 SL5.8805.03
Radgröße:                                                        8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 32 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             100 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                             68 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                                  930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      SEAT

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm ZP50397     140 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm ZP50397     120 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KJ                            e9*2007/46*3134*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 110      Seat Arona             205/40R18                              A01) bis A10)
                                                                              BF1) K01) K04)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        205/40R18          235/35R18          A01) bis A10)
                                        K01)                                  BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49711 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000765-D0-104
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL5.8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                               e9*2001/116*0067*..
6JN                              e9*2007/46*0001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Seat Ibiza, Seat Ibiza ST 215/35R18                         A01) bis A10)
                (mit Serienreifen 14-                                       BF2) K01) K04) K28) K51)
                Zoll oder 15-Zoll )


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                               e9*2001/116*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141     Seat Ibiza, Ibiza ST      215/35R18                         A01) bis A10)
                (mit Serie 215/40R17)                                       BF2) K01) K04) K28) K51)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49711 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000765-D0-104
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL5.8805


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50397
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50397
       Anzugsmoment: 120 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K51)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
       Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
       anzulegen.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49711 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000765-D0-104
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL5.8805


Die Anlage 5a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SL5.8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 15.06.2018
						
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