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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                2b
             Seite :                     1/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                 SPT 605-5L
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                              Anzio
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              V2
             Radgröße:                                                6Jx15H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        43 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   57,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 51987




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                         715 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                  2160 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge            MP74a       170 Nm
                         30 mm
             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          120 Nm
                         Schaftlänge 27 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                2b
             Seite :                     2/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             7MS                           e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 110      Seat Alhambra          195/65R15                            A02) bis A10)
                                                    N205)                                BF1) EF0)

                                                      195/65R15 M+S

                                                      195/65R15C
                                                      N205)

                                                      195/65R15C M+S

                                                      205/60R15

                                                      205/65R15
                                                      A01) G6L) K49)

                                                      205/65R15C
                                                      A01) K49)
§ 22 51987




                                                      215/60R15
                                                      A01) K03) K49)

                                                      225/55R15
                                                      A01) K03) K04) T92)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             5P                               e9*2001/116*0050*..
             5PN                              e9*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 118      Seat Altea, Altea XL,     195/65R15                         A02) bis A10)
                             Toledo                    A93) N205)                        BF2) EF0)
                             (außer Freetrack)
                                                       195/65R15 M+S
                                                       A93)

                                                      205/60R15
                                                      A93)

                                                      215/60R15

                                                      225/55R15
                                                      A01) K03)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                2b
             Seite :                     3/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             1P                               e9*2001/116*0052*..
             1PN                              e9*2007/46*0013*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 118      Seat Leon                 195/65R15                           A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                             A93) BF2) EF0)
                             kleinster                 205/60R15
                             Sommerbereifung
                             195/.. oder 205/..)       215/60R15
                                                       A01) K03)

                                                       225/55R15
                                                       A01) K01)


             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             5F                                 e9*2007/46*0094*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 110      Seat Leon                   195/60R15                         A02) bis A10)
§ 22 51987




                             (3-türer, 5-türer, Kombi; A93)                                BF2) E61) EF0)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-              195/65R15
                             Hinterachse)                A93)

                                                       205/60R15
                                                       A93)

                                                       215/55R15
                                                       A93)

                                                       215/60R15
                                                       A93a)

                                                       225/55R15
                                                       A93a)


             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             5F                                 e9*2007/46*0094*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 110      Seat Leon                   205/60R15                         A02) bis A10)
                             (3-türer, 5-türer, Kombi; A93)                                BF2) E62) EF0)
                             Ausführungen mit
                             Mehrlenker-Hinterachse) 215/55R15
                                                         A93)

                                                       215/60R15
                                                       A93a)

                                                       225/55R15
                                                       A93a)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                2b
             Seite :                     4/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
§ 22 51987




             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                    den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                    nicht über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                    Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                2b
             Seite :                     5/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                    Zubehörkit: MP74a
                    Anzugsmoment: 170 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden.
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm


             E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

             E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.
§ 22 51987




             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G6L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000942-A0-314
             Anlage-Nr. :                2b
             Seite :                     6/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 605-5L


             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K49)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
                    komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
                    anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
                    Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§ 22 51987




             Die Anlage 2b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ SPT 605-5L des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 06.06.2018
						
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