Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000942-A0-314
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 1/6
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPT 605-5L
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPT 605-5L
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Anzio
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: V2
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 43 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,1 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
§ 22 51987
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 715 kg
bei Reifenabrollumfang: 2160 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SEAT
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge MP74a 170 Nm
30 mm
BF2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000942-A0-314
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 2/6
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPT 605-5L
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7MS e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Seat Alhambra 195/65R15 A02) bis A10)
N205) BF1) EF0)
195/65R15 M+S
195/65R15C
N205)
195/65R15C M+S
205/60R15
205/65R15
A01) G6L) K49)
205/65R15C
A01) K49)
§ 22 51987
215/60R15
A01) K03) K49)
225/55R15
A01) K03) K04) T92)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5P e9*2001/116*0050*..
5PN e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 118 Seat Altea, Altea XL, 195/65R15 A02) bis A10)
Toledo A93) N205) BF2) EF0)
(außer Freetrack)
195/65R15 M+S
A93)
205/60R15
A93)
215/60R15
225/55R15
A01) K03)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000942-A0-314
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 3/6
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPT 605-5L
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1P e9*2001/116*0052*..
1PN e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 118 Seat Leon 195/65R15 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A93) BF2) EF0)
kleinster 205/60R15
Sommerbereifung
195/.. oder 205/..) 215/60R15
A01) K03)
225/55R15
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5F e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Seat Leon 195/60R15 A02) bis A10)
§ 22 51987
(3-türer, 5-türer, Kombi; A93) BF2) E61) EF0)
Ausführungen mit
Verbundlenker- 195/65R15
Hinterachse) A93)
205/60R15
A93)
215/55R15
A93)
215/60R15
A93a)
225/55R15
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5F e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 110 Seat Leon 205/60R15 A02) bis A10)
(3-türer, 5-türer, Kombi; A93) BF2) E62) EF0)
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse) 215/55R15
A93)
215/60R15
A93a)
225/55R15
A93a)
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Nr. : RA-000942-A0-314
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 4/6
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPT 605-5L
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
§ 22 51987
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000942-A0-314
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 5/6
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPT 605-5L
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: MP74a
Anzugsmoment: 170 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden.
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.
§ 22 51987
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G6L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000942-A0-314
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 6/6
Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp : SPT 605-5L
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§ 22 51987
Die Anlage 2b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SPT 605-5L des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Geschäftsstelle Essen, 06.06.2018