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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-F0-015
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 BS5 80835
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            LK 112
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2200 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm         5207        140 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm       5246        120 Nm
BF3         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm       5246        140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-F0-015
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                            e1*2007/46*0402*..
7N                            e1*2007/46*0435*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162      Seat Alhambra          215/45R18                              A02) bis A10)
                                       A93) T93)                              BF1) ER1)

                                         225/40R18
                                         A01) A93) K04) T92)

                                         225/45R18
                                         A01) A93) K04)

                                         235/40R18
                                         A01) A93) K04)

                                         235/45R18
                                         A01) G7K) K04)

                                         245/40R18
                                         A01) A93a) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/45R18          245/40R18          A01) bis A10)
                                         A93)               K04)               BF1) ER1) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                               e9*2001/116*0050*..
5PN                              e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147      Seat Altea, Altea XL,     205/45R18                           A01) bis A10)
                Toledo                    G7X) K50) M00) N215) T86)           BF2) K01) K04) K51)
                (außer Freetrack)
                                          215/40R18
                                          K52) N225) T89)

                                         225/40R18
                                         K50) K52)

                                         235/35R18
                                         K50) K52)
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Seat Ateca               215/45R18                         A01) bis A10)
                (Ausführung mit          A93) K03)                         BF3)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)           225/45R18
                                         A93) K01) K04)

                                         225/50R18
                                         GDN) K01) K04)

                                         235/40R18
                                         A93a) K01) K04)

                                         235/45R18
                                         A93a) K01) K04)

                                         245/40R18
                                         K01) K04)

                                         245/45R18
                                         K01) K04)

                                         255/45R18
                                         G4A) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                            e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Seat Ateca              215/45R18                          A01) bis A10)
                (Ausführung ohne        A93)                               BF3) K01) K04)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)          225/45R18
                                        A93)

                                         225/50R18
                                         G01)

                                         235/40R18
                                         A93a)

                                         235/45R18
                                         A93a)

                                         245/40R18

                                         245/45R18
                                         G01)

                                         255/45R18
                                         G01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-F0-015
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                              e9*2001/116*0072*..
3RN                             e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST       205/45R18                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit G8V) M00) T86)                            BF2)
                kleinster
                Serienbereifung 195/..   215/40R18
                oder 205/..)             A01) K03)

                                         225/40R18
                                         A01) K01)

                                         235/35R18
                                         A01) K01)

                                         235/40R18
                                         A01) G2G) K01) K62)

                                         245/35R18
                                         A01) K01) K62)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         205/45R18          225/40R18            A02) bis A10)
                                         M00)                                    BF2) G8V) T86) V00)
                                         205/45R18          235/40R18            A01) bis A10)
                                         M00)               K62)                 BF2) G8V) T86) V00)
                                         215/40R18          245/35R18            A01) bis A10)
                                         K03)               K62)                 BF2) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                              e9*2001/116*0072*..
3RN                             e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST       225/40R18                               A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit                                           BF2) K01)
                kleinster                235/35R18
                Serienbereifung 225/..)
                                         235/40R18
                                         G01) K62)

                                         245/35R18
                                         K62)
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Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                               e9*2001/116*0052*..
1PN                              e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                 205/45R18                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit         G2P) K04) M00) T86)               BF2) K01) K51)
                kleinster
                Sommerbereifung           215/40R18
                195/.. oder 205/..)       K04)

                                         225/40R18
                                         K04) K52)

                                         235/35R18
                                         K04) K52)

                                         245/35R18
                                         K02) K52)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                            e9*2001/116*0052*..
1PN                           e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195      Seat Leon               225/35R18                           A01) bis A10)
                (Ausführungen mit       K04)                                BF2) K01) K51) K52)
                kleinster
                Sommerbereifung 225/..) 225/40R18
                                        K04)

                                         235/35R18
                                         K04)

                                         245/35R18
                                         K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-F0-015
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                 e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon                   205/45R18                         A01) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi; G0S) K03) M00)                      BF2) E61) K04)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-              215/40R18
                Hinterachse)                K03)

                                          225/35R18
                                          K01)

                                          225/40R18
                                          K01) K28) K66)

                                          235/35R18
                                          K01) K28) K66)

                                          245/35R18
                                          K01) K28) K66)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                 e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 221      Seat Leon                   205/45R18                         A01) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi; GCP) K03) M00) N215) T86)           B48) BF2) E62) EF0) K04)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 215/40R18
                                            K03) N225)

                                          225/35R18
                                          K01)

                                          225/40R18
                                          K01)

                                          235/35R18
                                          K01)

                                          245/35R18
                                          K01) K28) K66)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-F0-015
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B48)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
       • innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x32 mm, 4-Kolben-Bremssattel (optionales
          Performance-Pack).
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Nr. :                       RA-000627-F0-015
Anlage-Nr. :                2b
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Teiletyp :                  BS5 80835


BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5207
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5246
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5246
       Anzugsmoment: 140 Nm

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-F0-015
Anlage-Nr. :                2b
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G4A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
     225/50R18, 225/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GDN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
     225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-F0-015
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835



K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K50)   An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich hinter
       der Radmitte) nach oben zu formen.

K51)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
       Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
       anzulegen.

K52)   An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
       Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.

K62)   An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
       Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
       anzulegen.

K66)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-F0-015
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 2b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.05.2018