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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               19b
Seite :                    1/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 BLX-8519
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Z

Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
      ur

Radausführung:                                            LK112
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
                     In

Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
                       fo

Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø57,1
                                         rm

geprüfte Radlast:                                         720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
                                           at

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                                                                 io

Verwendungsbereich
                                                                         n

Fahrzeughersteller oder Marke      :   Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1P, 1PN, 5P, 5PN, 3R, 3RN, 5F Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               5246     120 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7MS                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  5207   140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
5FP, KN                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  5246   140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000770-F0-015-19b~SE-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               19b
Seite :                    2/8                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7MS                            e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150      Seat Alhambra            255/30R19                                 A02) bis A10)
                                         A01)K01)K04)K49)T91)
Z

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                e9*2001/116*0050*..
      ur

5PN                               e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147      Seat Altea, Altea XL, Toledo 215/35R19                            A02) bis A10)
                (außer Freetrack)            A01)K01)N225)T85)
                      In

                                            225/35R19
                                            A01)G7X)K01)K04)K51)T88)
                        fo

                                            235/30R19
                                            A01)K01)K04)K51)T86)
                                              rm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Seat Ateca               225/40R19                                A02) bis A10)
                                                at

                (Ausführung mit
                serienmäßiger
                Verbreiterung)
                                                                           io

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                                                                                 n

(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             Seat Cupra Ateca         225/40R19                                A02) bis A10)




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Seat Ateca               225/40R19                                A02) bis A10)
                (Ausführung ohne
                serienmäßiger
                Verbreiterung)



RA-000770-F0-015-19b~SE-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               19b
Seite :                    3/8                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                  e9*2001/116*0072*..
3RN                                 e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST           225/35R19                         A02) bis A10)B44)
                (Limousine, Kombi, mit       G8V)T88)
                kleinster Serienbereifung
Z

                195/.. oder 205/..)
      ur

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                e9*2001/116*0072*..
3RN                               e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                      In

147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST         225/35R19                           A02) bis A10)B44)
                (Limousine, Kombi, mit     T88)
                kleinster Serienbereifung
                225/..)
                        fo


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                                              rm

1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                   215/35R19                          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)T85)
                                                at

                Sommerbereifung 195/..
                oder 205/..)                225/35R19
                                            A01)G2P)K01)K04)K51)
                                                                           io

                                            235/30R19
                                            A01)K01)K04)K51)T86)
                                                                               n

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195      Seat Leon                   225/35R19                          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)
                Sommerbereifung 225/..)
                                            235/30R19
                                            A01)K01)K04)K51)T86)




RA-000770-F0-015-19b~SE-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               19b
Seite :                    4/8                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                  e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon                    215/35R19                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi;    T85)                              E61)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-               225/35R19
Z

                Hinterachse)                 A01)G0S)K03)K04)
      ur

                                            235/30R19
                                            A01)K03)K04)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
                      In

5F                                  e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 221      Seat Leon                    215/35R19                         A02) bis A10)B48)
                        fo

                (3-türer, 5-türer, Kombi;    N225)T85)                         E62)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R19
                                             A01)GCP)K03)K04)
                                              rm

                                            235/30R19
                                            A01)K03)K04)T86)
                                                at

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KN                             e9*2007/46*6666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                                                                           io

110 bis 140     Seat Tarraco            235/45R19                              A02) bis A10)
                                        A93a)

                                            235/50R19
                                                                               n

                                            ER5)

                                            245/45R19
                                            ER3)

                                            255/45R19
                                            ER4)




RA-000770-F0-015-19b~SE-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               19b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.
Z

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
      ur

     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    In

     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
                      fo

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                                        rm

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
                                          at

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                                                             io

     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                                                      n

     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

RA-000770-F0-015-19b~SE-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               19b
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Teiletyp :                 BLX-8519


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm
Z

B48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse1: :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x32 mm, 4-Kolben-Bremssattel (optionales
       Performance-Pack).
      ur

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „VL“.
                    In

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „ML“.
                      fo

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
                                        rm

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
                                          at

ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
                                                              io

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                                                                       n

     werden.

G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.



RA-000770-F0-015-19b~SE-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
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Teiletyp :                 BLX-8519


G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
Z

     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
      ur

     G01) zu beachten.

GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    In

     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                      fo

     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                        rm

     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
                                          at

     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                                              io

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                                                                       n

     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
     komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
     anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
     Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.




RA-000770-F0-015-19b~SE-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               19b
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Z

     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
      ur

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
                    In

     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
                      fo

     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 19b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
                                        rm

für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019
                                          at
                                                               io
                                                                        n




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