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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              1a
Seite :                   1 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  NBU 859
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                        NBU859 112G
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
3R, 3RN, 1P, 1PN, 5P, 5PN, 5F Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               4723     120 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
5FP, 7N, KN                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  4723   140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




RZ-064372-L0-306-01a~SE-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              1a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                             e1*2007/46*0402*..
7N                             e1*2007/46*0435*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162      Seat Alhambra           225/40R19                                 A02) bis A10)ER1)
                                        A01)G6S)K04)T93)

                                          235/35R19
                                          A01)A93a)K04)T91)

                                          235/40R19
                                          A01)G01)K04)

                                          245/35R19
                                          A01)K04)T93)

                                          255/30R19
                                          A01)K02)K03)T91)

                                          255/35R19
                                          A01)G6S)K02)K03)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                          T93)                 K02)               G6S)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                e9*2001/116*0050*..
5PN                               e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147      Seat Altea, Altea XL, Toledo 215/35R19                            A02) bis A10)
                (außer Freetrack)            A01)K01)K04)K51)K52)N225)T85)

                                          225/35R19
                                          A01)G7X)K01)K04)K50)K51)K52)T88)




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Nr. :                     RZ-064372-L0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Seat Ateca               225/40R19                         A02) bis A10)
                (Ausführung mit          A01)A93a)K01)K04)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)           225/45R19
                                         A01)GDL)K01)K04)

                                          235/35R19
                                          A01)K01)K04)

                                          235/40R19
                                          A01)K01)K04)

                                          245/35R19
                                          A01)K01)K04)

                                          245/40R19
                                          A01)K01)K04)

                                          255/35R19
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Seat Ateca               225/40R19                         A02) bis A10)
                (Ausführung ohne         A01)A93a)K01)K04)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)           225/45R19
                                         A01)G01)K01)K04)

                                          235/35R19
                                          A01)K01)K04)

                                          235/40R19
                                          A01)K01)K04)

                                          245/35R19
                                          A01)K01)K04)

                                          245/40R19
                                          A01)G01)K01)K04)

                                          255/35R19
                                          A01)K01)K04)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             Seat Cupra Ateca         225/40R19                                  A02) bis A10)
                                         A01)A93a)K01)K04)

                                           225/45R19
                                           A01)K01)K04)

                                           235/35R19
                                           A01)K01)K04)

                                           235/40R19
                                           A01)K01)K04)

                                           245/35R19
                                           A01)K01)K04)

                                           245/40R19
                                           A01)K01)K04)

                                           255/35R19
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                  e9*2001/116*0072*..
3RN                                 e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST           225/35R19                              A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit       A01)G8V)K01)T88)
                kleinster Serienbereifung
                195/.. oder 205/..)          245/30R19
                                             A01)K01)K04)K62)

                                            255/30R19
                                            A01)K01)K04)K28)K62)K63)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                            K01)T88)             K04)K28)K62)K63)   G8V)V00)




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                e9*2001/116*0072*..
3RN                               e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST         225/35R19                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit     A01)K01)T88)
                kleinster Serienbereifung
                225/..)                    245/30R19
                                           A01)K01)K04)K62)

                                           255/30R19
                                           A01)K01)K04)K28)K62)K63)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                           K01)                 K04)K28)K62)K63)   V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                   215/35R19                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)K52)T85)
                Sommerbereifung 195/..
                oder 205/..)                225/35R19
                                            A01)G2P)K01)K04)K51)K52)

                                           235/30R19
                                           A01)K01)K02)K51)K52)T86)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195      Seat Leon                   225/35R19                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)K52)
                Sommerbereifung 225/..)
                                            235/30R19
                                            A01)K01)K02)K51)K52)T86)




RZ-064372-L0-306-01a~SE-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              1a
Seite :                   6 / 13                                                               Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                  e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon                    215/35R19                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi;    A01)K01)K04)K28)K66)T85)          E61)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-               225/35R19
                Hinterachse)                 A01)G0S)K01)K04)K28)K66)

                                            235/30R19
                                            A01)K01)K04)K28)K66)

                                            245/30R19
                                            A01)K01)K04)K28)K66)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                  e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 221      Seat Leon                    215/35R19                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi;    A01)K01)K04)N225)T85)             E62)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R19
                                             A01)GCP)K01)K04)

                                            235/30R19
                                            A01)K01)K04)K66)T86)

                                            245/30R19
                                            A01)K01)K04)K28)K66)

                                            255/30R19
                                            A01)K01)K02)K28)K65)K66)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              1a
Seite :                   7 / 13                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                             e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 221     Seat Leon               225/35R19                         A02) bis A10)
                (Cupra)                 A01)K01)K04)

                                         235/30R19
                                         A01)K01)K04)K66)T86)

                                         245/30R19
                                         A01)K01)K04)K28)K66)

                                         255/30R19
                                         A01)K01)K02)K28)K65)K66)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                             e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
228             Seat Leon               225/35R19                         A02) bis A10)
                (CUPRA R)               A01)K01)K04)

                                         235/30R19
                                         A01)K01)K04)K66)

                                         235/35R19
                                         A01)K01)K04)K28)K65)K66)

                                         245/30R19
                                         A01)K01)K04)K28)K66)

                                         255/30R19
                                         A01)K01)K04)K28)K66)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              1a
Seite :                   8 / 13                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KN                             e9*2007/46*6666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140     Seat Tarraco            235/45R19                         A02) bis A10)ER2)
                                        A01)A93)K01)

                                         235/50R19
                                         A01)A93a)K01)K67)

                                         245/45R19
                                         A01)A93)K01)

                                         255/45R19
                                         A01)A93a)K01)K67)

                                         265/45R19
                                         A01)K01)K04)K67)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


RZ-064372-L0-306-01a~SE-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              1a
Seite :                   9 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
     Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
     sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „VL“.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „ML“.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von siehe Tabelle. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            235/45R19                    2120                        1368
            235/50R19                    2193                        1327
            245/45R19                    2144                        1355
            255/45R19                    2175                        1337
            265/45R19                    2199                        1324




RZ-064372-L0-306-01a~SE-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              1a
Seite :                   10 / 13                                                  Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GDL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
     225/50R18, 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.




RZ-064372-L0-306-01a~SE-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              1a
Seite :                   11 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K50) An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich
     hinter der Radmitte) nach oben zu formen.

K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

K52) An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.

K62) An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
     Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

K63) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
     an das Radhaus anzulegen und auszustellen.




RZ-064372-L0-306-01a~SE-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     -   die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     -   der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden,
     - die Blech Radhauskante ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
        Stoßfängers um 10mm aufzuweiten,
     - die Kunststoff Radhausverbreiterung ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur
        Oberkante des Stoßfängers auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RZ-064372-L0-306-01a~SE-5-112-57-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              1a
Seite :                   13 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 04.10.2019




RZ-064372-L0-306-01a~SE-5-112-57-ET35